Tag: ‘Anwalt Strafrecht Stuttgart’
Juristisch betreut & vertreten – die Fachanwälte der Kanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart
In der Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly werden Sie in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Allgemeines Zivilrecht sowie im Verkehrs- und Strafrecht kompetent beraten und vertreten.
Die Fachanwälte Thomas Scheerer und Tim Maly der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly unterstützen in Baden-Württemberg lebende Mandanten in Form von juristischen Beratungen, außergerichtlichen Vertretungen oder vor Gericht. Besonderes Augenmerk legt die Kanzlei dabei auf Fälle im Verkehrsrecht und Strafrecht, aber auch andere Rechtsbereiche, insbesondere das Sozialrecht, gehören zum Kenntnisstand der Anwälte.
Kanzleischwerpunkt: Strafrecht
Vor allem im Strafrecht ist das frühzeitige Hinzuziehen eines Anwaltes wichtig, da hier oftmals mit schwerwiegenden Folgen zu rechnen ist. Der Anwalt für Strafrecht, Tim Maly, greift rechtzeitig ins Ermittlungsverfahren ein, sichtet die Akten und erarbeitet für seine Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist immer die vorzeitige Abwendung eines Urteils und die Einstellung des Strafverfahrens. Mandanten im Strafrecht profitieren von Fachanwalt Malys weitreichendem rechtlichen Kenntnisstand in den folgenden Bereichen:
– Jugendstrafrecht
– Vermögensdelikte
– Freiheitsdelikte
– Tötungsdelikte
– Schadensersatz
– Betäubungsmittelstrafrecht
– Körperverletzungs- und Sexualdelikte
– Verkehrsstrafrecht
– Nebenklage
– Und viele mehr
Anwaltlich beraten im Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts arbeiten die Fachanwälte um den zuständigen Anwalt Tim Maly sowohl im öffentlichen als auch im privaten Verkehrsrecht. Besonders, wenn hier Aussage gegen Aussage steht, kennt ein Anwalt alle Rechte sowie Pflichten und kann Haftungsfragen beantworten. Dabei machen die Anwälte von allen rechtlichen Möglichkeiten rund um Bußgeldverfahren, Verkehrsunfall, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot Gebrauch. Wenn sinnvoll, arbeitet die Kanzlei eng mit Sachverständigen zusammen. Auch bei Interessenkonflikten mit Kfz-Versicherungen vertritt Fachanwalt Maly im Schadensfall die Rechte des Versicherungsnehmers.
Weitere Fachbereiche der Kanzlei
Die Anwälte unterstützen Mandanten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gerichtsverhandlungen in den folgenden Fachbereichen:
Sozialrecht: Alles rund um Sozialversicherung und Sozialhilfe sowie Betriebsprüfungen
Zivilrecht: Miet- und Pachtrecht
Opferrecht: Vertretung von Opfern und deren Angehörigen in Strafverfahren
Arbeitsrecht: Von Vertrag über Entgelt bis Kündigung
Die Kontaktmöglichkeit
Im Notfall sind die Fachanwälte 24 Stunden am Tag unter 0 1577 / 78 534 38 zu erreichen!
Für Besprechungen steht den Mandanten die Kanzlei in Stuttgart-Vaihingen in der Möhringer Landstraße 65, 70563 zur Verfügung. Die Anwälte sind von 9 bis 18 Uhr oder je nach Terminvereinbarung zu sprechen und unter 0711 – 718 763 32 zu erreichen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
Herr Tim Maly
Möhringer Landstraße 65
70563 Stuttgart
Deutschland
fon ..: 0711 – 71876332
fax ..: 0711 – 71876339
web ..: https://www.scheerer-maly.de
email : maly@scheerer-maly.de
Pressekontakt:
RegioHelden GmbH
Herr Benjamin Oechsler
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart
fon ..: 0711 – 1285010
web ..: https://stroeer-online-marketing.de/
email : pressemitteilungen@regiohelden.de
Pflichtverteidiger Stuttgart
Pflichtverteidiger für Stuttgart und Baden-Württemberg. Rechtsanwalt Erath, Fachanwalt für Strafrecht übernimmt gerne Ihre Pflichtverteidigung. Unverbindlich und kostenfrei anrufen: 0176 4444 5872
Pflichtverteidiger in Stuttgart und bundesweit
Wir übernehmen jede Pflichtverteidigung. Rechtsanwalt Erath als Fachanwalt für Strafrecht arbeitet schon mehr als 20 Jahre fast ausschließlich im Strafrecht.
Ihr Fall ist uns wichtig. Wir kümmern uns um jede Pflichtverteidigung intensiv und gehen auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen ein.
Sollen Sie einen Pflichtverteidiger benennen, kommen Sie gerne auf uns zu.
Bevor ein Verteidiger bestellt wird, soll der Gerichtsvorsitzende dem Beschuldigten Gelegenheit geben, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen.
Lassen Sie diese Frist nicht ungenutzt verstreichen!
Gerne können Sie Rechtsanwalt Erath benennen oder einfach bei uns anrufen.
Wir kümmern uns um alles weitere.
Benennt der Beschuldigte einen bestimmten Verteidiger, so bestellt der Vorsitzende diesen, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht (§ 142 Abs. 1 StPO).
Für die Pflichtverteidigung ist es irrelevant, ob der Beschuldigte einen Verteidiger bezahlen kann. Der Pflichtverteidiger wird vom Staat bezahlt.
Ein Pflichtverteidiger wird in den Fällen der so genannten notwendigen Verteidigung bestellt.
Typischerweise wird im Fall einer notwendigen Verteidigung dem Angeklagten mit Übersendung der Anklageschrift mitgeteilt, dass er einen Verteidiger seiner Wahl benennen möge und dass ihm andernfalls ein Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wird.
Dieses Recht sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen.
Kanzlei Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
Tel.: 0711 627 6699 2
Fax.:0711 627 6699 3
Mobil:0176 44445872
kanzlei@ra-erath.de
www.ra-erath.de
www.anwalt-arbeitsrechtler-stuttgart.de/
www.verteidiger-stuttgart.de
skype: live:ra-erath
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Erath
Herr Michael Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
Deutschland
fon ..: 0711 627 6699 2
fax ..: 0711 627 6699 3
web ..: http://www.ra-erath.de
email : kanzlei@ra-erath.de
Rechtsanwalt Erath ist schon seit mehr als 20 Jahre im Strafrecht tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt er über große Erfahrung und Kenntnisse im Strafrecht.
„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
Kanzlei Erath
Herr Michael Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
fon ..: 0711 627 6699 2
web ..: http://www.ra-erath.de
email : kanzlei@ra-erath.de
Beratung Arbeitsrecht Strafrecht Stuttgart
Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie des Strafrechts in Stuttgart und bundesweit. Die Corona Krise wirft viele Fragen auf. Rechtsanwalt Erath hilft Ihnen bei der Lösung der Probleme.
Beratung im Arbeitsrecht und Strafrecht in Stuttgart und bundesweit.
Die Kanzlei Erath berät Unternehmen und Privatpersonen in allen rechtlichen Fragen, in den Bereichen Arbeitsrecht und Strafrecht. Die Kanzlei Erath hat ihren Sitz in Stuttgart, ist jedoch überregional ausgerichtet und berät Unternehmen und Privatleute in ganz Deutschland.
Ihre Sorgen und Nöte nehmen wir sehr ernst. Wir versetzten uns in Ihre Lage und beraten Sie im Hinblick auf die für Sie optimale Lösung Ihres Problems.
Unsere Kanzlei ist mit der modernsten Technik ausgerüstet. Sie können per E- Mail, Fax, Skype, Whatsapp oder Telefon mit uns kommunizieren.
Es wurde von Kanzlei Erath sowohl zum Thema Corona Krise und die Auswirkungen auf das Strafrecht, als auch zum Thema Corona Krise und die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht umfangreiche Stellungnahmen verfasst.
Hier geht es zum Thema Corona Krise und Arbeitsrecht sowie Corona Krise und Strafrecht:
– Corona Arbeitsrecht Stuttgart
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona Krise im Hinblick auf das Arbeitsrecht und das Strafrecht. Unsere Beratung kann direkt in Stuttgart oder auch gerne online in ganz Deutschland bzw Baden-Württemberg erfolgen.
Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Kanzlei Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
Tel.: 0711 627 6699 2
Fax.:0711 627 6699 3
Mobil:0176 44445872
kanzlei@ra-erath.de
www.ra-erath.de
www.anwalt-arbeitsrechtler-stuttgart.de/
www.verteidiger-stuttgart.de
skype: live:ra-erath
Anmerkung:
Unter einer Beratung – oder auch Konsultation (lateinisch consultatio) – wird im Allgemeinen eine unverbindlich strukturierte Kommunikation, also ein Beratungsgespräch – üblicherweise mündlich oder auch schriftlich, etwa mit Hilfe von E-Mails – verstanden.
Wobei der eine Teil Informationen weitergibt, um damit das Wissen des Empfängers zu vergrößern. Ziel einer Beratung ist somit in der Regel, den Adressaten zu einer bestimmten Handlung oder einem Unterlassen zu bewegen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Erath
Herr Michael Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
Deutschland
fon ..: 0711 627 6699 2
fax ..: 0711 627 6699 3
web ..: http://www.ra-erath.de
email : kanzlei@ra-erath.de
Rechtsanwalt Erath ist schon seit mehr als 20 Jahre im Arbeitsrecht tätig. Gerne berät er Sie auch in Corona-Krise. Rechtsanwalt Erath ist bereits seit über 15 Jahre Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über eine große Erfahrung in allen Fragen des Strafrechts.
„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
Kanzlei Erath
Herr Michael Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
fon ..: 0711 627 6699 2
web ..: http://www.ra-erath.de
email : kanzlei@ra-erath.de