Tag: ‘google fonts’
Razzia bei Abmahn-Anwälten wegen Erpressung mit Google Fonts
Durchsuchung und Vollstreckung bei Abmahnanwälten. Über 340.000,-EUR sichergestellt, wegen Betrug und Erpressung mit Google Fonts Abmahnungen.
Die Abmahnwelle wegen Google Fonts hat eine – aus unserer Sicht erfreuliche – Wendung genommen: Gestern durchsuchte nach übereinstimmenden Pressemeldungen die Polizei die Geschäftsräume eines Abmahnanwalts aus Berlin und dessen Mandanten „wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen“ .
Wieviel hatten die Abmahnanwälte eingesackt?
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurden durch die Polizei in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt.
Bei der bekannten Höhe der Forderung von 170,-EUR und hunderttausenden Abmahnschreiben hätten knapp 2.000 Leute gezahlt, was in etwa der gepfändeten Summe entspricht. Allerdings gingen auch über 400 Anzeigen von Abgemahnten bei der Staatsanwaltschaft ein. Bleibt zu hoffen, dass die Leute, die das „Vergleichsangebot“ aus Sorge vor einem Zivilverfahren annahmen und die Zahlung leisteten, ihr Geld bald zurückerhalten.
Was sagt die Staatsanwaltschaft zu der Durchsuchung bei den Abmahn-Anwälten?
Dass die behaupteten Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht bestanden, soll den Beschuldigten dabei bewusst gewesen sein. Entsprechend sollen sie auch gewusst haben, dass für die Angeschriebenen kein Anlass für einen entsprechenden Vergleich bestand, da sie die angeblichen Forderungen gerichtlich nicht hätten durchsetzen können. Die Androhung eines Gerichtsverfahrens soll daher tatsächlich nur mit dem Ziel erfolgt sein, die Vergleichsbereitschaft zu wecken.
Quelle: Pressemeldung der Berliner Staatsanwaltschaft
Auch die aufgeführten Abmahngründe als Schadensersatz für einen „Kontrollverlust“ des Betroffenen und ein „individuelles Unwohlsein“ dürften damit vom Tisch sein.
Mehr zu dem Thema „Durchsuchungen bei Abmahnanwälten“:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1277538.php
https://www.golem.de/news/generalstaatsanwaltschaft-berlin-google-fonts-abmahner-bundesweit-wegen-erpressung-durchsucht-2212-170671.html
https://www.heise.de/news/Google-Fonts-Durchsuchungen-wegen-Abmahnbetrugs-vermeintlicher-Datenschuetzer-7440620.html
https://www.da-agency.de/razzia-bei-abmahn-anwaelten-wegen-erpressung-mit-google-fonts/
Über da Agency:
da Agency ist eine Full Service Internetagentur aus Köln, die Ihren Kunden alle Dienstleistungen rund um den Unternehmensauftritt im Internet bietet.
Im Bereich Webdesign kann da Agency für ihre Auftraggeber moderne Websites erstellen – auf Basis gängiger Standard Open Source Content Management Systeme wie WordPress, Joomla, Drupal oder Typo3. Ebenso übernimmt da Agency bei Bedarf die Betreuung der Firmen-Homepage komplett.
Für Auftraggeber, die im Internet direkt Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, übernimmt da Agency die Planung, Erstellung und Betreuung des Online Shops auf Basis der gebräuchlichsten Open Source E-Commerce Plattformen wie Magento, PrestaShop und OsCommerce.
Damit Website und Shop des eigenen Unternehmens besser gefunden wird, vertrauen die Kunden von da Agency auf On Page Webseiten Optimierung und Off Page SEO Maßnahmen wie langfristiges Linkbuilding. Neukunden lassen sich von einem kostenlosen unverbindlichen Website Audit (SEO Check) überzeugen.
SEO Beratung: Online Marketing und Webseitenoptimierung
Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist der Schlüssel, um bei Google besser gefunden zu werden – auch für regional tätige Unternehmen. Webseiten Optimierung setzt sich immer aus zwei Bestandteilen zusammen: Maßnahmen, mit denen man die zu optimierende Webseite verbessern kann (OnPage): Hierzu zählen viele Faktoren, vom eigentlichen Seiteninhalt (Content), also etwa SEO-Texte zu geeigneten Keywords (Keyword Recherche) mit ausgewogener Keyword-Häufigkeit und -Dichte, Seitentext, sprechende URLs, Meta Tags wie Description und Page Title, bis hin zu Server-Standort und -Geschwindigkeit.
Abseits der Website helfen SEO OffPage Methoden, die Popularität und Vernetzung der Homepage zu steigern. Dies geschieht in erster Linie über kontinuierliches Linkbuilding, wobei die Anzahl und vor allem Qualität der Backlinks entscheidend ist, aber auch Social Signals aus den Sozialen Netzwerken haben einen zunehmenden Einfluss. Zu den SEO Faktoren zählen hier Anchortexte (wie ist Ihre Interseite referenziert?) und die Reputation der verlinkenden Seite bei den Suchmaschinen.
Ein wichtiger Baustein hierbei ist etwa auch das Content Marketing (als Teilbereich des sogn. Inbound Marketing), mit dem durch Platzierung hochqualitativen Contents entlang typischer Stationen der Customer Journey mögliche Kunden für das eigene Unternehmen angesprochen werden können. Alle Phasen des Content Marketing ab wie die anfängliche Analyse, d.h. Ziel- & Zielgruppendefinition, Themen-Recherche, Keyword-Recherche & -Analyse, und der Content-Konzeption und -Planung sowie der Content-Produktion , -Platzierung und -Distribution entlang typischer Stationen der Customer Journey, also der Erstellung von geeigneten Inhalten & Landingpages inkl. Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Stufen die großen Suchmaschinen eine Webseite als relevant zu einem Keyword / Suchbegriff ein, so profitiert eine auf dieser Webseite verlinkter Inhalt ebenfalls davon (Link-Juice). Dies gilt im Umgekehrten Fall genauso: Eine große Anzahl Backlinks von Spam-Seiten niedriger Qualität, können die verlinkten Seiten ebenfalls runterziehen. Bei der Suchmaschinenoptimierung ist es wichtig, kontinuierlich zu arbeiten, bzw. die erzielten Ergebnisse immer wieder zu überprüfen und ggf. geeignete SEO Maßnahmen zu ergreifen. Updates der Google Algorithmen Panda und Penguin haben in den letzten Jahren für einige Bewegung in den SERPS (Search Engine Result Pages) gesorgt.
Die SEO Experten von der Kölner SEO Agentur da Agency erstellen für jede zu optimierende Website ein individuelles Konzept, das sich aus OnPage und OffPage SEO Maßnahmen zusammensetzt. Eine gut optimierte Seite mit wenigen Backlinks wird es ebenso wenig in die Top 10 der Suchmaschinen schaffen, wie eine inhaltlich nicht relevante und wenig optimierte Homepage mit vielen Links zu bestimmten Suchbegriffen im Ranking erscheint.
Die Onpage Optimierung kann flankiert werden durch eine Wettbewerbsanalyse, eine verbesserte Usability (inkl. A/B-Testing um z.B. eine reduzierte Absprungrate durch Daten zu untermauern)
Suchmaschinen-Marketing (SEM) und Google AdWords
Langfristig betrachtet ist Inbound Marketing mit all seinen Teilbereichen die kostengünstigste Form, braucht jedoch auch seine Zeit und ist sehr arbeitsintensiv. Wenn es schnell gehen muss und eine direkt messbare Kopplung Budget -> Conversions & Leads erfolgen soll, eignen sich ggf. andere Formen des Suchmaschinen-Marketings (SEM) besser, allen voran Google AdWords. Gerade im E-Commerce Bereich lassen sich hier über Displayanzeigen in Google AdWords und Google Adwords Shopping Kampagne sehr effektive Bausteine Ihres Gesamt Online Marketing Konzepts erstellen und aussteuern.
Kontakt:
da Agency
Internetagentur für Webdesign & SEO
Postfach 62 02 63
50695 Köln
Tel: +49-(0)221-64309972
Web: https://www.da-agency.de
Email: info@da-agency.de
FOLLOW:
https://www.facebook.com/daagency.de
https://www.twitter.com/da_agency_de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
da Agency
Herr Peter Sreckovic
Postfach 620263
50695 Köln
Deutschland
fon ..: 0221-64309972
web ..: https://www.da-agency.de/razzia-bei-abmahn-anwaelten-wegen-erpressung-mit-google-fonts/
email : info@da-agency.de
Pressekontakt:
da Agency
Herr Peter Sreckovic
Postfach 620263
50695 Köln
fon ..: 0221-64309972
web ..: https://www.da-agency.de/abmahn-wahn-wegen-google-fonts/
email : info@da-agency.de
Google Schriften – Schadensersatz bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht
Was muss man bei der Einbindung von Google Fonts beachten und was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts München im Bezug auf Schadensersatz?
Einbindung von Google Schriften
Was muss man bei der Einbindung von Google Fonts beachten und was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts München? Google stellt auf https://fonts.google.com/ eine sehr schöne Auswahl von Schriftarten unter Apache Lizenz (Version 2.0) zur Verfügung. Diese Schriftarten sind für eine kostenlose Nutzung freigegeben.
Auf sehr vielen Websites werden die Google Fonts benutzt und kaum jemandem fällt es auf. Daher ist dringend eine Sensibilisierung erforderlich.
Einbindung in die Website
Wie erfolgt nun die Einbindung der Google Fonts? In der statischen Variante wird die gewünschte Schriftart heruntergeladen und erneut in den eigenen Webspace hochgeladen, von dort aus wird die Datei lokal in die Website eingebunden. Zum Beispiel im Format TTF, WOFF bzw. WOFF2.
Bei dem Besuch einer solche Internetseite, wird keine Verbindung zu Google-Servern aufgebaut. Diese Variante ist daher datenschutzrechtlich und persönlichkeitsrechtlich in dieser Form unkritisch.
In der dynamischen Variante besteht die Möglichkeit, ein Code-Snippet in den HTML-Code der Webseiten einzubinden, entweder per @import oder .
Diese Variante ist rechtlich problematisch.
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
Das Landgericht München hat nun entschieden, dass dem Kläger gegen die Websitebetreiberin ein Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe seiner IP-Adressen an Google hat.
Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers an Google verletze dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB.
Eine dynamische IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO statt. Diesbezüglich ist eine abstrakte Bestimmbarkeit ausreichen. Der Besucher könnte mit behördlicher Hilfe bestimmen, wer die Website besucht hat. Die konkrete Nutzung der Verknüpfungsmöglichkeit vom Websitebetreiber ist nicht erforderlich.
Fehlende Einwilligung der Datennutzung
Die Beklagte hatte unstreitig keine Einwilligung für die Weitergabe der dynamischen IP-Adressen an Google von ihren Besuchern eingeholt hatte (vgl. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO). Weiterhin ist es nicht möglich sich auf ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zu berufen.
Die Websitebesucher sind auch nicht verpflichtet, die eigene IP-Adresse zu verbergen, beispielsweise per VPN. Das ist nicht der Sinn des Datenschutzrechts. Es steht der Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Fokus.
Schadensersatz wegen individuellen Unwohlseins
Das Landgericht München sprach dem Kläger Schadensersatz zu, da durch die Datenweitergabe an Google ein Kontrollverlust entstanden ist. Dabei wurde berücksichtigt, dass die IP-Adresse an einen Server von Google in die USA weitergeleitet wurde.
Bedeutung des Urteils
Man wird die Rechtsprechung abwarten müssen. Sollte sich dieser Trend durchsetzen, wird es in diesem Zusammenhang noch einige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen geben.
Unterstützung durch die ELBKANZLEI Hamburg Schadensersatz bei Markenverletzungen
Fragen zu diesem Artikel „Schadensersatz bei Markenverletzungen“ können Ihnen die erfahrenden
Fachanwälte der ELBKANZLEI beantworten.
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Urheberrechts umfassen insbesondere folgende Themen:
Wir entwerfen und prüfen Verträge mit urheberrechtlichem Bezug, wie Lizenz-, Software, Bildlizenz- und Künstlerverträge.
Wir verfolgen Urheberrechtsverletzungen aller Art und machen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend. Beginnend mit der außergerichtlichen Abmahnung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung im Wege der einstweiligen Verfügung und/oder einer Klage.
Wir begleiten und beraten unsere Mandanten bereits vor der Herstellung ihrer Werke. Wir prüfen diesbezüglich die zu erfüllenden Anforderungen an einer persönlichen geistigen Schöpfung und das Vorliegen entgegenstehender Rechte Dritter (Miturheber etc.).
Wir schützen unsere Mandanten vor der unberechtigten Inanspruchnahme wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen. Wir überprüfen etwaig abzugebende Unterlassungserklärungen, Verjährungsfristen und minimieren vorhandene Kostenrisiken.
Weitere Informationen können Sie unserer Startseite zum Markenrecht entnehmen: https://www.elbkanzlei.com/rechtsgebiete/gewerblicher-rechtsschutz-ip/markenrecht/
Wenn Sie mehr über unsere Maßnahmen für gewerblichen Rechtsschutz wissen wollen, lesen Sie gerne unsere regelmäßig veröffentlichen Blogartikel in unserem Magazin.
Infos erhalten Sie zudem auf unserem Instagram Account: https://www.instagram.com/elbkanzlei/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Elbkanzlei
Herr Boris H. Nolting
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
Deutschland
fon ..: 040/ 55 43 19 02
web ..: http://www.elbkanzlei.com
email : rae@elbkanzlei.com
Unterstützung durch die ELBKANZLEI Hamburg
Fragen zu diesem Artikel können Ihnen die erfahrenden Fachanwälte der ELBKANZLEI beantworten.
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Markenrechts umfassen insbesondere folgende Themen:
o Anmeldung und Eintragung von nationalen und internationalen Marken.
o Überwachung und Verwaltung von nationalen und internationalen Marken.
o Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und/oder Schadensersatzansprüchen wegen Markenverletzung.
o Durchsetzung oder Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen.
o Vertretung in markenrechtlichen Gerichtsverfahren.
o Ausgestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen.
o Unterstützung bei Transaktionen, wie Übertragungen von Marken und einzelner Nutzungsrechte.
Infos erhalten Sie zudem auf unserem Instagram Account: https://www.instagram.com/elbkanzlei/
Pressekontakt:
Elbkanzlei
Herr Boris H. Nolting
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
fon ..: 040/ 55 43 19 02
web ..: https://www.elbkanzlei.com
email : rae@elbkanzlei.com