Tag: ‘KGA’
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Die Kontrollpflichten wurden nicht ausgeübt, sagt der Landesverband Berlin.
Gerd Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) macht in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift „Gartenfreund“ eine deutliche Aussage, die ganz gewiß keine Spekulation ist !
Der Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin, Gerd Schoppa, in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift „Gartenfreund“: Zum Pankower Kleingarten-Skandal :
„… In diesem Ausmaß war das für mich unvorstellbar. Als wir Ende 2022 erstmals … erfuhren, nahm niemand an, dass der Verband dort systematisch und über Jahre geschröpft worden war. Und ich hätte mir nie vorstellen können, dass es zu solchen Verfehlungen über einen längeren Zeitraum kommen kann, ohne dass ein gewähltes Gremium, der Vorstand oder die Delegiertenversammlung , kritisch nachfragt und seine Kontrollpflichten ausübt. …“.
Ergänzende Anmerkung vom Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität … im Kleingartenwesen“ (HIER) =
Der Pankower Skandal ist zweifellos der größte, den es im deutschen Kleingartenwesen jemals gab, aber bei weitem nicht der einzige. Wir haben aus ganz Deutschland Hunderte sms, Emails, Anrufe, Briefe erhalten (mit überwiegend äußerst fundierten Darlegungen). Das Aushebeln der Kontrollinstanzen ist vglw. einfach (fünf Mechanismen bzw. Tricks ermöglichen hier das „Sesam öffne dich“). Auf Dauer wird Abhilfe nur durch externe Kontrollen möglich sein (vgl. dazu die ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebrachte Initiative:
https://www.pankower-gartenzwerge.de/lichtblicke-der-hoffnung/eine-konstruktive-initiative/
Das ist gerade im Interesse der Vereine und Verbände, die „sauber“ sind und vor rufschädigenden Verdacht geschützt werden sollten.
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Viola Kleinau äußerte ggü. dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martini (lt. Morgenpost vom 7.11.23):
Die ausufernden Kosten…
„… waren mit dem gesamten Vorstand abgestimmt“.
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Die Pankower-Kleingärtner-Demonstration …
… am 30.11.2023 (vor der Quickborner Str. 12) kann zweifellos als erfolgreich bezeichnet werden, trotz der eisigen Kälte. Veranstalter war der BRANDBRIEF-Verein. Zwar haben die 40 mitgebrachten Trillerpfeifen nicht ausgereicht (man lernt dazu – bei den nächsten Demos bringen wir 150 mit), aber es war nötig, den drei BV-Vorstandsmitgliedern, die schon unter Kleinau im Vorstand waren (mit voller vereinsrechtlicher Verantwortung) eine rechtsstaatlich legitime WARNUNG zukommen zu lassen.
Zu einem RADIKALEN personellen Neuanfang gibt es keine Alternative. Versuche, dies trickreich zu unterlaufen, sind heillos.
Erfreulich war, daß eine ganze Reihe Delegierter (zum Verbandstag) zu den Demonstranten kamen und Sympathie zeigten.
Zu den Megaphon-Sprachdurchsagen bei der Demo:
https://www.pankower-gartenzwerge.de/lichtblicke-der-hoffnung/megaphon-durchsagen-zur-demo-am-30-11-23/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland
fon ..: 030-46988359
web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de
Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.
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Werden Tausende Pankower Kleingärtner das beim Bezirksverband veruntreute („verschwundene“) Geld erstatten ?
Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten droht dem Verein der Ruin !
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§ 10 Abs.3 BKleingG wird ja weiterhin bewußt ignoriert. Sinnlose Panikmache ufert aus:
Werden Tausende Pankower Kleingärtner das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten ?
Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Kleingartenverein ruinieren.
………………… Unbedingt zu beachten ist folgendes:
1) Pflichten zur „Pachtzahlung oder Doppelpachtzahlung …“ sind reines Vertragsrecht und ergeben sich AUSSCHLIEßLICH nur aus dem jeweiligen Unterpachtvertrag. Beschlüsse (des Vorstands oder der Mitgliederversammlung), die DIESBEZÜGLICH explizit Pflichten erweitern sollen, sind unwirksam. Entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen sind infolgedessen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.
2) Wenn Kleingärtner und die einzelnen Vereine das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten wollen/sollen, dann geht das nur explizit im Wege der „Einmalumlage/Sonderzahlung“ (hier muß auf die Wortwahl geachtet werden). Das aber ist nur zulässig, wenn die jeweilige Vereinssatzung es sprachlich konkret zulässt (konkret auch in exakt definierter Höhe). ANSONSTEN müsste erst die Satzung geändert werden und die Änderung im Vereinsregister eingetragen werden (erst dann ist die Änderung wirksam). Geschieht das nicht, dann sind infolgedessen entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.
Wenn gegen einen der beiden o.g. Punkte von einem örtlichen KGV-Vereinsvorstand verstoßen wird und Kleingärtner sich infolgedessen zur Wehr setzen, dann könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Verein ggf. ruinieren. Mehrere Pankower Kleingartenvereine beraten untereinander zwecks gemeinsamer (ggf. dauerhafter) Beauftragung eines Anwalts zum Zwecke der entschlossenen Interessenvertretung Pankower Kleingärtner und Pankower KGV ggü. dem Bezirksverband.
—————————————————————————— LINKS dazu:
ZIVILRECHT: Zum Thema „persönliche vereinsrechtlich-gesamtschuldneriche Haftung des kompletten Vorstands“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/offene-briefe/offener-brief-an-eigentümer-und-andere/
KLEINGARTENRECHT: Auch bei Kündigung eines Zwischenpachtvertrages aufgrund von Pflichtverstößen durch den Bezirksverband bleiben gemäß § 10 Abs.3 BKleingG die Unterpachtverträge UNVERÄNDERT als Kleingarten-Unterpachtverträge bestehen. Dazu das Bundesverfassungsgericht: https://www.pankower-gartenzwerge.de/kleingartenwesen-rechtliches-bundesweit/bundesverfassungsgericht-zu-10-iii-bkleingg/
STRAFRECHT: Zum Thema „Straftatbestand wegen des Verdachts der Untreue auf Seiten von Vorstandsmitgliedern“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/netzwerk-kritischer-pankower-kleingärtner/lawine-von-strafanzeigen-droht/
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Unterlagen u. Akten verschwunden ! Neues vom Korruptions-Skandal beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow.
Wie kann das Krebsgeschwür im Pankower Kleingartenwesen behandelt werden ? Welche Alternativen gibt es ? Schwierig, da nun ALLE relevanten Akten und Unterlagen auf wundersame Weise verschwunden sind.
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Wie können wir Pankower Kleingärtner dem Viola-Kleinau-Erbe bzw. einer Zerstörung des Pankower Kleingartenwesens entgegenwirken ?
Die jetzt ermittelnde Staatsanwaltschaft wird uns DIESE Frage nicht beantworten können.
Unter anderem drei Aspekte sind zu beachten:
1) Nicht weitergeleitete Pachtgelder, respektive ein verbleibender Minus-Betrag (bzw. „verschwundene Gelder“) beim Bezirksverband bergen die Gefahr der Kündigung der Zwischenpachtverträge und/oder der Aberkennung der Gemeinnützigkeit in sich. Beides hätte negative Folgen für uns Pankower Kleingärtner.
Dann müßte, zur Verhinderung dieser Folgen, wohl oder übel über eine einmalige Umlage (zur Deckung der Finanzlücke) nachgedacht werden, die alle Pankower Kleingärtner zahlen müßten.
Das Problem dabei:
Eine einmalige Umlage, im Wege des Vereinshaftungsrechts und der Beschlussfassung (beim Bezirksverband und/oder den einzelnen KGV’s), wäre evtl. nicht durchsetzbar, falls sich der Verdacht von „Untreue“ (§ 266 StGB) bestätigen sollte bzw. Vorstandsmitglieder Machenschaften außerhalb ihrer vereinsrechtlichen Befugnisse vollzogen haben. Es wäre denkbar, daß eine solche Umlage seitens der einzelnen Kleingärtner dann nur freiwillig möglich wäre bzw. sich Einige (ggf. Etliche) durch KGV-Vereinsaustritt der Zahlung entziehen (es ist möglich, aus dem KGV bei Beibehaltung seines Kleingartens auszutreten / ständige Rechtsprechung). Dann würden nur noch die „Freiwilligen“ die Umlage zu zahlen haben, die umso höher wird, je mehr andere sich entziehen. Diese Problematik darf man jedenfalls nicht ignorieren.
Daß sich das fehlende Geld bei den Tätern wiederfindet, evtl. in einem Schuhkarton, ist nicht anzunehmen. Da stehen die Wetten schlecht.
2) Wenn wir den bestehenden Bezirksverband retten bzw. am Leben erhalten wollen bzw. wenn die einzelnen KGV nicht aus dem BV austreten, dann sollten wir aber vor einer endgültigen diesbezüglichen Entscheidung das „externe Wirtschaftsgutachten“ abwarten (sofern sich hier -angesichts der verschwundenen Akten und Unterlagen- überhaupt noch ein Wirtschaftsprüfer findet). Denn es geht nicht nur um die Deckung momentaner Finanzlücken, sondern auch um die Frage welche rechtswirksamen Zukunftsverpflichtungen der Bezirksverband bereits eingegangen ist. Das ist momentan schwer zu überblicken. Einige sprechen hier, zu Recht oder zu Unrecht, von einem Millionengrab. Dann würde es bei einer „einmaligen“ Umlage (zu Lasten der Kleingärtner) gewiss nicht bleiben.
3) Wenn die Pankower KGV einen Dritten (bspw. einen Verein oder eine gGmbH -niemals eine GmbH-) mit der Zwischenpächter-Funktion beauftragen (dann aber unbedingt einen „gemeinnützigen“, keinen gewinnorientierten) oder wenn wir selbst einen neuen gemeinnützigen Verein gründen (als Zwischenpächter), dann stellt sich die Frage, ob die Grundeigentümer hier zu neuen Pachtvertragsabschlüssen bereit wären. Dabei wird dann der bauplanungsrechtliche Status der jeweiligen KGA eine sehr große Rolle spielen bzw. KGA mit schlechtem bauplanungsrechtlichen Status wären ggf. der Willkür der Grundeigentümer ausgesetzt.
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Akten verschwunden:
Aktualisierung (vom 2.5.2023):
Bislang gab es viele (unwahrscheinlich klingende) Gerüchte; jetzt aber ist es offiziell: Alle relevanten Akten und Unterlagen, die Aufschluß geben könnten über das Finanzgebaren der letzten Jahre beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. sind auf wundersame Weise verschwunden (kistenweise). Reißwolf ? Der allseits erhoffte „externe Wirtschaftsprüfer“ kann nun seine Arbeit wohl leider nicht aufnehmen. Nun ist polizeiliche Ermittlungsarbeit noch wichtiger. Wer ist Nutznießer von diesem „Verschwinden“ ? Ich habe Strafanzeige wegen „Urkundenunterdrückung“ (§ 274 StGB) gegen Unbekannt erstattet. Den Tätern rufe ich zu: Make my day. Beste Grüße, Axel Quandt
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Lesen Sie auch: Aus der Polizeiakte (zu Viola Kleinau): HIER
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Nachdem nunmehr jetzt die
KATHASTROPHE für das Pankower Kleingartenwesen
eingetreten und die Zukunft des gesamten Pankower Kleingartenwesens gefährdet ist (= www.pankower-gartenzwerge.de ), müssen einige noch immer unbeantwortete Fragen erneuert werden. Wir sind der Überzeugung, daß der moralische Abstieg mit der Gründung der Makler-GmbH im Jahre 2016 (u.a. für Datschenanlagen) und der Mißachtung von Interessengegensätzen begonnen hat. Diese Interessengegensätze wurden auch von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) gesehen.
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