Archiv: Februar 2024

Nach acht Jahren und fünf Monaten wurde am 17.1.24 der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens, das der Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen hat, dem Petenten übersandt.

Der Verlauf der Petition war mehr oder minder offensichtlich mit hinhaltenden, Widerständen, Verzögerungen und Einflussnahmen versehen.

Bereits im September 2015 wurde die Petition an den Petitionsausschuss mit der Bitte, gesetzlich klarzustellen, dass in der Kraftfahrzeugversicherung eine unterschiedliche Behandlung wegen Alters nur dann zulässig sei, wenn die versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen für den Verbraucher nachvollziehbar dargestellt werde und die Nachweise öffentlich zugänglich seien. Verbraucher seien vor Vertragsabschluss bzw. Vertragsänderung auf einen Alterszuschlag ausdrücklich hinzuweisen.

Im Laufe des Petitionsverfahrens von 101 Monaten wurden sechs weitere sachliche Ergänzungen zur Petition eingereicht.  Auch aus dem Grunde, weil kein Fortgang der Petition erkennbar wurde.

Vom Petitionsausschuss wurde viermal mitgeteilt, dass das Verfahren der Petition beendet sei. Gegen diese Niederschlagungen konnte sich der Petent erfolgreich durch weitere Sachverhaltsergänzungen wehren, sodass die Angelegenheit weiterverfolgt worden ist.

Eindreiviertel Jahr hat dann der Ausschuss den Petenten in Unkenntnis über den weiteren Ablauf gelassen. Eine Sachstandanfrage vom 13.7.22, ergab lediglich, zwei Schreiben des Petitionsausschusses, mit dem lapidar mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch andauert.

Der Deutsche Bundestag hatte am 30.11.2023 die Petition beraten und beschlossen, worüber der Petent erst mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 8.1.24 mit Eingang am 17.1.24 informiert worden ist.

Die Petition wurde laut des Deutschen Bundestages an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen. Soweit der Beschluss des Deutschen Bundestages.

Ziel der Petition ist es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen.

Als Bürger dieser Republik fragt man sich, warum wurde diese Eingabe so lange hinausgezogen? Vermuten kann man hier deutlich, dass der politisch gebildete Ausschuss sich über Jahre nicht zu einer konstruktiven Entscheidung durchringen konnte.

Die jungen Kfz-Halter bis 25 Jahre und Senioren müssen durch unverkennbare Entscheidungsunwilligkeit und/oder Entscheidungsunfähigkeit des Petitionsausschusses über Jahre hohe Alterszuschläge zu ihren Kfz-Prämien zahlen.

Einen weiteren Aspekt, der durch den Petitionsausschuss erkennbar wurde, ist, dass ein Petent über eingeholte Stellungnahmen keine Kenntnis erhielt, sodass er sich dazu nicht äußern oder richtigstellen kann. Hier ist eine Benachteiligung der Petenten erkenntlich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:


Herr Rainer Schäffer
Grohner Reeperbahn 13
28759 Bremen
Deutschland

fon ..: 042176209682
web ..: https://www.facebook.com/altersdiskriminierung66
email : schaeffer.bremen@gmail.com

Pressekontakt:


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aus

Vor mehr als drei Jahren hat ANINOVA (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück.

In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online-Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher sollte es im August 2023 zur einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bersenbrück kommen. Diese wurde kurzfristig abgesagt und verschoben.

Der für März neu angesetzten Gerichtstermin wird auch nicht stattfinden, denn das Gericht, der Landwirt und die Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich darauf verständigt, das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO gegen die Zahlung von einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. „Wir sind enttäuscht und hätten uns deutlich mehr erhofft“, sagt Peifer und ergänzt: „Der Landwirt betreibt diverse Mastanlagen, 5.000 Euro zahlt er aus der Portokasse. Hinzu kommt, dass diese Entscheidung überhaupt keine abschreckende Wirkung hat. Tierquälerei muss hart bestraft werden“. ANINOVA beobachtet schon seit Jahren, dass bei Tierschutz-Verstößen kaum empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Gemeinsam mit anderen Tierrechtsorganisationen wurde das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de ins Leben gerufen. Dort wurden aus den letzten Jahren alle Aufdeckungen der beteiligten Organisationen zusammengetragen und ausgewertet. „In den dort 186 verzeichneten Fällen kam es nur in 25 Fällen zu einer Verurteilung durch ein Gericht, das sind gerade mal 14 %. Meistens sind es dann auch nur Geldstrafen. Haftstrafen oder Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen“, moniert Peifer abschließend.

Weitere Informationen zu dem Fall in Merzen hier: https://aninova.org/aufdeckung/erneut-tierqualerei-in-einer-schweinemast/

Bildmaterial aus der Mastanlage senden wir auf Anfrage gerne zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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