Tag: ‘Niedersachsen’

Schulungen zum NPersVG und zur praktischen Personalratsarbeit. Der Dozent kommt in Ihre Dienststelle.

Die Praktiker-Seminare GbR führt Seminare zum „Personalvertretungsrecht Niedersachsen“ durch (Grundlagen und Vertiefung). Die Seminare dauern jeweils 3 Tage. Angeboten wird auch „allgemeines Arbeitsrecht“ für den Personalrat (ebenfalls 3 Tage).

Kombinations-Seminare (bspw. „Grundlagen Personalvertretungsrecht“ und „allgemeines Arbeitsrecht“ zusammen) dauern 5 Tage (nicht 2 x 3 Tage).

Weitere Informationen hier:

http://www.praktiker-seminare.de/45146/45173.html

und hier

https://inmie.net/inhouse-seminare-zum-npersvg-fuer-den-personalrat-in-niedersachsen-der-dozent-kommt-in-die-dienststelle/

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Die Inhalte unserer Grundlagen-Seminare für den Personalrat :

– Allgemeine Vorschriften des PersVG, Geschäftsführung u.a.

– Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

– Ausmass des Freistellungsanspruchs und der Arbeitsbefreiung

– Besondere Schutzrechte der Personalratsmitglieder

– Rechtsstellung der Ersatzmitglieder u. deren ordnungsgemässe Ladung

– Der Vorstand des PR und seine besonderen Aufgaben

– Der/die Vorsitzende des PR und seine besonderen Aufgaben

– Wichtige Grundbegriffe („Beschäftigte“, „Dienststelle“ u.a. …)

– Das Gruppenprinzip

– Informationsrechte des Personalrats

– Das regelmäßige Gespräch (zwischen PR und Dienststellenleitung)

– Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen PR und Arbeitgeber

– Allgemeine Aufgaben des Personalrats ….

– … bei Anregungen und Beschwerden

– … hinsichtlich der Beachtung von „Recht und Billigkeit“

– Beteiligungsrechte des Personalrats (mit zahlreichen Fallbeispielen)

– Mitwirkung und Anhörung

– Mitbestimmung (besonders ausführlich !)

– Zahlreiche Einzelfälle der Mitbestimmung

– Personelle Angelegenheiten

– Soziale Angelegenheiten

– Organisatorische Angelegenheiten

– Sonstige Angelegenheiten

– Beteiligung bei Kündigungen (und diesbezügliche Sonderregelungen)

– Anforderungen an die Begründungspflicht bei einem NEIN des Personalrats

– Arbeitsschutz und Unfallverhütung

– Initiativrecht (eingeschränktes und uneingeschränktes)

– Weitere Rechte und Pflichten des Personalrats

– Die Personalratssitzung (Vorbereitung und Durchführung)

– Einladung und Tagesordnung

– Bearbeitung der Vorlagen und Beratung im Gremium

– Beschlussfassung im PR

– Verfahren bei Mitwirkung und Mitbestimmung

– Verfahren bei Nichteinigung

– Das Stufenverfahren

– Die Einigungsstelle

– Dienstvereinbarungen (incl. Nachwirkungsthematik)

– Einschränkung der Beteiligungsrechte ggü. gewählten Körperschaften (Gemeinderat etc.)

– Zusammenarbeit des PR mit JAV und Schwerbehindertenvertretung

– Die Personalversammlung (Vorbereitung und Ablauf)

– Vermeidung von Pflichtverstössen von Personalratsmitgliedern

– Folgen von Pflichtverstössen des PR oder einzelner seiner Mitglieder

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 0162-4347095
web ..: http://www.praktiker-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.com

Praxisnahe Seminare für den Personalrat in Niedersachsen.

Pressekontakt:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

fon ..: 0162-4347095
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aus

Heute fand vor dem Amtsgericht Papenburg der vierte und letzte Verhandlungstag wegen Tierquälerei gegen die Verantwortlichen der größten Schweinemast Niedersachsens statt.

Das Gerichtsverfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro Mitte 2020 veröffentlicht hatte, und daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert, dieses hatte bei einer durchgeführten Kontrolle die Missstände ebenfalls festgestellt und dokumentiert.

Die Bilder vom Deutschen Tierschutzbüro zeigen kranke und verletzte Tiere, die nicht in einer Krankenbucht separiert und tierärztlich versorgt worden sind. Zudem wurde in den dokumentieren Nächten das Trinkwasser abgestellt und es wurden tote Tiere vorgefunden, die zwischen den Lebenden lagen. „Vor allem hat mich schockiert, dass den verletzten Schweinen nicht geholfen worden ist“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.

In dem Sustrumer Betrieb werden pro Jahr rund 45.000 Schweine gemästet, damit ist es die größte Schweinemast in Niedersachsen. Betreiber der Mastanlage ist eine GmbH aus Herzlake, die beiden Gesellschafter, Vater und Sohn, sollen laut Aussage eines Mitarbeitenden der Mastanlage unregelmäßig vor Ort sein. Durch das Gerichtsverfahren wurde auch bekannt, dass sich nur drei Personen um die täglich anfallenden Arbeiten kümmern. „Einzelne Tiere werden in der Massentierhaltung nicht beachtet, es geht nur um die Masse und den damit verbundenen Profit“, so Peifer.

Das Gerichtsverfahren zog sich in die Länge, zunächst waren nur zwei Verhandlungstage angesetzt, am Ende waren es vier. Wäre es nach dem Willen der Verteidiger gegangen, hätten noch einige mehr dazu kommen sollen. So wollten sie noch das eingereichte Videomaterial durch einen Gutachter prüfen lassen. Die Anwälte behaupteten, dass das Bildmaterial manipuliert worden sei und es Zwischenschnitte gäbe. Den Antrag auf die Anfertigung eines Gutachtens wurde von der Richterin abgewiesen. Das Gericht hätte keinen Zweifel daran, dass die Bilder in den betreffenden Stallungen entstanden sind. Auch versuchten die Anwälte ein Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist und aufzeigte, dass etliche Schweine erheblich gelitten haben, fachlich anzuzweifeln. Aber auch dies gelang ihnen nicht. „Ich sehe in dem Verhalten der Anwälte Verzögerungstaktik, offenbar wollen sie die Richterin und den Staatsanwalt mürbe machen, um so einen Deal oder mildes Urteil zu erzielen“, vermutet Peifer.

Kurz, bevor das Urteil gesprochen wurde, stellten die Anwälte der beiden Schweinemäster noch einige Beweisanträge, die allesamt von der Richterin abgelehnt wurden. Am Ende forderten die Verteidiger einen Freispruch. Nach kurzer Beratung des Gerichts wurden beiden Schweinemäster jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Zudem müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden. „Die beiden Angeklagten sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen, denn erst ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das wäre hier angebracht gewesen“, sagt Peifer.

Schon im Vorfeld hatte die Aufdeckung durch das Deutsche Tierschutzbüro Folgen für die Betreiber, denn Vion und Tönnies hatten die Zusammenarbeit bereits eingestellt. Die beiden Firmen zählten vermutlich zu den Hauptabnehmern.

Kurz vor der Urteilsverkündung demonstrierten rund 10 Personen vor dem Amtsgericht in Papenburg und forderten eine Verurteilung der Tierquäler. Zu der Demonstration hatte das Deutsche Tierschutzbüro aufgerufen. Die Tierrechtsorganisation nutzte die Versammlung, um erneut auf das Leid der Tiere in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen: „Genau in diesem Moment werden Millionen von Schweinen, Puten, Rindern und Hühnern in Mastanlagen gehalten und sie leiden“, so Peifer während der Demonstration und ergänzt: „Ich kann den Menschen nur empfehlen, sich vegan zu ernähren, denn sonst hört diese Tierquälerei nie auf“.

Weitere Informationen zur veganen Ernährung unter https://twenty4vegan.de

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/schweinemaester-verurteilt

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
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aus

vierter und letzter Verhandlungstag am 21.03. – erneut Demo vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

Vor dem Amtsgericht Papenburg müssen sich derzeit zwei Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Das Verfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro vor zwei Jahren aus der größten Schweinemastanlage in Niedersachsen veröffentlich hat. Darauf sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, einige von ihnen haben blutige Wunden. „Die Bilder zeigen auch, dass in den Nächten das Trinkwasser für die Tiere abgestellt worden ist“, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.

In den ersten Verhandlungstagen erfolgte die Beweisaufnahme. So wurden verschiedene Gutachter und Mitarbeitende des zuständigen Veterinäramtes angehört. Auch wurde das erstellte Bildmaterial aus dem Mastbetrieb angeschaut. Dazu wurde Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro als Zeuge vernommen. Die Anwälte der beiden verantwortlichen Betreiber äußerte Bedenken daran, dass die Bildaufnahmen in dem Sustrumer Mastbetrieb entstanden seien. Ein Antrag zur Prüfung durch einen Gutachter in Hinblick darauf, ob in dem Videomaterial sogenannte Zwischenschnitte vorhanden sind, lehnte das Gericht ab. Die Richterin begründete dies damit, dass es keinen Zweifel gebe, dass die Videoaufnahmen aus dem Betrieb stammen, und ließ die Aufnahmen als Beweis zu. „Es freut mich, dass sich das Gericht hier nicht auf Ablenkungsmanöver der Anwälte eingelassen hat“, so Peifer, der in dem Auftreten der Anwälte eine Verzögerungstaktik sieht. „Offenbar versucht man hier, alle mürbe zu machen, damit sich die Staatsanwaltschaft auf einen Deal einlässt. Die Strategie scheint jedoch nicht aufzugehen“.

Nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro wurde im Sommer 2022 gegen zwei Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kam es bereits am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zum ersten Verhandlungstag. Zunächst wurden nur zwei Verhandlungstage angesetzt, doch im Laufe des Verfahrens ergab sich der Bedarf nach weiteren Verhandlungstagen. Der vierte und letzte Verhandlungstag findet am 21.03.2023 statt. Dann soll auch das Urteil bekannt gegeben werden. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 21.03.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“, sagt Peifer und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen verurteilt werden“.

Das Deutsche Tierschutzbüro will die Demo aber auch nutzen, um auf das System Massentierhaltung hinzuweisen. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 21.03.2023 um 9 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 21.03.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei durch die Landwirte im Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

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Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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