Tag: ‘Gerichtsverfahren’

Vor mehr als drei Jahren hat ANINOVA (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück.

In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online-Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher sollte es im August 2023 zur einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bersenbrück kommen. Diese wurde kurzfristig abgesagt und verschoben.

Der für März neu angesetzten Gerichtstermin wird auch nicht stattfinden, denn das Gericht, der Landwirt und die Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich darauf verständigt, das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO gegen die Zahlung von einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. „Wir sind enttäuscht und hätten uns deutlich mehr erhofft“, sagt Peifer und ergänzt: „Der Landwirt betreibt diverse Mastanlagen, 5.000 Euro zahlt er aus der Portokasse. Hinzu kommt, dass diese Entscheidung überhaupt keine abschreckende Wirkung hat. Tierquälerei muss hart bestraft werden“. ANINOVA beobachtet schon seit Jahren, dass bei Tierschutz-Verstößen kaum empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Gemeinsam mit anderen Tierrechtsorganisationen wurde das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de ins Leben gerufen. Dort wurden aus den letzten Jahren alle Aufdeckungen der beteiligten Organisationen zusammengetragen und ausgewertet. „In den dort 186 verzeichneten Fällen kam es nur in 25 Fällen zu einer Verurteilung durch ein Gericht, das sind gerade mal 14 %. Meistens sind es dann auch nur Geldstrafen. Haftstrafen oder Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen“, moniert Peifer abschließend.

Weitere Informationen zu dem Fall in Merzen hier: https://aninova.org/aufdeckung/erneut-tierqualerei-in-einer-schweinemast/

Bildmaterial aus der Mastanlage senden wir auf Anfrage gerne zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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Verhandlung am 30.08.2023 vor dem Amtsgericht Bersenbrück (NIedersachsen)

Vor drei Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) veröffentlicht. In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher kommt es Ende August zur Verhandlung. „Wir hoffen auf eine Verurteilung, Tierquälerei darf nicht unbestraft bleiben“, so Peifer.

Folgen hatte die Aufdeckung bereits jetzt für den Landwirt, der insgesamt fünf Schweinemastanlagen betreibt. Die Schlachtunternehmen Vion und Tönnies nehmen keine Tiere mehr von dem Betrieb ab. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück (NZS 400 Js 36090/21) wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs. So erhielt der Landwirt und sein Familiengeflecht zwischen 200.000 Euro und 300.000 Euro pro Jahr an Subventionen, die teilweise an Tierwohl-Auflagen geknüpft waren. Aber genau diese wurden offenbar nicht eingehalten. Die Ermittlungen laufen noch. „Es kann nicht sein, dass Tierquäler auch noch Steuergelder erhalten“, empört sich Peifer.
Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt jedem Menschen, der die Tierquälerei nicht weiter unterstützen möchte, die vegane Lebensweise. „Kein Tier geht freiwillig in den Schlachthof, Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Die öffentliche Verhandlung findet am 30.08.2023 um 11:30 Uhr vor dem Amtsgericht Bersenbrück (Saal E 11) statt. Das Deutsche Tierschutzbüro plant keine Demonstration vor Ort.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/der-standard-ist-tierquaelerei/

Bildmaterial aus der Mastanlage, senden wir auf Anfrage gerne zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Missbrauchserfahrung Vergewaltigungserfahrung Opferentschädigung Therapiemissbrauch Benachteiligung Selbstbewusstsein Mobbing Niedermachen Kreuztragen ausschliessen lebenslang Siglinde Kallnbach Kreuz

Aus Opfersicht: Siglinde Kallnbach zu Mißbrauch und Vergewaltigung
Performance in der katholischen Kirche St. Clemens, Köln-Mülheim, Ausstellung noch bis zum 23.07.23

Manchen im Publikum wird der markerschütternde Schrei der Kölner Künstlerin Siglinde Kallnbach noch lange im Gedächtnis bleiben, mit dem sie ihre Performance am Altar der katholischen Kölner Kirche St. Clemes Kirche beendete. Am Sonntag, dem 25. Juni 2023 fand die letzte Eröffnung einer Ausstellung im „Kunstforum St. Clemens“ statt. 43 Jahre lang war das Kircheninnere mit zeitgenössischer Kunst bespielt wurden, und nun zum Abschluss der Projektreihe erstmals auch mit einer Performance.
Siglinde Kallnbach hatte erst kürzlich in einem Interview (in der März 23-Ausgabe von „Politik und Kultur“ – Zeitschrift des Deutschen Kulturrats) zu ihrer eigene Posttraumtische Belastungsstörung (PTBS) Stellung genommen, die sie zuvor durch ihre PTBS-Performance in ihrer Ausstellung im Vonderau Museum Fulda (1.12.22 – 5.02.23) offen gelegt hatte (Video s. PTBS-Performance Siglinde Kallnbach, Mediathek Hessen). Die Ursache ihrer PTBS ist Freiheitsberaubung, Vergewaltigung pp., der Täter wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Künstlerin beleuchtete den Begriff „Opfer“ in verschiedenen Facetten: „Das Opfer geht in die Ecke und schämt sich – und erstickt an all dem, was es nicht sagen kann.“ kam immer wieder in ihren Ausführungen vor. Eine „großartige Entscheidung“ nannte die Künstlerin das kürzlich erfolgte Gerichtsurteil, mit dem Gregor Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Zahlen muss diese Summe das Erzbistum Köln für den jahrelangen fortwährenden Missbrauch, den Menne als Kind durch einen katholischen Geistlichen erfuhr. Mennes Anwalt hatte allerdings 700.000 Euro eingefordert. Das Gericht meinte jedoch, dass Menne später eine Familie gegründet und auch seinen Beruf ausgeübt hatte, mithin seinem Leben durchaus auch Plan und Richtung geben konnte. Deswegen zog das Gericht bei der Strafzumessung 400.000 Euro von der ursprünglichen Forderung ab. Kallnbach wollte keine Urteilsschelte üben, stellte in ihrer Performance aber die Frage: „Wie viele nicht sichtbare Ausnahmezustände mag es in Mennes Leben gegeben haben, wo man dem Tod näher war als dem Leben?“
Sie fragte anhand von Beispielen nach Kriterien für Kompensationen von Leid und vergegenwärtigte anhand von Beispielen, dass die Parameter für Schuld und Sühne, für Rehabilitation und Heilung nicht einfach zu handhaben sind. Bei Machtmissbrauch, sexueller Gewalt und anderen Verbrechen ist es wichtig, sich Gehör zu verschaffen, über Medien und in den sozialen Medien Öffentlichkeit herzustellen. Wie geschehen in Fällen des Investmentbankers und verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, des ebenfalls verurteilten Filmproduzenten Harvey Weinstein. Generell erfolgreich war diese Strategie bei der „metoo“-Bewegung und auch den massenhaften Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2025/16, wo erst eine kritische Berichterstattung dafür sorgte, dass solche Vorgänge heute nicht mehr verharmlost und unter den Teppich gekehrt werden können, sondern juristisch und politisch aufgearbeitet werden.
Medienöffentlichkeit hat freilich auch eine Kehrseite: die Medien funktionieren nämlich nach eigenen Regeln und entwickelten eine Eigendynamik, über die dann die Betroffenen als Gast in einer Talkshow oder bei Interviews nicht mehr die Kontrolle behalten können. Oft überlagert Sensationsgier eine seriöse Auseinandersetzung. Der Tenor des Medienhypes kann sich rasch drehen, und um der Quoten- oder Auflagensteigerung willen wird das Opfer einer Straftat schließlich leicht zum zweiten Mal in eine Opferrolle gedrängt, diesmal als Projektionsfläche derjenigen, die sich gerne brachial in Shitstorms austoben. In vielen Gesellschaften passiert ein „victim blaming“ – eine Täter-Opfer-Umkehr, als ob das Opfer selber schuld an seinem Schicksal sei.
Kritik übte die Künstlerin an „experimentierfreudigen Therapeuten und solchen, die sich dafür halten“ sowie an „ebensolchen Sozialarbeitern, „Forschern“ etc. etc., sogar manchen KünstlerInnen, die das Opfer erneut zum Objekt degradieren und es für eigene Zwecke benutzen, bevormundend und übergriffig sind statt Empowernment zu leisten. (Kallnbach).“
Siglinde Kallnbach verwies auf die Theorie, dass Menschen, denen etwas angetan wurde, die z.B. vergewaltigt wurden, sich nicht gerne als „Opfer“ bezeichnen lassen wollen, weil dieser Begriff nur die Hilflosigkeit und Wehrlosigkeit zum Ausdruck bringen würde. Und nicht impliziert, dass die Person das Erlebte doch konstruktiv bewältigen kann, wie es das Gericht Gregor Menne attestierte. Mit ihrem Statement: „Die Opfer sind immer die Opfer: Nein! – The victim will always be the victim: No!“ berief sich die Künstlerin auf eine vergangene Performance, die sie im Zusammenhang mit der schleppenden Aufarbeitung des Missbrauchs im Erzbischofstum Köln zu einem früheren Zeitpunkt aufgeführt hatte. Den Schriftzug hatte sie auf einer kugelsicheren Weste aufgebracht, die sie während einer Walking-Performance im Umfeld des Doms und in der Kölner Altstadt trug. Der langanhaltende extreme Schrei, Schlussakkord ihrer Performance in der voll besetzten Kirche, entwickelte sich aus einem klaren „Nein“.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

a performancelife e.V.
Herr Jürgen Raap
Senefelderstrasse 5
50825 Köln
Deutschland

fon ..: 0221/30196010
web ..: http://www.a.performancelife.com
email : vorstand@a.performancelife.com

Begleitung der künstlerischen Arbeit von Siglinde Kallnbach, insbesondere ihres lebenslangen Projekts „a performancelife“ – Empathie und Solidarität

Pressekontakt:

a performancelife e.V.
Herr Jürgen Raap
Senefelderstrasse 5
50825 Köln

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