Tag: ‘unbegründete Zwangsräumung’
In Weilburg gelten andere Gesetze
Im Hessischen Weilburg scheinen wahrhaftig andere Gesetze zu gelten als überall sonst, denn anders lässt es sich nicht erklären, wie folgendes in Weilburg möglich scheint:
– Prozesse ohne Prozessgrundlagen werden angenommen durchgeführt
– Prozesse scheinen ganz nach Wunsch, der in der Klageschrift festgehalten sei, vorgezogen und gar bevorzugt behandelt zu werden, sowie den darin stehenden Wunsch des Prozessausganges gefolgt
– immer pünktlich zahlende Mieter werden ohne Kündigungsgrund per Prozessentscheid und ohne zuvor erfolgter rechtlich entsprechender Kündigung Zwangsgeräumt
– trotz Pflegegrad 3, was somit Härtefall bedeutet und entsprechenden Gutachten, die den Gesundheitszustand bescheinigen würden, erfolgte per sofort vom Gericht unter Ausschluss des gesetzlichen Räumungsschutzs das Urteil zur Zwangsräumung – Obdachlosigkeit. Ganz gleich das ein solcher Mensch somit weder Kündbar noch Räumbar ist und dieses Urteil ohne jegliche Grundlage von Schulden, Vandalismus, Eigenbedarf etc. ausgesprochen wurde
– Vermieter habe sogar gegen seine immer zahlende Mieter mit Pflegegrad 3 einen Gerichtsvollzieher bestellt um das Objekt unter Einbehaltung des Hab und Gutes räumen zu lassen.
– Maßnahmen zur Revidierung und unter Einbezug des Bürgermeisters, der durch den Vermieter hierin involviert sei, spreche sich von seiner Verantwortung und Pflicht frei.
Erfolgt sei das ganze, nachdem die Jahrelange Mieterin nicht mehr auf die Übergriffe bis hin zu öffentlichen Nötigungen einging sowie ihn auf ihre Kostenerstattungen und massiven Mängel die nie behoben wurden angesprochen habe. Der Vermieter und Makler der viel Wert auf sein kommunalpolitisches Engagement seiner Mitmenschen lege, äußerte öffentlich in der Altstadt im Februar 2021 „tue einfach was ich sage, oder du fliegst raus“ was er somit unverzüglich umgesetzt zu haben scheint.
Ja im Hessischen Weilburg scheint zu gehen, was sonst nirgends geht. Gesetze scheinen somit doch nicht überall gleich zu sein oder für alle gleichermaßen zu gelten. Denn hier gehört nicht die Mieterin „bestraft“ sondern der Vermieter, der mehrfach und nicht nur bei dieser Frau übergriffig gewesen sein soll und zudem durch Nennung von Namen und Positionen wohl auch das Gericht auf seine Seite gezogen habe. Was bedeutet, das hier sich dem Gesetz nicht gebeugt wurde, sondern es entsprechend gebogen, wie benötigt und gar eingefordert.
– Wir alle wissen, wie die aktuelle Lage ist, die Abarbeitungen bei den Behörden, Ämtern so auch Polizei als auch Gericht sich alles stark verzögert und doch ist hier eine Zwangsräumung per Gericht erfolgt, die Herbst 2021 eingereicht wurde und Januar 20222 vom Gericht beschlossen wurden sei
– Wir alle wissen, das wenn Menschen nicht zahlen, oder Mutwillig das Objekt zerstören, es der Vermieter schwer hat, diese nicht zahlenden, vandalierenden Menschen aus seinem Objekt zu bekommen, es teils Jahre dauert bis es vor Gericht geht und noch mal Jahre, bis dann eine Räumung erfolgt und doch wird hier eine immer zahlende Mieterin mit Pflegegrad 3 innerhalb ganz kurzer Zeit zum 30.05.2022 per Gerichtsurteil Zwangsgeräumt
– Wir alle wissen, das ein Vermieter, wenn Mieter nicht gezahlt haben, er sie Zwangsräumen lassen muss, oder diese einfach verwunden sind, das Hab und Gut auf eigenen Kosten einlagern muss und doch kann hier ein Vermieter und Makler einen Gerichtsvollzieher beauftragen das Objekt räumen zu lassen und das gesamte Hab und Gut einzubehalten und alles ganz ohne jegliche Mietschulden?! Zumal es so ausschaue, als habe der Vermieter sogar offene Positionen bei Mieterin.
Das hier etwas ganz anders dahinter steckt ist offensichtlich, weshalb selbst die Polizei schon gesagt haben soll, man baue eher auf die Staatsanwaltschaft, die nicht in dieser Statt angesiedelt ist und so eher weniger durch Namen und Positionen agieren könne. Jedoch arbeiten diese, wie eben bereits geschildert noch ihre gesamten vorherigen Fälle ab, wodurch diese bereits massiv geschädigte unschuldige, Pflegebedürftige Mieterin ihr Leben kosten könnte, denn ihre Gesundheit habe sich bereits verschlimmert und Obdachlosigkeit ist somit nicht gerade Gesundheitsfördernd. All das hier aufgeführte bedeutet zudem auch, das ein jeder der hierin involviert sei, dies zulasse, schweige und damit Unterstütze, bald nicht mehr nur Unterlassene Hilfeleistung leistet.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Presse für Jederman
Frau Shane Zoe Blue Baroness von Gleichen
Postfach 2127
35531 Wetzlar
Deutschland
fon ..: +49 6471/6297012
fax ..: +4932127711779
web ..: http://www.shanezoe-music.com
email : Shane@ShaneZoe-music.com
Pressekontakt:
Presse für Jederman
Frau Shane Zoe Blue Baroness von Gleichen
Postfach 2127
35531 Wetzlar
fon ..: +49 6471/6297012
web ..: http://www.shanezoe-music.com
email : Shane@ShaneZoe-music.com