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Schlagwörter
Tag: ‘Sanktionen’
Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschärft.
Compliance-Pflichten sicher erfüllen. Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschärft. Die FIU weist aktuell darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.
-gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
-angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
-als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
-angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
-als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263)
In Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.
Mit 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen erhältst du einen Fahrplan für eine sichere Umsetzung und Erfüllung der verschärften Compliance-Pflichten in der Praxis. Du erlernst folgende Skills:
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union Sanktionsmaßnahmen beschlossen. Die erlassenen Sanktionen richten sich gegen Russland und Belarus. Die Verschärfungen beinhalten Einschränkungen im Bezug zu Gütern als auch gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen.
In Anbetracht der besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Bei Verdachtsmeldungen sind
bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand zu benennen
und es ist folgender Indikator zu verwenden:
B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben
Weitere Updates zu Russland und Belarus-Sanktionen erhältst du direkt mit dem Seminar Embargos und Sanktionen.
Zielgruppe für die Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Geschäftsführer und Führungskräfte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
Geldwäsche-Beauftragte, Compliance Officer sowie Embargo-/Sanktions-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
Dein Nutzen mit der Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Dein Vorsprung mit der Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Jeder Teilnehmer erhält die S+P Tool Box:
+ Organisations-Handbuch: Einhaltung von Embargos und Sanktionen
+ Kontrollplan zu den Pflichten im Transaktions-Monitoring
+ Update zu Russland und Belarus-Sanktionen
Programm zur Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Was sind Finanzsanktionen und Embargos?
Beschränkungen im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs
Länder- und Personenbezogene Embargos
Embargos gegen bestimmte Länder und Embargos gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen
Unterscheidung von drei Embargoarten: Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos
Richtiger Umgang mit Sanktionslistentreffern
Meldepflichten bei Sanktionen und Embargos
Eingefrorene Gelder sind innerhalb einer Woche an das SZ FiSankt zu melden
Regeln zu Erfüllungsverbot und Altvertragsklausel beachten
Verbote und Genehmigungsvorbehalte sicher beachten
Ausfuhrkontrollrecht schafft Rahmen zu internationalen Verpflichtungen
Einschränkungen bei Finanzsanktionen und Embargos
Verbote oder Genehmigungsvorbehalte bei der Gewährung von Krediten, Garantien, Akkreditiven und Bürgschaften
Einhalten von Finanzsanktionen und Embargos erfordert geeignete Kontrollen und Prozesse
Geschäftsorganisation, Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision
Sind Eskalationsstufen und Kommunikationswege beschrieben?
Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen.
Straf- und Bußgeldvorschriften des AWG und AWV bei Nichtbeachtung von Sanktionen und Embargos
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Verschärfte Kontroll-Pflichten bei Drittländer mit hohem Risiko
EU Liste zu Hoch-Risikoländern
FATF Liste High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action
Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse mit Hoch-Risikoländern
Basel AML Index: Weltweite Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF)
Anforderungen an IT-gestützte Monitoring- und Screening-Systeme:
Ex-post und in Echtzeit: Selektion und Filtern von verdächtigen Transaktionen
Einsatz von Verfahren passend zu den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation
Sperre bei Neulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
Konten, Depots und Vermögenswerte sind unverzüglich zu sperren bzw. einzufrieren
Verfügungs- und Bereitstellungsverbote müssen auch im Zahlungsverkehr eingehalten werden
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Herr Achim Achim
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