Archiv: Januar 2024
Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Amtsgericht Hameln verurteilt skrupellosen Schweinemäster zu hoher Geldstraf
Veterinäramt spricht Tierhalteverbot aus
2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Das zuständige Veterinäramt in Hameln sprach bereits im vergangen Jahr ein Tierhalteverbot aus. Auf Grund des Urteils sperrt QS nun den Betrieb und die „Initiative Tierwohl“ entzieht dem Landwirt das Siegel. „Auch wenn wir uns höhere Strafen für Tierquälerei wünschen, so sehen wir in diesem Urteil einen Erfolg, denn in der Vergangenheit sind Tierquäler oft straffrei davon gekommen“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.
Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden Tierquälerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb werden rund 850 Mastschweine gehalten.
Damals präsentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengeführt und mit dem Image vom „Bauern von nebenan“ dargestellt. „Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.
Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fällt auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierärztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere sind auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelt, sondern einfach an ihnen vorbeiging. Später zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. „Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht“, erinnert sich Peifer.
Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Abschluss der Ermittlungen wurde ein Strafbefehl über 110 Tagessätze erlassen, gegen diesen ist der Landwirt rechtlich vorgegangen. Daher kam es zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in Hameln. U.a. wurde vor Gericht eine Gutachterin angehört. Sie hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg das von ANINOVA eingereichte Bildmaterial bewertet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass in 14 Fällen Schweinen erheblich Leid und Schmerzen zugefügt worden sind und dass dadurch der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt ist. Konkret zeigte sie auf, dass die Tiere stark erkrankt waren, ihnen aber nicht vom Tierhalter geholfen wurde. Es wurde teilweise über 19 Tage kein Tierarzt informiert oder das Tier in eine Krankenbucht gebracht. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben. „Die Tiere wurden einfach sich selbst überlassen“, sagt Peifer. Besonders schockierend war die Auswertung der Betreuungszeit pro Tier, die der Landwirt und seine Mitarbeitenden aufbrachte. Demnach betrug diese insgesamt nur 0,5 – 1 Sekunde pro Tier und Tag. „Völlig absurd, dass sich der Landwirt bis heute als Vorzeigebetrieb bezeichnet“, so Peifer.
Auch wurde vor Gericht eine Mitarbeiterin des zuständigen Veterinäramts in Hameln angehört. Das Veterinäramt wurde damals auch von ANINOVA (damals noch Deutsches Tierschutzbüro) informiert. Bei einer unangekündigten Kontrolle in dem Betrieb wurde die Tierquälerei ebenfalls festgestellt und u.a. die Nottötung von elf erkrankten und geschwächten Schweinen angeordnet. In den folgenden Monaten wurde der Betrieb achtmal vom Veterinäramt kontrolliert, immer wieder wurden zum Teil massive Tierschutzverstöße vorgefunden. Mitte 2023 hat das Veterinäramt dann ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber erlassen. Im Gerichtssaal sagte die Amtsveterinärin, dass dem Landwirt „Empathie gegenüber den Schweinen gefehlt“ habe. Das wurde auch dadurch deutlich, dass der Landwirt bei einer Kontrolle lieber frühstücken ging, als den Veterinären die Stalltür zu öffnen.
Der Landwirt selbst verstickte sich vor Gericht in massive Widersprüche und wirkte unglaubwürdig. Die Richterin sah keine Reue in Hinblick auf das Fehlverhalten des Landwirts und verurteilte ihn zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. „Wir würden uns natürlich deutlich höhere Strafen wünschen, aber wir sind zufrieden mit dem Urteil“, so Peifer und ergänzt: „In den meisten Fällen von Tierquälerei passiert am Ende überhaupt nichts“.
Nach dem Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet.
Abschließend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die Aktivitäten des Vereins ANINOVA zurückzuführen sind. „Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen“, so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
Bildmaterial kann angefordert werden.
Weitere Informationen: https://aninova.org/news/westfleisch-schweinemaester-tierhalteverbot-und-vorstrafe
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Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org
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