Tag: ‘Bezirksverband’

Das Landeskriminalamt Berlin ermittelt. Nicht die Kritik an der Korruption, sondern die dokumentierten Fälle der Korruption selbst sind es, die das Kleingartenwesen und dessen Ansehen schädigen.

Die Kritik des Herrn Gert Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) an der Korruption im Kleingartenwesen (u.a. auch mit Blick auf den Pankower Korruptionsskandal, den größten in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens) wirkt wie …

… HANDLUNGSARMES GELABER.

Feigenblatt ?

Auch ist eine erhebliche Differenz zwischen seinen Worten und seinen Handlungen zu beobachten.

Im Gegensatz dazu ist die Kritik des BRANDBRIEF-Vereins („… Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption … im Kleingartenwesen e.V.“) …

… WESENTLICH ENTSCHLOSSENER !

DAS scheint es zu sein, was Herrn Schoppa stört.

Der BRANDBRIEF-Verein ist bei diesen Dingen kein Spaßpartner.

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In einer Internetveröffentlichung vom 22.3.2024 kritisiert Gert Schoppa (Präsident des „Landesverbands der Gartenfreunde Berlin“) in hektisch-nervöser und aggressiver Form Kleingärtner, die Korruptionstatbestände im Kleingartenwesen, vor allem im Bereich des Berlin-Pankower Kleingartenwesens, kritisiert haben.

Lt. Schoppa drohe die „Vernichtung“ des deutschen Kleingartenwesens.

Diese kritischen Kleingärtner sind z.T. im Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen e.V.“ organisiert. Dieser Verein ist für Schoppa ein rotes Tuch.

Ausgangspunkt der berechtigten Kritik der Kleingärtner war/ist der Pankower Kleingartenskandal, der unstrittig größte Korruptionsskandal in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens. Riesen-Geldbeträge sind beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow „verschwunden“. Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ermitteln. Der amtsgerichtlich bestellte Insolvenzverwalter waltet seines Amtes. Der Ausgang des Insolvenzverfahrens ist noch völlig offen. Sehr viele Strafanzeigen liegen vor; auch das Land Berlin hat Strafanzeige erstattet, gegen sämtliche Vorstandsmitglieder, die seinerzeit im Vorstand des Bezirksverbands Pankow waren (drei davon sind indessen noch immer im Vorstand).

Die Zeitungen berichten seit langem immer wieder über diesen Korruptionsskandal, zuletzt erneut die BERLINER MORGENPOST zweimal und der TAGESSPIEGEL. Auch zweimal der BERLINER RUNDFUNK. Auch mit der dortigen Berichterstattung ist Schoppa unzufrieden.

Im Zentrum des Skandals steht die frühere Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow, Viola Kleinau. Sie hatte ehemals auch eine Funktion beim „Landesverband der Gartenfreunde Berlin“, war dort Schatzmeisterin. Sie ist inzwischen zurückgetreten, ebenso -gleichzeitig- viele andere Vorstandsmitglieder beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow.

Der BRANDBRIEF-Verein kritisiert die Zustände und sieht in dieser Kritik den einzigen Weg zur Verbesserung der Zustände und zur Heilung. Auch aktuell gibt es Kritikwürdiges beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow, so bspw. die Tatsache, daß der Ehemann eines der verbliebenen drei Vorstandsmitglieder (die schon unter Viola Kleinau im Vorstand waren) vom Vorstand in den Vorstand kooptiert wurde, was im Gegensatz zu jeglicher Compliance steht. Etliche andere, die auch ihre Mitarbeit angeboten hatten, wurden abgelehnt.

Schoppa kritisiert die Arbeit des BRANDBRIEF-Vereins äußerst hektisch, spricht davon, daß das gesamte deutsche Kleingartenwesen verunglimpft wird (was der BRANDBRIEF-Verein indessen niemals getan hat). Seine Kritik gipfelt in dem Verdacht, daß das ganze deutsche Kleingartenwesen „vernichtet“ werden solle. In Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall. Die Arbeit der Korrekten wird gestärkt durch eine Kritik am Unkorrekten !

Axel Quandt, der Vorsitzende des BRANDBRIEF-Vereins ist in einer Sprachnachricht ausführlich auf die hektische Kritik von Schoppa eingegangen, und spricht hier von Hüftschüssen und Panik bei Schoppa:

Zur Sprachnachricht von Axel Quandt (bei Facebook): HIER

Sehr interessant auch der Radio-Bericht des BERLINER RUNDFUNKS zur Thematik: HIER

Siehe auch https://www.pankower-gartenzwerge.de/

Die hektisch-nervöse Kritik des Verbandsfunktionärs Gert Schoppa wurde von einem Facebook-Nutzer wie folgt kommentiert: Hier ein Auszug dieser Kommentierung:

“ Lieber Herr Schoppa,

ich habe ihren Gastbeitrag im Newsletter des BV Pankow mit großem Interesse und wachsendem Erschrecken gelesen. Ihnen ist sicher bewusst, dass ein Mitglied des Brandbrief, die Missstände in Pankow erst ans Tageslicht gebracht hat? Ihnen ist schon bewusst, dass aufgrund dessen, deutschlandweit ein sehr großes Interesse an den Zuständen im Kleingartenwesen entstanden ist? Ihnen ist schon bewusst, dass ähnliche Vorfälle deutschlandweit bereits dokumentiert wurden? Ihnen ist aber sicher auch bewusst, dass der Pankower Kleingartenskandal, der größte Skandal in der Kleingartengeschichte ist? Wo bleibt denn da ihre persönliche Verantwortung als Landesvorsitzender? Und was haben wir von ihrem Gastbeitrag zu halten? …… Ich hoffe sehr, da ich weiß das auch dieser Post im Landesverband gelesen wird, das sie so ehrlich sind, und sich zu ihrem kritikwürdigen Beitrag beim BV Pankow äußern. Mit freundlichen Grüßen „

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46988359
web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

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aus

Gerd Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) macht in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift „Gartenfreund“ eine deutliche Aussage, die ganz gewiß keine Spekulation ist !

Der Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin, Gerd Schoppa, in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift „Gartenfreund“: Zum Pankower Kleingarten-Skandal :

„… In diesem Ausmaß war das für mich unvorstellbar. Als wir Ende 2022 erstmals … erfuhren, nahm niemand an, dass der Verband dort systematisch und über Jahre geschröpft worden war. Und ich hätte mir nie vorstellen können, dass es zu solchen Verfehlungen über einen längeren Zeitraum kommen kann, ohne dass ein gewähltes Gremium, der Vorstand oder die Delegiertenversammlung , kritisch nachfragt und seine Kontrollpflichten ausübt. …“.

Ergänzende Anmerkung vom Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität … im Kleingartenwesen“ (HIER) =

Der Pankower Skandal ist zweifellos der größte, den es im deutschen Kleingartenwesen jemals gab, aber bei weitem nicht der einzige. Wir haben aus ganz Deutschland Hunderte sms, Emails, Anrufe, Briefe erhalten (mit überwiegend äußerst fundierten Darlegungen). Das Aushebeln der Kontrollinstanzen ist vglw. einfach (fünf Mechanismen bzw. Tricks ermöglichen hier das „Sesam öffne dich“). Auf Dauer wird Abhilfe nur durch externe Kontrollen möglich sein (vgl. dazu die ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebrachte Initiative:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/lichtblicke-der-hoffnung/eine-konstruktive-initiative/

Das ist gerade im Interesse der Vereine und Verbände, die „sauber“ sind und vor rufschädigenden Verdacht geschützt werden sollten.

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Viola Kleinau äußerte ggü. dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martini (lt. Morgenpost vom 7.11.23):

Die ausufernden Kosten…

„… waren mit dem gesamten Vorstand abgestimmt“.

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Die Pankower-Kleingärtner-Demonstration …

… am 30.11.2023 (vor der Quickborner Str. 12) kann zweifellos als erfolgreich bezeichnet werden, trotz der eisigen Kälte. Veranstalter war der BRANDBRIEF-Verein. Zwar haben die 40 mitgebrachten Trillerpfeifen nicht ausgereicht (man lernt dazu – bei den nächsten Demos bringen wir 150 mit), aber es war nötig, den drei BV-Vorstandsmitgliedern, die schon unter Kleinau im Vorstand waren (mit voller vereinsrechtlicher Verantwortung) eine rechtsstaatlich legitime WARNUNG zukommen zu lassen.

Die Morgenpost und die Pankower Allgemeine Zeitung hatten schon im Vorfeld der Demo berichtet (HIER).

Zu einem RADIKALEN personellen Neuanfang gibt es keine Alternative. Versuche, dies trickreich zu unterlaufen, sind heillos.

Erfreulich war, daß eine ganze Reihe Delegierter (zum Verbandstag) zu den Demonstranten kamen und Sympathie zeigten.

Zu den Megaphon-Sprachdurchsagen bei der Demo:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/lichtblicke-der-hoffnung/megaphon-durchsagen-zur-demo-am-30-11-23/

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aus

Zollstock-Pedanterie und „Schema F“ sind nicht immer sinnvoll.

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Durch das bekannte Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) vom 17.6.2004 , III ZR 281-03 , wurde die kleingartenrechtliche Drittelregelung bekräftigt. Für den Normalfall gilt: Ein Drittel der jeweiligen Parzellenfläche sollte für Obst- und Gemüseanbau -und damit Zusammenhängendes- genutzt werden. In Gartenordnungen der Kleingartenvereine bzw. der Kreis- oder Bezirksverbände können die Einzelheiten geregelt werden (bspw. in welchem Umfang Kompostanlagen in das Drittel eingerechnet werden u.a. …).

Zum Urteil des BGH h i e r .

Sieht man sich das o.g. BGH-Urteil genau an, und die übrige Rechtsprechung, dann wird deutlich: Es geht hier nicht um eine Zollstock-Pedanterie (!), sondern immer um den Gesamteindruck, den eine Parzelle vermittelt. Die Drittelregelung hat Richtschnurcharakter. Indessen ist sie eine relativ strenge Richtschnur.

Gleichwohl ist in vielen Einzelfällen eine differenziertere Parzellenbeurteilung erforderlich. Auch in dem o.g. Urteil des BGH wird ausdrücklich hervorgehoben, daß Abweichungen von der Drittelregelung zulässig sind, etwa wenn die Größe des Kleingartens nicht der Norm des BKleingG entspricht bzw. der Garten also ganz besonders groß ist. Das ist gerade in den neuen Bundesländern häufiger der Fall (verankert über die Bestandsschutzregelung des deutsch-deutschen Einigungsvertrages). Auch topographische Besonderheiten oder eine besondere Bodenqualität können Ausnahmen zulassen. Mitunter gibt es hier durchaus gewisse Beurteilungsspielräume (bei der Tatbestandsbewertung) und/oder Ermessensspielräume (auf der Rechtsfolgeseite).

In diesem Zusammenhang muß auch das Problem der Adhäsion (zum Begriff: HIER) berücksichtigt werden:

Kleingarten-Parzellen, die sich bspw. direkt neben einer vielbefahrenen Autobahn oder Bundesstrasse befinden, können im Einzelfall extrem schadstoffbelastet sein. Die Schadstoffe dringen nicht nur in den Boden ein, aus dem die Pflanzen ihre Nährstoffe beziehen. Kfz-Abgase dringen auch direkt in das Blattwerk und andere Pflanzenteile ein, im Wege der Adhäsion (anhaftende/anziehende Verklebung). Insgesamt kann sich in seltenen Fällen dann eine Schadstoffbelastung im Gemüse ergeben, die dasselbe ungenießbar macht. Dann kann auch kein Gemüseanbau erzwungen werden. Es betrifft dies i.d.R. dann nicht die komplette Kleingartenanlagen, sondern nur einzelne Parzellen in unmittelbarer Nähe bspw. einer vielbefahrenen Bundesstrasse. Die Gefahr, daß dadurch eine Kleingartenanlage ihren Status verliert, dürfte also eher gering sein; denkbar wäre aber, daß es Grundstückseigentümer gibt, die den Aspekt der Adhäsion versuchen zu instrumentalisieren, um eine bauplanungsrechtliche Umwandlung anzustreben. Dem müsste dann mit großer Entschlossenheit juristisch begegnet werden. Gleichwohl: Übermäßig schadstoffbelastetes Gemüse muß niemand essen. Zu verlangen, es zu essen und/oder anzubauen wäre nicht zulässig. Ggf. sind in Einzelfällen professionelle Schadstoffuntersuchungen unvermeidbar.

Mit der Thematik der Adhäsion sollte also jedenfalls sensibel umgegangen werden. Kreis- oder Bezirksverbände sollten sich das zu Herzen nehmen, bevor sie bspw. eine Kündigung aussprechen (undifferenziert – nach „Schema F“), die dann ggf. von einem Gericht für unwirksam erklärt wird. „Dritte“ könnten zumindest versuchen, daraus Nutzen zu ziehen. Der Kleingärtner wäre einmal mehr der Leidtragende.

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https://www.pankower-gartenzwerge.de/kleingartenwesen-rechtliches-bundesweit/

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