Tag: ‘Kleingarten’

Das Landeskriminalamt Berlin ermittelt. Nicht die Kritik an der Korruption, sondern die dokumentierten Fälle der Korruption selbst sind es, die das Kleingartenwesen und dessen Ansehen schädigen.

Die Kritik des Herrn Gert Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) an der Korruption im Kleingartenwesen (u.a. auch mit Blick auf den Pankower Korruptionsskandal, den größten in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens) wirkt wie …

… HANDLUNGSARMES GELABER.

Feigenblatt ?

Auch ist eine erhebliche Differenz zwischen seinen Worten und seinen Handlungen zu beobachten.

Im Gegensatz dazu ist die Kritik des BRANDBRIEF-Vereins („… Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption … im Kleingartenwesen e.V.“) …

… WESENTLICH ENTSCHLOSSENER !

DAS scheint es zu sein, was Herrn Schoppa stört.

Der BRANDBRIEF-Verein ist bei diesen Dingen kein Spaßpartner.

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In einer Internetveröffentlichung vom 22.3.2024 kritisiert Gert Schoppa (Präsident des „Landesverbands der Gartenfreunde Berlin“) in hektisch-nervöser und aggressiver Form Kleingärtner, die Korruptionstatbestände im Kleingartenwesen, vor allem im Bereich des Berlin-Pankower Kleingartenwesens, kritisiert haben.

Lt. Schoppa drohe die „Vernichtung“ des deutschen Kleingartenwesens.

Diese kritischen Kleingärtner sind z.T. im Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen e.V.“ organisiert. Dieser Verein ist für Schoppa ein rotes Tuch.

Ausgangspunkt der berechtigten Kritik der Kleingärtner war/ist der Pankower Kleingartenskandal, der unstrittig größte Korruptionsskandal in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens. Riesen-Geldbeträge sind beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow „verschwunden“. Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ermitteln. Der amtsgerichtlich bestellte Insolvenzverwalter waltet seines Amtes. Der Ausgang des Insolvenzverfahrens ist noch völlig offen. Sehr viele Strafanzeigen liegen vor; auch das Land Berlin hat Strafanzeige erstattet, gegen sämtliche Vorstandsmitglieder, die seinerzeit im Vorstand des Bezirksverbands Pankow waren (drei davon sind indessen noch immer im Vorstand).

Die Zeitungen berichten seit langem immer wieder über diesen Korruptionsskandal, zuletzt erneut die BERLINER MORGENPOST zweimal und der TAGESSPIEGEL. Auch zweimal der BERLINER RUNDFUNK. Auch mit der dortigen Berichterstattung ist Schoppa unzufrieden.

Im Zentrum des Skandals steht die frühere Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow, Viola Kleinau. Sie hatte ehemals auch eine Funktion beim „Landesverband der Gartenfreunde Berlin“, war dort Schatzmeisterin. Sie ist inzwischen zurückgetreten, ebenso -gleichzeitig- viele andere Vorstandsmitglieder beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow.

Der BRANDBRIEF-Verein kritisiert die Zustände und sieht in dieser Kritik den einzigen Weg zur Verbesserung der Zustände und zur Heilung. Auch aktuell gibt es Kritikwürdiges beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow, so bspw. die Tatsache, daß der Ehemann eines der verbliebenen drei Vorstandsmitglieder (die schon unter Viola Kleinau im Vorstand waren) vom Vorstand in den Vorstand kooptiert wurde, was im Gegensatz zu jeglicher Compliance steht. Etliche andere, die auch ihre Mitarbeit angeboten hatten, wurden abgelehnt.

Schoppa kritisiert die Arbeit des BRANDBRIEF-Vereins äußerst hektisch, spricht davon, daß das gesamte deutsche Kleingartenwesen verunglimpft wird (was der BRANDBRIEF-Verein indessen niemals getan hat). Seine Kritik gipfelt in dem Verdacht, daß das ganze deutsche Kleingartenwesen „vernichtet“ werden solle. In Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall. Die Arbeit der Korrekten wird gestärkt durch eine Kritik am Unkorrekten !

Axel Quandt, der Vorsitzende des BRANDBRIEF-Vereins ist in einer Sprachnachricht ausführlich auf die hektische Kritik von Schoppa eingegangen, und spricht hier von Hüftschüssen und Panik bei Schoppa:

Zur Sprachnachricht von Axel Quandt (bei Facebook): HIER

Sehr interessant auch der Radio-Bericht des BERLINER RUNDFUNKS zur Thematik: HIER

Siehe auch https://www.pankower-gartenzwerge.de/

Die hektisch-nervöse Kritik des Verbandsfunktionärs Gert Schoppa wurde von einem Facebook-Nutzer wie folgt kommentiert: Hier ein Auszug dieser Kommentierung:

“ Lieber Herr Schoppa,

ich habe ihren Gastbeitrag im Newsletter des BV Pankow mit großem Interesse und wachsendem Erschrecken gelesen. Ihnen ist sicher bewusst, dass ein Mitglied des Brandbrief, die Missstände in Pankow erst ans Tageslicht gebracht hat? Ihnen ist schon bewusst, dass aufgrund dessen, deutschlandweit ein sehr großes Interesse an den Zuständen im Kleingartenwesen entstanden ist? Ihnen ist schon bewusst, dass ähnliche Vorfälle deutschlandweit bereits dokumentiert wurden? Ihnen ist aber sicher auch bewusst, dass der Pankower Kleingartenskandal, der größte Skandal in der Kleingartengeschichte ist? Wo bleibt denn da ihre persönliche Verantwortung als Landesvorsitzender? Und was haben wir von ihrem Gastbeitrag zu halten? …… Ich hoffe sehr, da ich weiß das auch dieser Post im Landesverband gelesen wird, das sie so ehrlich sind, und sich zu ihrem kritikwürdigen Beitrag beim BV Pankow äußern. Mit freundlichen Grüßen „

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46988359
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aus

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten droht dem Verein der Ruin !

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§ 10 Abs.3 BKleingG wird ja weiterhin bewußt ignoriert. Sinnlose Panikmache ufert aus:

Werden Tausende Pankower Kleingärtner das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten ?

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Kleingartenverein ruinieren.

………………… Unbedingt zu beachten ist folgendes:

1) Pflichten zur „Pachtzahlung oder Doppelpachtzahlung …“ sind reines Vertragsrecht und ergeben sich AUSSCHLIEßLICH nur aus dem jeweiligen Unterpachtvertrag. Beschlüsse (des Vorstands oder der Mitgliederversammlung), die DIESBEZÜGLICH explizit Pflichten erweitern sollen, sind unwirksam. Entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen sind infolgedessen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.

2) Wenn Kleingärtner und die einzelnen Vereine das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten wollen/sollen, dann geht das nur explizit im Wege der „Einmalumlage/Sonderzahlung“ (hier muß auf die Wortwahl geachtet werden). Das aber ist nur zulässig, wenn die jeweilige Vereinssatzung es sprachlich konkret zulässt (konkret auch in exakt definierter Höhe). ANSONSTEN müsste erst die Satzung geändert werden und die Änderung im Vereinsregister eingetragen werden (erst dann ist die Änderung wirksam). Geschieht das nicht, dann sind infolgedessen entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.

Wenn gegen einen der beiden o.g. Punkte von einem örtlichen KGV-Vereinsvorstand verstoßen wird und Kleingärtner sich infolgedessen zur Wehr setzen, dann könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Verein ggf. ruinieren. Mehrere Pankower Kleingartenvereine beraten untereinander zwecks gemeinsamer (ggf. dauerhafter) Beauftragung eines Anwalts zum Zwecke der entschlossenen Interessenvertretung Pankower Kleingärtner und Pankower KGV ggü. dem Bezirksverband.

—————————————————————————— LINKS dazu:

ZIVILRECHT: Zum Thema „persönliche vereinsrechtlich-gesamtschuldneriche Haftung des kompletten Vorstands“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/offene-briefe/offener-brief-an-eigentümer-und-andere/

KLEINGARTENRECHT: Auch bei Kündigung eines Zwischenpachtvertrages aufgrund von Pflichtverstößen durch den Bezirksverband bleiben gemäß § 10 Abs.3 BKleingG die Unterpachtverträge UNVERÄNDERT als Kleingarten-Unterpachtverträge bestehen. Dazu das Bundesverfassungsgericht: https://www.pankower-gartenzwerge.de/kleingartenwesen-rechtliches-bundesweit/bundesverfassungsgericht-zu-10-iii-bkleingg/

STRAFRECHT: Zum Thema „Straftatbestand wegen des Verdachts der Untreue auf Seiten von Vorstandsmitgliedern“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/netzwerk-kritischer-pankower-kleingärtner/lawine-von-strafanzeigen-droht/

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aus

Auch beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde ist sie nicht mehr als Präsidiumsmitglied (zuständig für Finanzen) ausgewiesen. Dort steht jetzt „N.N.“. Doch es bleibt gruselig:

Viola Kleinau ist nun endlich als Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde zurückgetreten.

Sie ist auch nicht mehr Geschäftsführerin des Bezirksverbands Pankow.

Doch es bleibt gruselig. Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende ?

Das Amt der Vorsitzenden ist ein Ehrenamt (ohne Gehalt); das Amt der Geschäftsführerin ist ein Angestelltenverhältnis (mit Gehalt). Geschäftsführerin, mit hohem Gehalt, wurde Viola Kleinau seinerzeit mit bereitwilligem Wohlwollen der Vorsitzenden (auch Viola Kleinau). Vom Amt der Vorsitzenden kann man zurücktreten – ehrenamtsrechtlich.

Ein Angestelltenverhältnis (als Geschäftsführerin) hingegen kann man arbeitsrechtlich nur kündigen oder auflösen. Ggf. werden bisweilen noch etliche Monate lang Gehalt gezahlt und/oder eine Abfindung. Im vorliegenden Fall …

(zur Strafanzeige des Landes Berlin: HIER)

… wäre eine außerordentliche Kündigung, also fristlos, ohne weitere Gehaltszahlungen und ohne Abfindung, unbedingt gerechtfertigt. Unstrittig.

Was hat nun Viola Kleinau als Noch-Vorsitzende bzw. was hat der Vorstand des Bezirksverbands mit der bis vor kurzem Noch-Geschäftsführerin (Viola Kleinau) diesbezüglich vereinbart/geregelt ? Die Pankower Kleingärtner, die ja alles bezahlen, haben Anspruch auf Antwort. Dann läßt sich die Frage eventueller rechtlicher Konsequenzen ggü. den Verantwortlichen beantworten.

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Siehe auch den Artikel „Aus der Polizeiakte“: HIER

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