Tag: ‘Fachanwalt’
Apadana Khodakarami – Der Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg
Der Strafrechtler verteidigt Mandantinnen und Mandanten in Hamburg und deutschlandweit.
Apadana Khodakarami ist seit 2007 Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg in
eigener Kanzlei. Seit 2013 ist er Fachanwalt für Strafrecht und neben der
Verteidigung im allgemeinen Strafrecht bietet er seine Kenntnisse insbesondere
in den Bereichen des Arztstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts, Jugendstrafrechts,
Revisionsstrafrechts und bei Verfassungsbeschwerden an.
Strafverteidiger in Hamburg
Durch seine langjährige Erfahrung und spezialisierte Aus- und Weiterbildung zum
Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg ist Apadana Khodakarami ein kompetenter
Ansprechpartner und Strafverteidiger in Hamburg im allgemeinen Strafrecht. Seit
2007 verteidigt er erfolgreich seine Mandantinnen und Mandanten bei Strafanzeigen, Haftbefehlen, Durchsuchungsbeschlüssen sowie drohenden oder vollzogenen
Beschlagnahmungen.
Seine Leidenschaft gilt dabei auch dem Jugendstrafrecht, wobei es ihm ein
persönliches Anliegen ist, Jugendlichen und Heranwachsenden kompetent zur
Seite zu stehen und sie als Strafverteidiger in Hamburg zu vertreten. Daneben
weist er jahrelange Erfahrung im Revisionsstrafrecht auf. Auch in Strafsachen vor
dem Bundesverfassungsgericht steht er seinen Mandanten zur Seite.
Fachanwalt Strafrecht Hamburg: Wirtschaftsstrafrecht
Fachanwalt Apadana Khodakarami hat jahrelange Erfahrung im
Wirtschaftsstrafrecht. In diesen Fachgebieten ist es besonders wichtig, über die
juristische Ausbildung hinaus, die wirtschaftlichen Zusammenhänge
vollumfänglich zu verstehen, um eine kompetente Strafverteidigung
umzusetzen.
Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht sind Verfahren wegen Betrug und
Untreue sowie die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Korruptionsbereich.
Fachanwalt Strafrecht Hamburg: Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht
Als einer der anerkanntesten Berufe in Deutschland bringt der Arztberuf auch
hohe Gefahren mit sich. Nicht selten geht es bei der Ausübung der Tätigkeit um
Menschenleben, zumindest aber um das hohe Gut der Gesundheit. Wenn eine
Behandlung nicht erfolgreich ist oder gar von Anfang an ein aussichtsloser Fall
vorlag, ist das für Patienten und Angehörige oft schwer verständlich. Dies kann
vor allem bei schwerwiegenden Folgen für den Patienten dazu führen, dass Klage
gegen den behandelnden Arzt erhoben wird, oft auch in Zusammenhang mit
einer Strafanzeige.
Daneben unterliegen Ärzte hohen Anforderungen an die Dokumentationspflicht
und die ärztliche Abrechnung. Auch bei Fehlern oder Ungenauigkeiten hierbei
droht nicht selten eine Strafanzeige. Bei Kooperationen mit Pharmaunternehmen
steht oftmals der Verdacht einer Straftat im Rahmen von Korruption im
Gesundheitswesen im Raum.
Die Strafverteidigung in solchen Fällen ist höchst komplex. Hier ist nicht nur
Fachwissen im allgemeinen Strafrecht erforderlich, sondern es darüber hinaus
wird ein medizinisches Grundverständnis vorausgesetzt.
Apadana Khodakarami – Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg
Sitz der Kanzlei ist zentral gelegen am Ballindamm 3 in 20095 Hamburg.
Aufgrund der Konzentration auf die von ihm vertretenen Rechtsgebiete nimmt
Fachanwalt Khodakarami jedoch Mandate in der gesamten Bundesrepublik an. Er
ist erreichbar unter der Telefonnummer 040 38 67 40 15 oder über das
Kontaktformular auf seiner Website: https://www.straf-verteidigung-hamburg.de/kontakt/.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Strafverteidiger Khodakarami
Herr Apadana Khodakarami
Ballindamm 3
20095 Hamburg
Deutschland
fon ..: 040 3867 4015
web ..: https://www.straf-verteidigung-hamburg.de
email : ak@rechtsanwalt-ak.de
Pressekontakt:
Strafverteidiger Khodakarami
Herr Apadana Khodakarami
Ballindamm 3
20095 Hamburg
fon ..: 040 3867 4015
web ..: https://www.straf-verteidigung-hamburg.de
email : ak@rechtsanwalt-ak.de
Die Versicherung will nicht zahlen – was tun?
Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Dann hilft ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Fachanwalt wie Stefan Krings.
Die Deutschen und ihre Versicherung, das ist beinahe etwas wie eine natürlich gewachsene Einheit. Im Jahr 2017 belief sich der Bestand an Verträgen der deutschen Versicherungswirtschaft auf eine Summe von rund 434,9 Millionen, ein neuer Rekord. Das gibt ein Gefühl von Sicherheit, Ruhe und Gelassenheit – denn im Schadenfall ist man ja abgesichert.
Aber: „Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen“, sagt Stefan Krings, Partner der Kanzlei Krings, Krebs und Kollegen und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht am Standort Baesweiler (www.fachanwalt-kreis-aachen.de). „Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen.“
Die Versicherung will nicht zahlen – was tun? Stefan Krings, der seine Mandanten regelmäßig bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften berät, weiß Rat: „Zwar sollte der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen. Aber dennoch darf nicht allzu viel Zeit bei der Regulierung ins Land gehen. Auch eine Ablehnung oder unvollständiger Regulierung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen, sondern kann mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Kunden unzureichend abzufinden. Versicherungsnehmer sollten sich aber im Schadenfall, wenn sie Anspruch auf eine Regulierung haben, nicht so einfach abspeisen lassen, auch nicht mit einer kleinen Teilzahlung.“
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt Stefan Krings die Argumente und Tricks der Versicherungen und kann seinen Mandanten dementsprechend dabei beraten, ihr Recht im Schadenfall durchzusetzen. Im Mittelpunkt steht laut dem Rechtsanwalt eine offene, transparente Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung und eine ehrliche Bestandsaufnahme. Nur wer nachweisbar und nachvollziehbar Schäden und voraussichtliche Verluste aufzeige, könne seine Ansprüche dann auch geltend machen. Er weiß aus der Praxis: „Nicht selten bewerten Versicherungen den Schaden viel niedriger als der Unternehmer, sodass dieser auf zum Teil nicht unbeträchtlichen Kosten sitzenbleibt. Natürlich, beide haben Interesse, ihre Ziele bestmöglich durchzusetzen. Unser Anliegen ist es, Versicherungsnehmer bei streitigen Bewertungen so zu beraten und zu begleiten, dass ihr Schaden gedeckt wird, im Zweifel auch vor Gericht.“
Stefan Krings übernimmt in solchen Versicherungsfällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich die gesamte Abwicklung für seine Mandanten, um auf diese Weise eine tragfähige und schnelle Lösung herzustellen. Übrigens: Die Anwaltskosten werden bei einem streitigen Versicherungsschaden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Stefan Krings unterstützt seine Mandanten auch bei der Kommunikation mit ihren Rechtsschutzversicherern, um die Kosten der Streitigkeit mit der Versicherungsgesellschaft zu decken.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR
Herr Rechtsanwalt Stefan Krings
Kirchstraße 40
52499 Baesweiler
Deutschland
fon ..: 02401 601320
web ..: http://www.fachanwalt-kreis-aachen.de
email : s.krings@krings-krebs.de
Über Rechtsanwalt Stefan Krings
Rechtsanwalt Stefan Krings ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR. Er führt den Standort der Kanzlei in Baesweiler und betreut seine Mandanten in der ganzen Region (Alsdorf, Eschweiler, Geilenkirchen, Herzogenrath, Übach-Palenberg, Würselen) im besonders im gesamten Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Dabei übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten, setzt deren rechtliche und finanzielle Ansprüche durch und berät bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Ebenso übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gesamte Schadenabwicklung und die Kommunikation mit den Gesellschaften in Versicherungsfällen. Rechtsanwalt Stefan Krings ist bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen als Partneranwalt gelistet und übernimmt für die Mandanten auch die Verhandlungen mit den Rechtsschutzversicherungen für die Deckungszusagen. Mehr Informationen unter www.fachanwalt-kreis-aachen.de
Pressekontakt:
Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbach
fon ..: 01705200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.de
Engagierte Betreuung im Arbeitsrecht mit der Kanzlei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte
Rechtliche Probleme bei der Arbeit können schnell finanzielle Einbußen oder das berufliche Aus bedeuten. Doch bei Vorkommnissen stehen erfahrene Fachanwälte des Arbeitsrechts bereit, um zu helfen.
Jeder Arbeitnehmer hat zwangsläufig mit den Vorgaben und Inhalten des Arbeitsrechts zu tun. Bereits mit dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages begeben sich Arbeitnehmer in ein Verhältnis, welches den Regelungen des Arbeitsrechts unterliegt. Das Arbeitsrecht gilt jedoch nicht umsonst als unübersichtlich und hochkompliziert. Schlupflöcher in Verträgen, unrechtmäßige Arbeitsbedingungen oder Verstöße gegen vereinbarte Arbeitsregelungen sind heutzutage an der Tagesordnung und für die meisten juristischen Laien schwer zu durchblicken. Bei Problemen dieser Art, die Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber oder Interessengruppen betreffen können, kann die Kanzlei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte helfen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein betreuen und vertreten sie ihre Mandanten mit Kompetenz und Engagement, um Rechtsprobleme schnell aus der Welt zu schaffen.
Unterstützung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht stellt eine der Kernkompetenzen der Kanzlei dar. Bei Fällen aus diesem Bereich wird Mandanten in der Kanzlei mit umfassendem Fachwissen über sämtliche juristische Abläufe und Probleme geholfen, die sich aus dem individuellen oder dem kollektiven Arbeitsrecht ergeben.
Das individuelle Arbeitsrecht behandelt die Berufsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zu den Konflikten, die hieraus erwachsen können und von der Kanzlei behandelt werden, gehören vor allem die problematischen Inhalte von Arbeitsverträgen und deren Umsetzung. Es werden Mandanten betreut, die von Abmahnungen, Kündigungen oder Vorwürfen hinsichtlich Vertragsverstößen betroffen sind. Weiterhin gehören auch klassische Vertragsüberprüfungen zur Absicherung beider Vertragsparteien zum täglichen Geschäft der Kanzlei. Das kollektive Arbeitsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei. Die Kanzlei vertritt hier bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Betriebs – und Personalräte, um die jeweilige Situation rechtlich wie tatsächlich optimal einschätzen zu können.
Die Kanzlei ist außerdem auf Fälle aus dem Verkehrsrecht spezialisiert und befasst sich im Einzelfall auch mit fachverwandten Rechtsgebieten, wie dem Gesellschaftsrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Versicherungsrecht und dem Strafrecht.
Schnelle Hilfe bei juristischen Problemen
Die Rechtsanwälte Stefan Wenzel und Matthias Höfflin stehen ihren Mandanten aus Langenfeld und den umliegenden Regionen, wie Hilden, Solingen, Dormagen, Monheim am Rhein, Opladen, Willich, Garath und Leichlingen mit ihrer langjährigen praktischen Berufserfahrung zur Seite. Die Kanzlei befindet sich in der Ganspohler Straße in Langenfeld und ist von der A59, der A542 und der A3 aus sowie mit dem öffentlichen Personennahverkehr bequem erreichbar. Die Fachanwälte für Verkehrs- und Arbeitsrecht bieten unbürokratische Unterstützung und Beratung bei verschiedensten juristischen Problemen und sind dafür bekannt, die Ansprüche und Rechte ihrer Mandanten schnell und umfassend durchzusetzen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Wenzel Höfflin Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Herr Matthias Höfflin
Ganspohler Str. 5
40764 Langenfeld
Deutschland
fon ..: 02173 / 394 33 – 0
fax ..: 02173 / 394 33 – 11
web ..: https://www.wenzelhoefflin.de/
email : info@wenzelhoefflin.de
Pressekontakt:
RegioHelden GmbH
Herr Benjamin Oechsler
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart
fon ..: 0711 128 501 0
web ..: https://regiohelden.de/
email : pressemitteilungen@regiohelden.de