Tag: ‘Compliance’

13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen

10. April 2022 um 10:04 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschärft.

Compliance-Pflichten sicher erfüllen. Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschärft. Die FIU weist aktuell darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.

-gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)

-angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)

-als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)

-angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

-als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263)

In Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.

Mit 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen erhältst du einen Fahrplan für eine sichere Umsetzung und Erfüllung der verschärften Compliance-Pflichten in der Praxis. Du erlernst folgende Skills:

Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken

Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union Sanktionsmaßnahmen beschlossen. Die erlassenen Sanktionen richten sich gegen Russland und Belarus. Die Verschärfungen beinhalten Einschränkungen im Bezug zu Gütern als auch gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen.

In Anbetracht der besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Bei Verdachtsmeldungen sind

bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand zu benennen
und es ist folgender Indikator zu verwenden:
B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben
Weitere Updates zu Russland und Belarus-Sanktionen erhältst du direkt mit dem Seminar Embargos und Sanktionen.

Zielgruppe für die Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Geschäftsführer und Führungskräfte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
Geldwäsche-Beauftragte, Compliance Officer sowie Embargo-/Sanktions-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen

Dein Nutzen mit der Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken

Dein Vorsprung mit der Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen
Jeder Teilnehmer erhält die S+P Tool Box:

+ Organisations-Handbuch: Einhaltung von Embargos und Sanktionen
+ Kontrollplan zu den Pflichten im Transaktions-Monitoring
+ Update zu Russland und Belarus-Sanktionen

Programm zur Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen

Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Was sind Finanzsanktionen und Embargos?
Beschränkungen im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs
Länder- und Personenbezogene Embargos
Embargos gegen bestimmte Länder und Embargos gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen
Unterscheidung von drei Embargoarten: Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos
Richtiger Umgang mit Sanktionslistentreffern
Meldepflichten bei Sanktionen und Embargos
Eingefrorene Gelder sind innerhalb einer Woche an das SZ FiSankt zu melden
Regeln zu Erfüllungsverbot und Altvertragsklausel beachten
Verbote und Genehmigungsvorbehalte sicher beachten
Ausfuhrkontrollrecht schafft Rahmen zu internationalen Verpflichtungen
Einschränkungen bei Finanzsanktionen und Embargos
Verbote oder Genehmigungsvorbehalte bei der Gewährung von Krediten, Garantien, Akkreditiven und Bürgschaften
Einhalten von Finanzsanktionen und Embargos erfordert geeignete Kontrollen und Prozesse
Geschäftsorganisation, Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision
Sind Eskalationsstufen und Kommunikationswege beschrieben?
Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen.
Straf- und Bußgeldvorschriften des AWG und AWV bei Nichtbeachtung von Sanktionen und Embargos

Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Verschärfte Kontroll-Pflichten bei Drittländer mit hohem Risiko
EU Liste zu Hoch-Risikoländern
FATF Liste High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action
Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse mit Hoch-Risikoländern
Basel AML Index: Weltweite Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF)
Anforderungen an IT-gestützte Monitoring- und Screening-Systeme:
Ex-post und in Echtzeit: Selektion und Filtern von verdächtigen Transaktionen
Einsatz von Verfahren passend zu den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation
Sperre bei Neulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
Konten, Depots und Vermögenswerte sind unverzüglich zu sperren bzw. einzufrieren
Verfügungs- und Bereitstellungsverbote müssen auch im Zahlungsverkehr eingehalten werden

Diese Checkliste könnte dich zur Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen auch interessieren
Welche Pflichten musst du als Geldwäsche Officer, Compliance Officer und / oder Embargo-/Sanktions-Beauftragterg beachten? Mit der S+P Tool Box erhältst du 13 Checks zur Sicherstellung deiner Monitoring-Pflichten zur Beachtung von Finanzsanktionen und Embargos.

Die Online Schulung 13 Monitoring-Pflichten zu Embargos und Sanktionen online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L18.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Herr Achim Achim
Feringastr. 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: +49 89 452 429 70 – 100
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email : service@sp-unternehmerforum.de

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Einführung Whistleblower Hotline, der Fall Julian Reichel

3. November 2021 um 17:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Ab Dezember gilt eine neu EU-Richtlinie – Einführung Whistleblower Hotline

Nicole Biermann-Wehmeyer – Radio und TV Expertin für Compliance Fragen

Durch den Fall Julian Reichelt wurden die Diskussionen in Deutschland wieder angeregt. Wie sieht es aus mit den Compliance Richtlinien bezüglich der Liebesbeziehungen in Unternehmen? Was ist mit Flirts mit Personen in einer untergeordneten Hierarchieebene, die Vor- oder Nachteile durch diese Beziehung generieren?

Umsetzung Whistleblower Hotline
Wie wird die Whistleblowing Hotline umgesetzt?

Für welche Unternehmen ist sie relevant?

Nachfolgend ein kurzes Video zur Info:

https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Umsetzung-Whistleblowerhotline.Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4

Die neue EU-Whistleblower-Richtlinie muss bis zum 17. Dezember 2021 national umgesetzt werden
Sicheres Hinweisgebersystem in drei Stufen
Internes Meldesystem
Meldung an die zuständige Behörde
Information der Öffentlichkeit
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ab 17.12.2021- 50 bis 249 Mitarbeitern ab 17.12.2023 (Nationalstaaten können Schwelle auf ab 17.12.2021 ab 250 Mitarbeiter anheben)
Auch Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner sind verpflichtet, die Kanäle einzurichten
Es sollen Verstöße gegen nationales (optional)und EU-Recht gemeldet werden können
Sinn: Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen
Auch Hinweisgeber (Whistleblower) sollen besser geschützt werden
Meldekanäle müssen die Möglichkeit der schriftlichen, mündlichen oder persönlichen form ermöglichen
Dokumentation erforderlich schriftlich oder Tonaufzeichnung – Schutz vor Zugriff Unbefugter
Meldung muss jederzeit möglich sein
Telefonische kostenlose Hotline mit Voicebox und sehr regelmäßigem Abruf der Nachrichten
Physische Zusammenkunft muss ermöglicht werden
IT geschütztes Hinweisgebersystem mit anonymen verschlüsselten Nachrichten zwischen Hinweisgeber und Ansprechpartner bei Hotline (Auch Tag und Nacht)
Vorsicht bei internen Regelungen – nicht befugte Mitarbeiter (Auch IT) dürfen keinen Zugriff haben
Lösung externe Nummer – Anruf wird von Ombudsman oder Voicebox entegegengenommen – Bei Voicebox keine Eingangsbestätigung möglich
Diskussion: Beweislastumkehr bei Kündigungen – Arbeitgeber muss nachweisen, dass Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen steht
Reicht ein stiller Briefkasten?
Wie sind die konkreten Anforderungen an die Whistleblowing Hotline?

Nachfolgend ein kurzes Video zur Info:
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Reicht-ein-stiller-Briefkasten-Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4

Outsourcing Whistleblower Hotline
Wie kann die Whistleblowing Hotline extern umgesetzt werden?

https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/outsourcing-whistleblowerhotline-Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4

Compliance Regeln für Liebesbeziehungen
Was sollen Unternehmen regeln, wenn es um die Liebe am Arbeitsplatz geht? Wie kann man dafür sorgen, dass Fälle sexueller Belästigung gemeldet werden?

Ein kurzes Video zur Info:
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Compliance-Liebesbeziehungen-Arbeitsplatz.Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4

Drei Komponenten:
Alles was in Richtung Nötigung geht: § 177 StGB
Einvernehmliche ernsthafte Beziehung – offen kommunizieren – Konfliktpotential abschätzen können – Versetzung in andere Abteilung
Zwar einvernehmlich aber Flirten mit System – Hierarchieebenen übergreifend – sobald es um die Erlangung von Vor- und Nachteilen geht
Gefährdung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Das sagt man nun im Fall Reichelt
Offene Kommunikation, wenn sich eine ernsthafte Beziehung anbahnt
Flirts und Sympathien sind nur unter dem ganz normalen Gleichbehandlungsgrundsatz interessant
Der Fall Reichelt oder andere Fälle könnten eine Art System beinhalten
Dort hilft eine Whistleblowing Hotline
Auch Betrofffene sollten lernen offener zu kommunizieren
Metoo ist wichtig
Insgesamt sollte man einen agilen Führungsstil mit flacheren Hierarchien pflegen und sich mit Respekt und Offenheit begegnen

Nicole Biermann-Wehmeyer im WDR Fernsehen
Compliance USA – Deutschland
Wie wird die Whistleblower Hotline umgesetzt?

Für welche Unternehmen ist sie relevant?

Unterschied Amerika und Deutschland:
Amerika:

Nachfolgend ein kurzes Video zur Info:
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Compliance-Liebesbeziehungen-Arbeitsplatz.Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4

In Amerika sind die Regeln wesentlich strenger
Im Extremfall kann man entlassen werden, wenn man eine Liebesbeziehung eingeht
Es gibt Unternehmen, die Beziehungen komplett verbieten
Sie beugen damit Interessenkonflikten vor
US Unternehmen fürchten sich vor möglichen Klagen und hohen Schadensersatzsummen
Die Metoo-Debatte hat die Compliance Richtlinien verschärft
Auch bei einvernehmlichen Beziehungen sind schon viele Topmanager in den USA zurückgetreten

Deutschland:

Beziehungen innerhalb der Unternehmen sind erlaubt
Sie sind auch durch das Persönlichkeitsrecht geschützt Art 2 Abs. 1 mit Art.1 Abs.1 GG
Amerikanische Verhältnisse werden wir wohl nicht bekommen
US-Handelskonzern Walmart wollte Beziehungen untereinander komplett untersagen
LG Düsseldorf kippte die Regelung schon 2005
Kündigungen oder Abmahnungen drohen nur dann, wenn durch die Beziehung
Die Arbeit vernachlässigt wird
Der Betriebsfrieden durch Streitereien gestört wird
Sieht Deutschland die Problematik?
Wie wird die Whistleblowing Hotline umgesetzt?

Für welche Unternehmen ist sie relevant?

Deutsche Unternehmen haben die Problematik erkannt
Generell findet ein Wandel der Führungskultur statt
Potential nach oben bei der Kommunikation im Unternehmen – Symptomatisch für Deutschland eher negative Kommunikation
Compliance und den Nutzen herausstellen
Compliance als Wettbewerbsfaktor

Nachfolgend ein kurzes Video zur Info:
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Sehen-deutsche-unternehmen-die-Compliance-Probematik-Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4

Bericht Nicole Biermann-Wehmeyer

Bei Rück- und Presseanfragen rufen Sie uns gerne an: Bildungsinstitut Wirtschaft: 02871-239507-8
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Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
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Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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Lehrgang Zertifizierter Datenschutz Beauftragter – Online Seminar

28. November 2020 um 14:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Datenschutz-Compliance – Datenschutz-Managementsystem & IT-Compliance

Kommende Termine:

09.-11.12.2020
24.-26.02.2021
17.-19.03.2021

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Neu als Datenschutzbeauftragter in Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance- und Datenschutzbeauftragte,
> Führungskräfte und Mitarbeiter im Vertrieb und HR-Management

Ihr Nutzen:

Tag 1

> Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen
> Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
> Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

Tag 2

> Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten
> Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten

Tag 3

> IT-Compliance sicher umsetzen
> IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs
> Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern

Seminarprogramm Tag 1:

Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen

> Überblick zu EU-DSGVO und BDSG:
– „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“
– Striktere Löschpflichten und Recht auf Vergessenwerden
– Neue Compliance-Meldepflichten: Organisation der Datenflüsse und Prozesse mit der Datenschutzrichtlinie
> Besonderheiten für Unternehmensgruppen/Konzerne
> Meldepflichten bei Datenschutz-Vorfällen
> Neue Zuständigkeiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Sanktionen und Bußgelder

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte

> Benennung, Stellung und Aufgaben im Überblick
> Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und überwachen
> Risikobeurteilung der mit den Verarbeitung verbundenen Risiken
> Mehr Akzeptanz schaffen: Überzeugende Kommunikation der Prüfungsergebnisse
> Erledigungsverfahren effizient einrichten: Maßnahmenverfolgung und Follow Up-Prozesse in der Praxis

Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

> Erweiterte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sicher erfüllen
> Risikobasierter Datenschutz:
– Durchführung eines prüfungssicheren Risk Assessments
– Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
> Anforderungen an die Datenübermittlung an Drittländer
> Datenschutzrechtliche Folgen des „Brexit“

Seminarprogramm Tag 2:

Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten

> Schnittstelle EU-DSGVO und Kundendaten im Vertrieb
> Einrichten eines Datenschutz-Management-Systems (DMS)
> Ermitteln von Risikoindikatoren
> Was gilt künftig für Datentransfers ins EWR-Ausland?
> Abgrenzung zwischen wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Einwilligung
> Was muss in die Datenschutzhinweise?
> Social Media und Cloud-Computing – wichtige Regelungen auf einen Blick
> Safe Harbor und EU-US Privacy Shield
> EU-Standardvertragsklauseln – Binding Corporate Rules gemäß Art. 47 DSGVO

Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten

> Mindestanforderungen an die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
> Beschäftigtendatenschutz nach Art. 88 DSGVO:
– Neue Erlaubnistatbestände – Was gilt für Betriebsvereinbarungen?
– Nutzung und Kontrolle von Kommunikationsmitteln, wie E-Mail, Internet & Co.
– Betriebliches Eingliederungsmanagement
> Sonderfall: Datenverarbeitung für Compliance-Zwecke

Seminarprogramm Tag 3:

IT-Compliance sicher umsetzen

> Diese „rote Linien“ müssen Sie kennen: Mindestanforderungen aus BAIT, VAIT, DIN EN ISO 2700x und BSI-Grundschutz prüfungsfest umsetzen
> Welche Risiken sind „wesentlich“? Begriffsabgrenzung zu § 25b KWG; § 26 ZAG und § 32VAG
> Auslagerung oder Fremdbezug? Richtige Bewertung von Software und IT-Dienstleistungen
> IT-Compliance im Überblick: Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance, Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement
> Prüfungsschwerpunkt IT-Compliance: IT-Strategie, IT-Umfeld und IT-Organisation im Fokus der neuen MaRisk, MaGO, KAMaRisk und BCBS 239

IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs

> Risikoanalyse im Informationsmanagement
> Durchführung der qualitativ verschärften IT-Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
– Einschätzung des Schutzbedarfs mit Blick auf Integrität,Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Authentizität
– Neue BaFin-Anforderungen an Cloud-Computing: Strategie, Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbewertung
– Informationssicherheits-Management: Erstellung des Sollmaßnahmenkatalogs und Ableiten der risikoreduzierenden Maßnahmen

Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern

> Module eines wirksamen Datenschutzsystems: Schnittstellenmanagement zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Sicherer Umgang mit selbst entwickelten IT-Anwendungen, Zugriffsrechten, IT- Abnahmen sowie Veränderungen im IT-System
> Effiziente Kommunikation zu Auslagerungs-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Informationssicherheits-Beauftragten
> Kontrollplan Compliance: Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Compliance-Anforderungen an Kontroll- und Reportingpflichten im IT-Bereich

Die inhaltlichen Details sowie unsere weiteren Zertifizierungslehrgänge finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

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fax ..: 089 4524 2970 299
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Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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