Tag: ‘Behinderung’

In Deutschland soll in Zukunft die Notfallversorgung zunehmend zentralisiert werden. Diese Entwicklung hält die „Beratung mit Handicap“ für den falschen Ansatz.

Stattdessen fordert sie, elektive Behandlungen in Kliniken der Maximal- oder Zentralversorgung und Fachkrankenhäusern zu bündeln, während die notfallmedizinische Grundversorgung auch in der Peripherie und im Ländlichen Raum gewährleistet bleiben muss. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), spricht sich mit Blick auf die Rechte der Patienten dafür aus, dass auch künftig in maximal 15 – 20 Minuten Fahrzeit eine Anlaufstelle für akute Notfälle zur Verfügung stehen muss. Wenngleich durch die Unterstützung von Notfallhelfern und dem Telenotarzt eine Erstversorgung am Einsatzort gewährleistet werden kann, müssen Rettungsfahrzeuge und Notfalltransporte durch Privatpersonen Anlaufstellen zur Übergabe von Patienten an eine geeignete Notaufnahme in höchstens 20 – 30 Kilometer Entfernung erreichen können. „Stationäre Diagnostik und Therapie chronischer Erkrankungen oder spezialmedizinische Eingriffe, die keiner Dringlichkeit unterliegen, können in größeren Krankenhäusern zusammengefasst werden. Aber eine grundständige Notfallbehandlung gehört zum Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Bürger, der grundgesetzlich festgehalten ist und nicht durch Zentralisierung aufgeweicht werden kann“. Insofern sei der angestrebte Weg so unverständlich, dass sich gerade die Notfallmedizin aus der Fläche zurückziehen soll, sagt Riehle.

Und weiter: „Menschen müssen im Ernstfall darauf vertrauen können, rechtzeitig einer adäquaten Behandlung zugeführt und nicht noch über lange Strecken transportiert werden zu müssen. Denn verstreichende Zeit kann in diesen Konstellationen lebensentscheidend sein. Insofern unterstützen wird, dass fachspezifische, zeitlich aufschiebbare Eingriffe in zentralisierten Kliniken stattfinden und es hierfür nicht in jeder kleineren Stadt ein geeignetes Krankenhaus geben muss. Doch Notfallbehandlung zurückzufahren – und diesen Eindruck hat das Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium erweckt -, ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne höchst bedenklich und abzulehnen“. Stattdessen spricht sich der Sozialberater für eine Stärkung der Notfall-Luftrettung aus, um auch komplizierte Unfallopfer oder Personen mit schwerwiegenden Akuterkrankungen im Zweifel über weitere Entfernung zeitnah einem Maximalversorger zuführen zu können. „Daneben befürworten wir das Konzept der Kommunalen Gesundheitshäuser, die eine wohnortnahe Mindestversorgung gewährleistet, beispielsweise durch Notfallpraxen und eine Notaufnahme. Gleichzeitig können diese Einrichtungen auch weitere Akteure einbinden, welche für eine medizinisch-therapeutisch-beratende Grundversorgung wichtig sind – beginnend bei Haus- und Facharztpraxen über Apotheken, Beratungsstellen, Hebammen, Psycho- und Physiotherapie-Praxen, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfevereinen mit Gemeindeschwestern und Dorfhelfern bis hin zu Sanitätsgeschäften oder Gesundheitslotsen. Und das in öffentlicher Hand, denn es ist die Aufgabe unserer Zeit, die Versorgung wieder zu entkommerzialisieren und das System von profitorientierten Investoren zu lösen“.

Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de kostenlos und überregional erreichbar.

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Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
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Viele Anträge auf Schwerbehinderung werden enttäuschend beschieden

16. Dezember 2022 um 06:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Millionen Bundesbürger haben einen Schwerbehindertenausweis.

Und doch erreichen die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ immer öfter Nachrichten von unzufriedenen Hilfesuchenden, die sich von ihrem Versorgungsamt nicht adäquat eingestuft sehen: „Leider sind die Erwartungen vieler Menschen mit Handicap zu hoch, wenn es um die Vorstellungen über Ansprüche und Nachteilsausgleiche geht“, erklärt der Psychologische Berater Dennis Riehle in einem aktuellen Statement zu den eingehenden Mails, in denen die Betroffenen um Unterstützung bitten. „Es ist ja durchaus verständlich, dass man für sich das Bestmögliche herausholen möchte. Allerdings darf man den eigenen Fall nicht isoliert betrachten, es braucht schlussendlich auch Vergleichbarkeit nach oben und nach unten. Würden wir jede behinderte Person mit dem absolut höchsten Grad der Behinderung von 100 einstufen, wäre das ungerecht. Genau deshalb muss sich jeder Antragsteller fragen, wo er objektiv eingeordnet werden müsste, damit auch alle Anderen eine adäquate Klassifizierung erhalten“, meint Riehle. Zweifelsohne gebe es Fehler bei der Beurteilung, doch nicht immer seien dafür die bewertenden Amtsärzte in den Kommunalbehörden verantwortlich, für deren Situation der Sozialberater Verständnis zeigt.

„Behinderte Menschen haben ein Mitwirkungsrecht und gleichsam die Pflicht, die Stadt- oder Kreisverwaltung bei der Feststellung eines angemessenen Behindertengrades und eventueller Merkzeichen zu begleiten. Dazu gehört die ordnungsgemäße Beifügung umfassender ärztlicher Bescheinigungen und lückenloser Krankenakten, die ein möglichst breites Bild vorliegender Funktions- und Gesundheitsstörungen ermöglichen“, führt der 37-Jährige aus. „Nicht selten scheitert eine sachgerechte Normierung bereits an nicht hinreichend gesicherten Diagnosen und einer mangelhaften Attestierung der Beeinträchtigungen, anhand derer das Ausmaß einer Behinderung festgelegt werden kann. Schließlich soll eine anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft eine verhältnismäßige und gleichsam abgestufte Festhaltung von benachteiligenden Gesundheitsproblemen sein, die nicht nur subjektiv an Teilhabe im alltäglichen Leben hindern. Insofern müssen sich Fälle vergleichen und fair zueinander in Proportion stellen lassen“, so Riehle.

In der Sozialberatung wolle man für diesen Umstand sensibilisieren: „Natürlich kann ich verstehen, dass viele Betroffene zunächst einmal enttäuscht sind, wenn der Bescheid des Amtes nicht so ausgefallen ist, wie man sich dies vielleicht erhofft hat. Aber dann stehen wir gerne zur Verfügung, um zu klären, welche Ursachen das Ergebnis haben könnte: Beruhten die Vorstellungen vielleicht auf falschen Informationen? Sind die ärztlichen Bescheinigungen in ihrer Formulierung unklar gewesen? Ist der Betroffene bei seinen eigenen Recherchen von unkorrekten Voraussetzungen und Annahmen ausgegangen? Oder gibt es vielleicht doch einen Mängel in der Arbeit des Versorgungsamtes, der einen Widerspruch rechtfertigen würde? Wir leisten keine Rechtsdienstleistung, sondern geben den Anfragenden eine allgemeine Sozialgesetzaufklärung, damit sie eine erste Orientierung haben, wie sie weiter vorgehen sollen. Nicht selten werden Einzel-GdB verschiedener Erkrankungen durch die Betroffenen einfach zusammengezählt. Das ist jedoch unzulässig – und dann scheint es kein Wunder, dass sie zu einem anderen Resultat als in dem Bescheid kommen!“.

Riehle macht nochmals deutlich: „Der letztendliche Gesamt-GdB (Grad der Behinderung) soll ein umfängliches Abbild über alle Krankheitsbilder des Betroffenen sein, die ihn in der geistigen, psychischen und körperlichen Funktion wechselseitig und gesamt beeinträchtigen oder von gesellschaftlicher, beruflicher oder familiärer Partizipation abhalten. Ihr Zweck ist es dabei eben nicht, verschiedene Behinderungen aufzusummieren, sondern in einen kompletten Eindruck zusammenzufügen, der dabei auch würdigt, welche Fertigkeiten und Kompetenzen noch vorhanden und intakt sind. Insofern handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die man nicht mit der Behinderung eines Anderen gewichten kann. Nur, weil Person X dieselben Erkrankungen wie Person Y hat, erhält sie nicht automatisch den gleichen Grad der Behinderung“, erklärt Riehle, der anfügt: „Damit würde man dem individuellen Charakter einer jeden Beeinträchtigung nicht gerecht werden. Deshalb ist es gut, sich nicht voreilig schlechter gestellt zu sehen!“.

Die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ ist bundesweit kostenlos für jeden Hilfesuchenden mit und ohne Behinderung unter der Webadresse www.beratung-mit-handicap.de erreichbar. Der Datenschutz und die Verschwiegenheit werden hierbei gewährleistet. Es findet lediglich eine allgemeine Sozialgesetzaufklärung statt, tiefergehende Einzelfallbewertungen sind Anwälten vorbehalten.

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