Tag: ‘Krise’
Unternehmer, Manager und Führungskräfte im Visier von Erpressern
Verdacht gegen Manager? Skandal oder Affäre? Krise oder Konflikte? Privat oder Wirtschaft? Leichen im Keller? Angreifer nutzen die Coronakrise um Geld zumachen.
Mal ehrlich, wie viele Personen in ihrem beruflichen und privaten Umfeld gibt es, die Ihnen lieber heute als morgen schaden wollen? Konkurrenten, eigene Mitarbeiter, Familienangehörige, Personen, mit denen sie eine geschäftliche oder private Auseinandersetzung hatten? Geschäftspartner, die Ihnen Ihren guten Ruf und Erfolg neiden? Auseinandersetzungen um Einfluss, Geld und Erfolg. Dabei sind die Angreifer mit der Wahl der Mittel nicht zurückhaltend. Rufschädigung, öffentliche falsche Verdächtigungen, Bedrohungen Erpressungen und Gewaltandrohungen gegen Sie, Ihr Unternehmen oder gegen Ihre Familie gehören durchaus nicht selten zum Repertoire. Man versucht mit ganzer Kraft, Ihre eigenen kleine Geheimnisse auszugraben und diese als Druckmittel gegen Sie zu verwenden. Was ist, wenn sie sich aus speziellen Gründen nicht an die Behörden wenden können oder wollen, ohne das Sie Gefahr laufen, dass hinterher gegen Sie selbst ermittelt wird? Imageverlust? Glauben Sie wirklich, Sie sind nicht angreifbar? Sie besitzen Einfluss – strategische Angriffe gehören zum Alltag. Jeder ist angreifbar und das wissen sie auch
Manager, Unternehmer und Führungskräfte sind leichte Beute für Erpresser. belauscht – bespitzelt – ausspioniert und erpresst
Erpresser und Angreifer haben viele Gesichter. Freunde, Kollegen, Konkurrenten oder Mitbewerber, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Expartner oder aus dem eigenen aktuelle familiären Umfeld. Motiv sind meist Rache und Geld. Die Folgen sind Geschäftsschädigung sowie die Vernichtung privater und beruflicher Existenzen ohne das die Opfer sich wehren können. Affären am Arbeitsplatz, Geheimnisse, kriminelle Machenschaften, berufliche oder private Verfehlungen. Es gibt tausend Möglichkeiten Manager und Führungskräfte zu erpressen. Hilfreich dabei, aus Sicht der Täter, ist der allzu sorglose Umgang mit vertraulichen Informationen im Kunden- und Kollegenkreis.
Viele Unternehmer, Manager und Führungskräfte werden dabei unter Vorgabe falsch verstandener Freundschaft und Vertrauensverhältnissen systematisch über einen längeren Zeitraum ausspioniert. Die Täter sorgen für einen dosiert eingefädelten Informationsfluss, um intime Details Stück für Stück ans Tageslicht zu befördern, ohne dass der Betroffene böse Absichten erahnt. Informationen über Probleme oder Verfehlungen in der Familie oder im Arbeitsbereich sind oftmals das Startsignal für Erpressungs- und Bedrohungsszenarien. Die Angreifer graben die „Leichen im Keller aus“. Private und berufliche Fehltritte, Fotos, Videos, E-Mails und Chat Protokolle. Alles was eben brauchbar erscheint.
Die Opfer sind zumeist gutbetuchte, leitende Angestellte, Rechtsanwälte, Ärzte, Manager und Führungskräfte, Unternehmer, hier ist nämlich am meisten zu holen. Aber auch der ganz normale Bürger kann ins Visier solcher Machenschaften geraten. Es passiert täglich und doch kommen die meisten Straftaten nicht ans Tageslicht. Die Opfer befürchten Rufmord, Bedrohung und Erpressung bis hin zur völligen Vernichtung der familiären Struktur. Ganze Banden aber auch Einzeltäter haben sich darauf spezialisiert, genau diese Kundenklienten als Erpressungsopfer auszusuchen. Dabei werden Einträge, persönliche Daten und Angaben als Druckmittel gegen das Opfer benutzt, um die Opfer zu erpressen und ggf. auch zu bedrohen.
Den Angreifern geht es dabei in erster Linie um Geld. Angst, dass die Opfer zur Polizei gehen, ist aus Tätersicht nicht zu befürchten, zumal die Kundschaft jeden Preis bezahlen würde, um die berufliche und familiäre Reputation zu schützen. Damit sind die Betroffenen den Tätern hoffnungslos ausgeliefert. Je mehr Verfehlungen aufgedeckt werden, umso reizvoller ist es, die Kundschaft systematisch auszuspionieren. Je mehr man weiß, umso leichter lässt sich das Erpressungsszenario fortführen. Drohungen, diese intimen Daten an die Familie, Ehefrau und den Arbeitgebern weiterzugeben, oder die Datensammlungen im Internet zu verbreiten, verfehlen selten ihre Wirkung. Die Betroffenen bezahlen dabei oft große Mengen Bargeld, die bei einmaliger Zahlung immer wieder gefordert werden. Eine Spirale, aus der die Opfer nicht mehr heraus kommen und schon so manchen sogar bis in den Suizid getrieben haben. Aus Scham wenden sich die Wenigsten an die Polizei, obwohl dies eigentlich dringend zu empfehlen sei. Doch die Polizei einzuschalten heißt aus Opfersicht einen Offenbarungseid abzugeben.
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Kurzarbeit und Leiharbeitsbranche
Die Corona-Krise hat die Wirtschaft voll erfasst. Viele Fabriken legen ihre Fertigung still. Restaurants und Einzelhändler mussten aufgrund von ordnungsbehördlichen Verfügungen bereits schließen.
Um Kündigungen oder Insolvenzen zu vermeiden, können Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen. Die Arbeitnehmer erhalten 60 oder 67 % des Gehaltsausfalls von der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist weiter, dass der Arbeitgeber gemäß des Arbeitsvertrags berechtigt ist, Kurzarbeit anzuordnen.
Bisher geltende Regelung zur Kurzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung
In vielen Betrieben werden Leiharbeitnehmer beschäftigt. Für diese kann nach der aktuell geltenden Gesetzeslage anders als für die Stammbelegschaft kein Kurzarbeitergeld beantragt werden. In § 11 Abs. 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist geregelt, dass das Recht der Leiharbeitnehmer auf den Annahmeverzugslohn nicht beschränkt werden kann. Die relevante Vorschrift findet sich in § 615 BGB. Wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer einzusetzen, soll er den Lohn weiterzahlen, etwa weil die Fabrik, an die der Arbeitnehmer verliehen wird, geschlossen ist. Leiharbeiter sollen dazu dienen, Produktionsspitzen oder Personalmangel abzufangen. Sie sollen in wechselnden Betrieben eingesetzt werden. Aus diesem Grund ging der Gesetzgeber davon aus, dass es das Risiko der Leiharbeitsfirmen war, wenn sie ihr Personal einmal nicht einsetzen konnten.
Neuregelung
Die aktuelle Situation hat dazu geführt, dass die Politik diese Einschätzung überdacht hat. In einem am 16.03.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz wurde nunmehr die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass das Recht der Leiharbeitnehmer auf Vergütung bei Vereinbarung von Kurzarbeit aufgehoben weren kann. Es ist damit zu rechnen, dass diese Verordnung kurzfristig erlassen wird. Somit kann mit den Leiharbeitnehmern vereinbart werden, dass die Anordnung von Kurzarbeit möglich ist. Hierzu ist meist eine Änderung des Arbeitsvertrags notwendig. Es muss zudem in jedem Fall eine Frist geregelt werden, die bei der Ankündigung von Kurzarbeit eingehalten werden muss. In den Formularbüchern finden sich oft drei Wochen. Ob die Gerichte angesichts der besonderen Umstände kürzere Fristen akzeptieren werden, bleibt abzuwarten. In den vergangenen Jahren diente Kurzarbeit eher dazu, Konjunkturschwankungen aufzufangen, die sich langsamer abzeichneten als die aktuelle Corona-Krise.
Haben Sie Fragen zum Thema Kurzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung? Vereinbaren Sie gerne einen Termin in meinem Büro, vorzugsweise für eine telefonische oder schriftliche Beratung. Dies im Sinne unserer aller Gesundheit.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
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Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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