Tag: ‘Compliance’
Einführung Whistleblower Hotline, der Fall Julian Reichel
Ab Dezember gilt eine neu EU-Richtlinie – Einführung Whistleblower Hotline
Nicole Biermann-Wehmeyer – Radio und TV Expertin für Compliance Fragen
Durch den Fall Julian Reichelt wurden die Diskussionen in Deutschland wieder angeregt. Wie sieht es aus mit den Compliance Richtlinien bezüglich der Liebesbeziehungen in Unternehmen? Was ist mit Flirts mit Personen in einer untergeordneten Hierarchieebene, die Vor- oder Nachteile durch diese Beziehung generieren?
Umsetzung Whistleblower Hotline
Wie wird die Whistleblowing Hotline umgesetzt?
Für welche Unternehmen ist sie relevant?
Nachfolgend ein kurzes Video zur Info:
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Umsetzung-Whistleblowerhotline.Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4
Die neue EU-Whistleblower-Richtlinie muss bis zum 17. Dezember 2021 national umgesetzt werden
Sicheres Hinweisgebersystem in drei Stufen
Internes Meldesystem
Meldung an die zuständige Behörde
Information der Öffentlichkeit
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ab 17.12.2021- 50 bis 249 Mitarbeitern ab 17.12.2023 (Nationalstaaten können Schwelle auf ab 17.12.2021 ab 250 Mitarbeiter anheben)
Auch Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner sind verpflichtet, die Kanäle einzurichten
Es sollen Verstöße gegen nationales (optional)und EU-Recht gemeldet werden können
Sinn: Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen
Auch Hinweisgeber (Whistleblower) sollen besser geschützt werden
Meldekanäle müssen die Möglichkeit der schriftlichen, mündlichen oder persönlichen form ermöglichen
Dokumentation erforderlich schriftlich oder Tonaufzeichnung – Schutz vor Zugriff Unbefugter
Meldung muss jederzeit möglich sein
Telefonische kostenlose Hotline mit Voicebox und sehr regelmäßigem Abruf der Nachrichten
Physische Zusammenkunft muss ermöglicht werden
IT geschütztes Hinweisgebersystem mit anonymen verschlüsselten Nachrichten zwischen Hinweisgeber und Ansprechpartner bei Hotline (Auch Tag und Nacht)
Vorsicht bei internen Regelungen – nicht befugte Mitarbeiter (Auch IT) dürfen keinen Zugriff haben
Lösung externe Nummer – Anruf wird von Ombudsman oder Voicebox entegegengenommen – Bei Voicebox keine Eingangsbestätigung möglich
Diskussion: Beweislastumkehr bei Kündigungen – Arbeitgeber muss nachweisen, dass Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen steht
Reicht ein stiller Briefkasten?
Wie sind die konkreten Anforderungen an die Whistleblowing Hotline?
Nachfolgend ein kurzes Video zur Info:
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Reicht-ein-stiller-Briefkasten-Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4
Outsourcing Whistleblower Hotline
Wie kann die Whistleblowing Hotline extern umgesetzt werden?
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/outsourcing-whistleblowerhotline-Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4
Compliance Regeln für Liebesbeziehungen
Was sollen Unternehmen regeln, wenn es um die Liebe am Arbeitsplatz geht? Wie kann man dafür sorgen, dass Fälle sexueller Belästigung gemeldet werden?
Ein kurzes Video zur Info:
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Compliance-Liebesbeziehungen-Arbeitsplatz.Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4
Drei Komponenten:
Alles was in Richtung Nötigung geht: § 177 StGB
Einvernehmliche ernsthafte Beziehung – offen kommunizieren – Konfliktpotential abschätzen können – Versetzung in andere Abteilung
Zwar einvernehmlich aber Flirten mit System – Hierarchieebenen übergreifend – sobald es um die Erlangung von Vor- und Nachteilen geht
Gefährdung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Das sagt man nun im Fall Reichelt
Offene Kommunikation, wenn sich eine ernsthafte Beziehung anbahnt
Flirts und Sympathien sind nur unter dem ganz normalen Gleichbehandlungsgrundsatz interessant
Der Fall Reichelt oder andere Fälle könnten eine Art System beinhalten
Dort hilft eine Whistleblowing Hotline
Auch Betrofffene sollten lernen offener zu kommunizieren
Metoo ist wichtig
Insgesamt sollte man einen agilen Führungsstil mit flacheren Hierarchien pflegen und sich mit Respekt und Offenheit begegnen
Nicole Biermann-Wehmeyer im WDR Fernsehen
Compliance USA – Deutschland
Wie wird die Whistleblower Hotline umgesetzt?
Für welche Unternehmen ist sie relevant?
Unterschied Amerika und Deutschland:
Amerika:
Nachfolgend ein kurzes Video zur Info:
https://media.bildungsinstitut-wirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Compliance-Liebesbeziehungen-Arbeitsplatz.Nicole-Biermann-Wehmeyer.mp4
In Amerika sind die Regeln wesentlich strenger
Im Extremfall kann man entlassen werden, wenn man eine Liebesbeziehung eingeht
Es gibt Unternehmen, die Beziehungen komplett verbieten
Sie beugen damit Interessenkonflikten vor
US Unternehmen fürchten sich vor möglichen Klagen und hohen Schadensersatzsummen
Die Metoo-Debatte hat die Compliance Richtlinien verschärft
Auch bei einvernehmlichen Beziehungen sind schon viele Topmanager in den USA zurückgetreten
Deutschland:
Beziehungen innerhalb der Unternehmen sind erlaubt
Sie sind auch durch das Persönlichkeitsrecht geschützt Art 2 Abs. 1 mit Art.1 Abs.1 GG
Amerikanische Verhältnisse werden wir wohl nicht bekommen
US-Handelskonzern Walmart wollte Beziehungen untereinander komplett untersagen
LG Düsseldorf kippte die Regelung schon 2005
Kündigungen oder Abmahnungen drohen nur dann, wenn durch die Beziehung
Die Arbeit vernachlässigt wird
Der Betriebsfrieden durch Streitereien gestört wird
Sieht Deutschland die Problematik?
Wie wird die Whistleblowing Hotline umgesetzt?
Für welche Unternehmen ist sie relevant?
Deutsche Unternehmen haben die Problematik erkannt
Generell findet ein Wandel der Führungskultur statt
Potential nach oben bei der Kommunikation im Unternehmen – Symptomatisch für Deutschland eher negative Kommunikation
Compliance und den Nutzen herausstellen
Compliance als Wettbewerbsfaktor
Nachfolgend ein kurzes Video zur Info:
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Bericht Nicole Biermann-Wehmeyer
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Lehrgang Zertifizierter Datenschutz Beauftragter – Online Seminar
Datenschutz-Compliance – Datenschutz-Managementsystem & IT-Compliance
Kommende Termine:
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Zielgruppe:
> Neu als Datenschutzbeauftragter in Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance- und Datenschutzbeauftragte,
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Ihr Nutzen:
Tag 1
> Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen
> Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
> Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?
Tag 2
> Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten
> Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten
Tag 3
> IT-Compliance sicher umsetzen
> IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs
> Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern
Seminarprogramm Tag 1:
Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen
> Überblick zu EU-DSGVO und BDSG:
– „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“
– Striktere Löschpflichten und Recht auf Vergessenwerden
– Neue Compliance-Meldepflichten: Organisation der Datenflüsse und Prozesse mit der Datenschutzrichtlinie
> Besonderheiten für Unternehmensgruppen/Konzerne
> Meldepflichten bei Datenschutz-Vorfällen
> Neue Zuständigkeiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Sanktionen und Bußgelder
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
> Benennung, Stellung und Aufgaben im Überblick
> Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und überwachen
> Risikobeurteilung der mit den Verarbeitung verbundenen Risiken
> Mehr Akzeptanz schaffen: Überzeugende Kommunikation der Prüfungsergebnisse
> Erledigungsverfahren effizient einrichten: Maßnahmenverfolgung und Follow Up-Prozesse in der Praxis
Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?
> Erweiterte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sicher erfüllen
> Risikobasierter Datenschutz:
– Durchführung eines prüfungssicheren Risk Assessments
– Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
> Anforderungen an die Datenübermittlung an Drittländer
> Datenschutzrechtliche Folgen des „Brexit“
Seminarprogramm Tag 2:
Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten
> Schnittstelle EU-DSGVO und Kundendaten im Vertrieb
> Einrichten eines Datenschutz-Management-Systems (DMS)
> Ermitteln von Risikoindikatoren
> Was gilt künftig für Datentransfers ins EWR-Ausland?
> Abgrenzung zwischen wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Einwilligung
> Was muss in die Datenschutzhinweise?
> Social Media und Cloud-Computing – wichtige Regelungen auf einen Blick
> Safe Harbor und EU-US Privacy Shield
> EU-Standardvertragsklauseln – Binding Corporate Rules gemäß Art. 47 DSGVO
Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten
> Mindestanforderungen an die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
> Beschäftigtendatenschutz nach Art. 88 DSGVO:
– Neue Erlaubnistatbestände – Was gilt für Betriebsvereinbarungen?
– Nutzung und Kontrolle von Kommunikationsmitteln, wie E-Mail, Internet & Co.
– Betriebliches Eingliederungsmanagement
> Sonderfall: Datenverarbeitung für Compliance-Zwecke
Seminarprogramm Tag 3:
IT-Compliance sicher umsetzen
> Diese „rote Linien“ müssen Sie kennen: Mindestanforderungen aus BAIT, VAIT, DIN EN ISO 2700x und BSI-Grundschutz prüfungsfest umsetzen
> Welche Risiken sind „wesentlich“? Begriffsabgrenzung zu § 25b KWG; § 26 ZAG und § 32VAG
> Auslagerung oder Fremdbezug? Richtige Bewertung von Software und IT-Dienstleistungen
> IT-Compliance im Überblick: Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance, Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement
> Prüfungsschwerpunkt IT-Compliance: IT-Strategie, IT-Umfeld und IT-Organisation im Fokus der neuen MaRisk, MaGO, KAMaRisk und BCBS 239
IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs
> Risikoanalyse im Informationsmanagement
> Durchführung der qualitativ verschärften IT-Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
– Einschätzung des Schutzbedarfs mit Blick auf Integrität,Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Authentizität
– Neue BaFin-Anforderungen an Cloud-Computing: Strategie, Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbewertung
– Informationssicherheits-Management: Erstellung des Sollmaßnahmenkatalogs und Ableiten der risikoreduzierenden Maßnahmen
Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern
> Module eines wirksamen Datenschutzsystems: Schnittstellenmanagement zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Sicherer Umgang mit selbst entwickelten IT-Anwendungen, Zugriffsrechten, IT- Abnahmen sowie Veränderungen im IT-System
> Effiziente Kommunikation zu Auslagerungs-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Informationssicherheits-Beauftragten
> Kontrollplan Compliance: Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Compliance-Anforderungen an Kontroll- und Reportingpflichten im IT-Bereich
Die inhaltlichen Details sowie unsere weiteren Zertifizierungslehrgänge finden Sie direkt hier.
Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.
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