Tag: ‘Einkommensteuer’
Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
Jeder Haushalt in Deutschland muss für Rundfunk Gebühren zahlen. In diesem Artikeln erfahren Sie, wer davon befreit werden kann und was es zu beachten gibt!
Privatpersonen können den Rundfunkbetrag nicht absetzen
Alle Privathaushalte zahlen in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro pro Monat. Doch den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen können Privatpersonen nicht, da der Gesetzgeber eine Einstufung als Privatausgabe vorsieht. Diese Gebühr gehört zu den Kosten, für die es im privaten Sektor kein Steuersparmodell gibt. Doch es gibt eine Ausnahme, mit der sich die Rundfunkgebühren anteilig in die Steuererklärung aufnehmen lassen.
Ausnahmeregelungen bei Arbeitszimmern im Privathaushalt möglich
Wer in einen den vier Wänden ein Arbeitszimmer nutzt, hat die Möglichkeit, die GEZ Gebühren anteilig zu berechnen und in der Steuererklärung anzuführen. Wichtig zum Rundfunkbeitrag absetzen ist die Akzeptanz des Arbeitszimmers durch das Finanzamt. Ein kleines Heimbüro ohne nachweislich gewerbliche Nutzung ist in Deutschland nicht als Arbeitszimmer im eigentlichen Sinn anerkannt. Um den Rundfunkbeitrag absetzen und die Vorteile eines Arbeitszimmers nutzen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt werden.
So darf ein Arbeitszimmer kein Durchgangsraum und auch kein anderweitig (doppelt) genutztes Zimmer sein. Der Schreibtisch mit Computer im Wohn- oder Schlafzimmer ist kein Arbeitszimmer. Sind die Voraussetzungen für Arbeitszimmer und Büros im eigenen Haus gegeben, kann man den Rundfunkbeitrag anteilig nach beruflich genutzten Quadratmetern steuerlich geltend machen.
Zweitwohnsitz und Gewerbe: Rundfunkbeitrag ist absetzbar
Arbeitnehmer die in Deutschland durch einen wohnortfernen Arbeitsplatz eine Zweitwohnung nutzen, können die Rundfunkgebühren für den zweiten Wohnsitz abrechnen. Auch Gewerbebetriebe und Unternehmen können ihren Rundfunkbeitrag absetzen und die gesamte monatliche Aufwendung in den Betriebsausgaben listen.
Anders als beim privaten Arbeitszimmer, wo die GEZ in den Werbungskosten verrechnet wird, handelt es sich bei Unternehmen in Deutschland um Betriebsausgaben. Bei der Abrechnung der Gebührung für die Zweitwohnung fordert das Finanzamt einen Nachweis über die berufliche Nutzung. Möglich ist auch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit durch die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Hauptwohnung erbracht werden muss.
Hier geht es zum Blogbeitrag von ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Viele weitere spannende Artikel rund um das Thema „Steuer“ finden Sie in unserem Blog „Steuertipps„
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Lohnsteuerhilfe & Steuerberater: Was ist der Unterschied?
Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten ihre Dienste an. Doch wodurch unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten? Das erfahren Sie in diesem Beitrag des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V.
Allgemein liegt der Unterschied im Beratungsspektrum. Lohnsteuerhilfevereine sind hinsichtlich der Beratungstätigkeit auf das herrschende Lohnsteuerecht beschränkt, während Steuerberater auf allen restlichen steuerlichen rechtlichen Gebieten tätig werden. Dies gilt auch für Firmen.
Eine Lohnsteuerhilfe strebt Kostendeckung an. Steuerberater versuchen, Gewinne zu erzielen.
Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass der Steuerberater eine bessere lohnsteuerliche Beratung bietet als eine Lohnsteuerhilfe. Die Lohnsteuerhilfe ist als eingetragener Verein tätig, der somit keine Gebühren erhebt, sondern einen Mitgliedsbeitrag. Es steht in finanzieller Hinsicht nicht der Gewinn, sondern die Kostendeckung im Vordergrund.
Lohnsteuerhilfe – wer kann Mitglied werden?
Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine müssen Arbeitnehmer sein. Der Verein darf nicht tätig werden, wenn das Mitglied Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit bezieht. Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen somit die Mehrheit der Arbeitnehmer und ebenso Rentner beraten, wenn sie Vereinsmitglieder sind. In den Lohnsteuerhilfevereinen sind ausgebildete Fachkräfte tätig, beispielsweise ehemalige Steuerfachangestellte, Steuerfach- oder Betriebswirte, Bilanzbuchhalter oder Finanzbeamte. Sie sind damit für sämtliche grundlegende Steuerfragen eine ideale Anlaufstelle.
Wo ist der Unterschied zum Steuerberater?
Lohnsteuerhilfevereine gibt es seit rund 50 Jahren im gesamten Bundesgebiet, doch sie dürfen laut § 4 des Steuerberatungsgesetzes nur eingeschränkt beraten, Steuerberater unterliegen den genannten Beschränkungen bezüglich der Steuerberatung nicht. Doch sie sind eingeschränkt, was die allgemeine Rechtsberatung betrifft.
Mit der Lohnsteuerhilfe sparen – wie viel Kosten sind zu erwarten?
Der Mitgliedsbeitrag ist die Gegenleistung dafür, dass der Verein die Steuererklärung erstellt. Daneben werden keine Gebühren erhoben. Lohnsteuerhilfevereine sind somit die günstigere Alternative zum Steuerberater, der oftmals höhere Kosten berechnet. Der Jahresbeitrag der Lohnsteuerhilfe ist vom Einkommen und eventuellen zusätzlichen Einkünften abhängig, überschreitet jedoch 300 bis 400 Euro jährlich in der Regel nicht. Wer wenig verdient, zahlt nur einen geringen Beitrag. Viele Geringverdiener zahlen nur rund 30 Euro jährlich. Bei einem Einkommen von etwa 30.000 Euro muss mit einem Jahresbeitrag von etwa 80 Euro, bei 60.000 mit 120 Euro und bei 90.000 Euro mit 150 Euro gerechnet werden. Der Mitgliedsbeitrag liegt somit meist unterhalb der minimalen Gebühr für einen professionellen Steuerberater.
Lesen Sie im Artikel „Lohnsteuer und Steuerberater“ weiter und erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Lohnsteuerhilfevereins sowie mehr wissenswertes bezüglich Steuerberater.
Alle Artikel rund um das Thema „Steuern“ finden Sie unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V.
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Achtung Friständerung für Einkommensteuererklärung
Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung haben sich geändert. Für die Abgabe der Erklärung für das Jahr 2018 hätten Sie bis zum 31. Juli Zeit gehabt.
Wie Sie eine Fristverlängerung beantragen:
In den meisten Fällen können Sie unter Angabe einer plausiblen Begründung eine Fristverlängerung beantragen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:
Suchen Sie Ihr zuständiges Finanzamt
Auf dieser Website können Sie ganz bequem eine Suche auf der Basis Ihres Wohnortes oder Ihrer Postleitzahl tätigen und finden so das für Sie zuständige Finanzamt. Das Suchergebnis sollte in der Regel die wichtigsten Kontaktdaten beinhalten. Dabei geben Ihnen inzwischen fast alle Finanzämter die Möglichkeit, die Kommunikation über E-Mail an eine Poststelle abzuwickeln.
Formulieren Sie Ihren Antrag
Der Antrag für eine Fristverlängerung zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung ist nicht in einem Formular geregelt. Dieser sollte daher möglichst einfach und ohne umständliche Formulierungen gestaltet werden.
Ein Beispiel zur Formulierung finden Sie im offiziellen Blogbeitrag.
Nehmen Sie Hilfe in Anspruch.
Alternativ können Sie, falls Sie das nicht bereits getan haben, die Hilfe eines Steuerberaters oder eine Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen. Diese haben, wenn es um die Fristen der Abgabe der Steuererklärung geht, Sonderprivilegien: Eine Abgabe bis zum 28.02. Des Folgejahres ist daher in solchen Fällen die Regel.
Doch die formalen Fristen sind nur die eine Sache.
In den meisten Fällen ist sehr sinnvoll, die Steuererklärung sehr frühzeitig abzugeben oder noch besser durch den Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater erstellen zu lassen und beim Finanzamt einreichen zu lassen.
Übrigens beträgt die durchschnittliche Erstattung, die Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins erzielen, über 1000 Euro – und das mit steigender Tendenz. Der Grund für die steigenden Rückerstattungsbeträge liegt zum Teil darin, dass die prozentuale Steuerbelastung bei steigendem Einkommen immer höher wird.
Die Belastung durch die sogenannte Progression wird immer höher für Sie. Deshalb wird es immer lohnender, eine Steuererklärung abzugeben.
Durchblick im Steuer-Dschungel
Es ist ja nicht leicht in dem Steuer-Dschungel den Durchblick zu gewinnen und es wird auch wegen der Gesetzesflut ständig schwieriger. Deshalb ist es nicht nur wegen der Arbeitsersparnis sinnvoll die Hilfe von Experten zu nutzen, die sich täglich darin üben die Vorteile des Steuerrechts für die Mitglieder ausfindig zu machen.
Weitere spannende Infos rund um das Thema „Steuern“ finden Sie im Blog des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V..
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