Tag: ‘Verkehrsrecht’

Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung

16. Februar 2021 um 09:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Der Winter ist folgenreich über Deutschland hereingebrochen: Vielerorts haben vereiste Straßen die Anzahl der Unfälle in die Höhe getrieben. Das müssen Geschädigte und Verursacher jetzt wissen.

Mit solchen Witterungsverhältnissen hatten deutsche Autofahrer schon lange nicht mehr zu kämpfen: Der Schnee türmt sich an den Straßenrändern und der Asphalt ist spiegelglatt. In diesen Zeiten gilt es besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Konkret bedeutet dies, seine Fahrweise so anzupassen, dass zu jeder Zeit ein gefahrloses Lenken, Bremsen sowie Anhalten gewährleistet ist. Das setzt auch voraus, sein Auto technisch den Wetterbedingungen anzupassen, es also mit Winterreifen auszustatten und für freie Scheiben zu sorgen.

Unfall auf glatten Straßen: Wer trägt die Schuld?

Kommt es dennoch zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug ins Rutschen geraten ist und der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, spricht bereits der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers. Es wird demnach von einer nicht angepassten Fahrweise im Rahmen der Witterung ausgegangen. Bei zu schlechtem Wetter beziehungsweise zu schlechten Fahrbedingungen hat der Fahrer Schrittgeschwindigkeit zu fahren oder sein Fahrzeug abzustellen, um einen Unfall zu verhindern. Auch bei Blitzeis liegt die Schuld beim Fahrer. So sind plötzliche Überfrierungen des Asphalts keine höhere Gewalt, die die Haftung des Fahrers unwirksam macht. Im Falle eines Unfalls ist also zu klären, welcher Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise nicht ausreichend angepasst hat und somit die alleinige oder zumindest eine Teilschuld trägt.

Sommerreifen auf vereisten Straßen: Wer übernimmt die Kosten?
Wichtig zu wissen für alle Vollkaskoversicherten: Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Auto teilweise, wenn vor Fahrtantritt und während der Fahrt klar ist, dass die Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung gekürzt werden.

Sie sind Geschädigter oder Verursacher eines Verkehrsunfalls?
Die Rechtsanwaltskanzlei von Stefan Tödt-Lorenzen bietet Ihnen durch die konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts eine optimale Interessenvertretung.

Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie Stefan Tödt-Lorenzen dabei, das Beste aus Ihrem Fall herauszuholen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Herr Stefan Tödt-Lorenzen
Alfred-Delp-Str. 12
60599 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 069 65302454
fax ..: 069 65302456
web ..: http://www.verkehrsrecht-frankfurt.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Herr Stefan Tödt-Lorenzen
Alfred-Delp-Str. 12
60599 Frankfurt am Main

fon ..: 069 65302454
web ..: http://www.verkehrsrecht-frankfurt.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

aus

Bundesweit wurden kritische Autofahrer hellhörig, als sie von der vermeintlichen Ungültigkeit der neuen StVO erfahren haben. Doch ganz so klar ist die Rechtslage noch nicht.

Die StVO-Novelle hat Autofahrern erhebliche Folgen beschert. Nicht nur wurden ab dem 28. April 2020 höhere Bußgelder eingeführt. Auch wurde bei geringen Geschwindigkeitsverstößen ein Fahrverbot verhängt.

Aufgrund eines Formfehlers könnte die komplette Novelle ungültig sein. Der Gesetzgeber hat es versäumt, auf seine Ermächtigungsgrundlage hinzuweisen.

Jedoch kursiert momentan die Behauptung, dass alle Fahrverbote und Bußgelder automatisch ungültig sind. Doch dem ist nicht zwangsläufig so.

Was momentan der Stand der Dinge ist und welche Möglichkeiten Betroffene haben, erklärt Rechtsanwalt Milutin Zmijanjac, Fachanwalt für Verkehrsrecht auf https://rechtsanwalt-zmijanjac.de/fahrverbot-21-kmh/

Wer entscheidet nun, welcher Maßnahmenkatalog greift?

Auf die heftige Kritik der Bevölkerung reagierte Bundesverkehrsminister Scheuer bereits im Mai. Er kündigte an, dass bestimmte Elemente der neuen Verordnung rückgängig gemacht werden sollten.

Der Formfehler der neuen StVO, nämlich der Verstoß gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes, bestärkt diese Motivation.

„Es stimmt allerdings nicht, dass alle verhängten Sanktionen, wie Bußgelder und Fahrverbote automatisch ungültig sind“, so Milutin Zmijanjac, Focus Top-Anwalt für Verkehrsrecht 2020 und Fachanwalt für Verkehrsrecht.

„Was stimmt ist, das offensichtlich ein Verstoß gegen das Zitiergebot vorliegt. Dennoch ist die Verordnung in dieser Form noch in Kraft. Erst wenn das Bundesverfassungsgericht sie für nichtig erklärt, ist sie vollends aufgehoben. Bis dahin wird noch einige Zeit vergehen. Fraglich ist vielmehr, ob die Behörden und Gerichte bis zum Urteil des BVG eine womöglich nichtige Verordnung anwenden werden“, so Rechtsanwalt Zmijanjac.

Erste Bundesländer haben bereits den Rückzug angekündigt

Um Rechtssicherheit herzustellen, haben einige Bundesländer bereits angekündigt, die Fahrverbotsregelung nicht anzuwenden.

Allerdings besteht in vielen Fällen noch Unklarheit, ob die Sanktionen rückwirkend aufgehoben werden. In der Regel ist nicht davon auszugehen, dass Behörden bereits verhängte Strafen ohne Weiteres aufheben.

Betroffene müssen aktiv werden. Es bestehen gute Chancen

Betroffene, die allerdings ein schweres Bußgeld oder ein Fahrverbot seitdem 28. April und aufgrund einer Vorschrift der neuen StVO, wie einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h erhalten haben, sollten gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aktiv werden.

Anwaltlich kann erwirkt werden, dass das Fahrverbot zumindest bis zur endgültigen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht aufgeschoben werden. Für berufliche und private Fahrten wäre dann wieder freie Fahrt.

Hilfe vom Fachwanwalt für Verkehrsrecht

Milutin Zmijanjac ist einer von knapp 2.000 Fachanwälten für Verkehrsrecht in Deutschland. Zudem ist er vom Focus als Top-Anwalt renommiert und gibt regelmäßig Anwaltsfortbildungen.

Seine Kanzlei in Schorndorf, in der Nähe von Stuttgart, berät, vertritt und verteidigt Mandanten bundesweit bei schwerwiegenden und existenzbedrohenden Sachverhalten rund um das Verkehrsrecht.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Milutin Zmijanac – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Herr Milutin Zmijanac
Drosselweg 21
73614 Schorndorf
Deutschland

fon ..: 07181 9376078
web ..: https://rechtsanwalt-zmijanjac.de/fahrverbot-21-kmh/
email : info@rechtsanwalt-zmijanjac.de

Rechtsanwalt Milutin Zmijanjac ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und betritt, berät und verteidigt seine Mandanten in allen schwierigen Rechtslagen rund um das Verkehrsrecht.
Zuletzt wurde er als Top-Anwalt für Verkehrsrecht 2020 vom Focus ausgezeichnet. Auch Kollegen vertrauen auf seinen Rat, da er laufend Fortbildungen für Rechtsanwälte veranstaltet.
Mit seiner Kanzlei in Schorndorf nahe Stuttgart ist er nicht nur im süddeutschen Raum, sondern bundesweit tätig.

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Milutin Zmijanac – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Herr Milutin Zmijanac
Drosselweg 21
73614 Schorndorf

fon ..: 07181 9376078
web ..: https://rechtsanwalt-zmijanjac.de/fahrverbot-21-kmh/
email : info@rechtsanwalt-zmijanjac.de

aus

Die Versicherung will nicht zahlen – was tun?

10. Mai 2019 um 09:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Dann hilft ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Fachanwalt wie Stefan Krings.

Die Deutschen und ihre Versicherung, das ist beinahe etwas wie eine natürlich gewachsene Einheit. Im Jahr 2017 belief sich der Bestand an Verträgen der deutschen Versicherungswirtschaft auf eine Summe von rund 434,9 Millionen, ein neuer Rekord. Das gibt ein Gefühl von Sicherheit, Ruhe und Gelassenheit – denn im Schadenfall ist man ja abgesichert.

Aber: „Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen“, sagt Stefan Krings, Partner der Kanzlei Krings, Krebs und Kollegen und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht am Standort Baesweiler (www.fachanwalt-kreis-aachen.de). „Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen.“

Die Versicherung will nicht zahlen – was tun? Stefan Krings, der seine Mandanten regelmäßig bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften berät, weiß Rat: „Zwar sollte der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen. Aber dennoch darf nicht allzu viel Zeit bei der Regulierung ins Land gehen. Auch eine Ablehnung oder unvollständiger Regulierung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen, sondern kann mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Kunden unzureichend abzufinden. Versicherungsnehmer sollten sich aber im Schadenfall, wenn sie Anspruch auf eine Regulierung haben, nicht so einfach abspeisen lassen, auch nicht mit einer kleinen Teilzahlung.“

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt Stefan Krings die Argumente und Tricks der Versicherungen und kann seinen Mandanten dementsprechend dabei beraten, ihr Recht im Schadenfall durchzusetzen. Im Mittelpunkt steht laut dem Rechtsanwalt eine offene, transparente Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung und eine ehrliche Bestandsaufnahme. Nur wer nachweisbar und nachvollziehbar Schäden und voraussichtliche Verluste aufzeige, könne seine Ansprüche dann auch geltend machen. Er weiß aus der Praxis: „Nicht selten bewerten Versicherungen den Schaden viel niedriger als der Unternehmer, sodass dieser auf zum Teil nicht unbeträchtlichen Kosten sitzenbleibt. Natürlich, beide haben Interesse, ihre Ziele bestmöglich durchzusetzen. Unser Anliegen ist es, Versicherungsnehmer bei streitigen Bewertungen so zu beraten und zu begleiten, dass ihr Schaden gedeckt wird, im Zweifel auch vor Gericht.“

Stefan Krings übernimmt in solchen Versicherungsfällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich die gesamte Abwicklung für seine Mandanten, um auf diese Weise eine tragfähige und schnelle Lösung herzustellen. Übrigens: Die Anwaltskosten werden bei einem streitigen Versicherungsschaden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Stefan Krings unterstützt seine Mandanten auch bei der Kommunikation mit ihren Rechtsschutzversicherern, um die Kosten der Streitigkeit mit der Versicherungsgesellschaft zu decken.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR
Herr Rechtsanwalt Stefan Krings
Kirchstraße 40
52499 Baesweiler
Deutschland

fon ..: 02401 601320
web ..: http://www.fachanwalt-kreis-aachen.de
email : s.krings@krings-krebs.de

Über Rechtsanwalt Stefan Krings

Rechtsanwalt Stefan Krings ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR. Er führt den Standort der Kanzlei in Baesweiler und betreut seine Mandanten in der ganzen Region (Alsdorf, Eschweiler, Geilenkirchen, Herzogenrath, Übach-Palenberg, Würselen) im besonders im gesamten Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Dabei übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten, setzt deren rechtliche und finanzielle Ansprüche durch und berät bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Ebenso übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gesamte Schadenabwicklung und die Kommunikation mit den Gesellschaften in Versicherungsfällen. Rechtsanwalt Stefan Krings ist bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen als Partneranwalt gelistet und übernimmt für die Mandanten auch die Verhandlungen mit den Rechtsschutzversicherungen für die Deckungszusagen. Mehr Informationen unter www.fachanwalt-kreis-aachen.de

Pressekontakt:

Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbach

fon ..: 01705200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.de

aus