Archiv: Dezember 2022

Razzia bei Abmahn-Anwälten wegen Erpressung mit Google Fonts

22. Dezember 2022 um 13:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Durchsuchung und Vollstreckung bei Abmahnanwälten. Über 340.000,-EUR sichergestellt, wegen Betrug und Erpressung mit Google Fonts Abmahnungen.

Die Abmahnwelle wegen Google Fonts hat eine – aus unserer Sicht erfreuliche – Wendung genommen: Gestern durchsuchte nach übereinstimmenden Pressemeldungen die Polizei die Geschäftsräume eines Abmahnanwalts aus Berlin und dessen Mandanten „wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen“ .

Wieviel hatten die Abmahnanwälte eingesackt?
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurden durch die Polizei in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt.

Bei der bekannten Höhe der Forderung von 170,-EUR und hunderttausenden Abmahnschreiben hätten knapp 2.000 Leute gezahlt, was in etwa der gepfändeten Summe entspricht. Allerdings gingen auch über 400 Anzeigen von Abgemahnten bei der Staatsanwaltschaft ein. Bleibt zu hoffen, dass die Leute, die das „Vergleichsangebot“ aus Sorge vor einem Zivilverfahren annahmen und die Zahlung leisteten, ihr Geld bald zurückerhalten.

Was sagt die Staatsanwaltschaft zu der Durchsuchung bei den Abmahn-Anwälten?
Dass die behaupteten Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht bestanden, soll den Beschuldigten dabei bewusst gewesen sein. Entsprechend sollen sie auch gewusst haben, dass für die Angeschriebenen kein Anlass für einen entsprechenden Vergleich bestand, da sie die angeblichen Forderungen gerichtlich nicht hätten durchsetzen können. Die Androhung eines Gerichtsverfahrens soll daher tatsächlich nur mit dem Ziel erfolgt sein, die Vergleichsbereitschaft zu wecken.

Quelle: Pressemeldung der Berliner Staatsanwaltschaft
Auch die aufgeführten Abmahngründe als Schadensersatz für einen „Kontrollverlust“ des Betroffenen und ein „individuelles Unwohlsein“ dürften damit vom Tisch sein.

Mehr zu dem Thema „Durchsuchungen bei Abmahnanwälten“:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1277538.php
https://www.golem.de/news/generalstaatsanwaltschaft-berlin-google-fonts-abmahner-bundesweit-wegen-erpressung-durchsucht-2212-170671.html
https://www.heise.de/news/Google-Fonts-Durchsuchungen-wegen-Abmahnbetrugs-vermeintlicher-Datenschuetzer-7440620.html
https://www.da-agency.de/razzia-bei-abmahn-anwaelten-wegen-erpressung-mit-google-fonts/

Über da Agency:

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Ein wichtiger Baustein hierbei ist etwa auch das Content Marketing (als Teilbereich des sogn. Inbound Marketing), mit dem durch Platzierung hochqualitativen Contents entlang typischer Stationen der Customer Journey mögliche Kunden für das eigene Unternehmen angesprochen werden können. Alle Phasen des Content Marketing ab wie die anfängliche Analyse, d.h. Ziel- & Zielgruppendefinition, Themen-Recherche, Keyword-Recherche & -Analyse, und der Content-Konzeption und -Planung sowie der Content-Produktion , -Platzierung und -Distribution entlang typischer Stationen der Customer Journey, also der Erstellung von geeigneten Inhalten & Landingpages inkl. Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Stufen die großen Suchmaschinen eine Webseite als relevant zu einem Keyword / Suchbegriff ein, so profitiert eine auf dieser Webseite verlinkter Inhalt ebenfalls davon (Link-Juice). Dies gilt im Umgekehrten Fall genauso: Eine große Anzahl Backlinks von Spam-Seiten niedriger Qualität, können die verlinkten Seiten ebenfalls runterziehen. Bei der Suchmaschinenoptimierung ist es wichtig, kontinuierlich zu arbeiten, bzw. die erzielten Ergebnisse immer wieder zu überprüfen und ggf. geeignete SEO Maßnahmen zu ergreifen. Updates der Google Algorithmen Panda und Penguin haben in den letzten Jahren für einige Bewegung in den SERPS (Search Engine Result Pages) gesorgt.

Die SEO Experten von der Kölner SEO Agentur da Agency erstellen für jede zu optimierende Website ein individuelles Konzept, das sich aus OnPage und OffPage SEO Maßnahmen zusammensetzt. Eine gut optimierte Seite mit wenigen Backlinks wird es ebenso wenig in die Top 10 der Suchmaschinen schaffen, wie eine inhaltlich nicht relevante und wenig optimierte Homepage mit vielen Links zu bestimmten Suchbegriffen im Ranking erscheint.

Die Onpage Optimierung kann flankiert werden durch eine Wettbewerbsanalyse, eine verbesserte Usability (inkl. A/B-Testing um z.B. eine reduzierte Absprungrate durch Daten zu untermauern)

Suchmaschinen-Marketing (SEM) und Google AdWords

Langfristig betrachtet ist Inbound Marketing mit all seinen Teilbereichen die kostengünstigste Form, braucht jedoch auch seine Zeit und ist sehr arbeitsintensiv. Wenn es schnell gehen muss und eine direkt messbare Kopplung Budget -> Conversions & Leads erfolgen soll, eignen sich ggf. andere Formen des Suchmaschinen-Marketings (SEM) besser, allen voran Google AdWords. Gerade im E-Commerce Bereich lassen sich hier über Displayanzeigen in Google AdWords und Google Adwords Shopping Kampagne sehr effektive Bausteine Ihres Gesamt Online Marketing Konzepts erstellen und aussteuern.

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Viele Anträge auf Schwerbehinderung werden enttäuschend beschieden

16. Dezember 2022 um 06:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Millionen Bundesbürger haben einen Schwerbehindertenausweis.

Und doch erreichen die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ immer öfter Nachrichten von unzufriedenen Hilfesuchenden, die sich von ihrem Versorgungsamt nicht adäquat eingestuft sehen: „Leider sind die Erwartungen vieler Menschen mit Handicap zu hoch, wenn es um die Vorstellungen über Ansprüche und Nachteilsausgleiche geht“, erklärt der Psychologische Berater Dennis Riehle in einem aktuellen Statement zu den eingehenden Mails, in denen die Betroffenen um Unterstützung bitten. „Es ist ja durchaus verständlich, dass man für sich das Bestmögliche herausholen möchte. Allerdings darf man den eigenen Fall nicht isoliert betrachten, es braucht schlussendlich auch Vergleichbarkeit nach oben und nach unten. Würden wir jede behinderte Person mit dem absolut höchsten Grad der Behinderung von 100 einstufen, wäre das ungerecht. Genau deshalb muss sich jeder Antragsteller fragen, wo er objektiv eingeordnet werden müsste, damit auch alle Anderen eine adäquate Klassifizierung erhalten“, meint Riehle. Zweifelsohne gebe es Fehler bei der Beurteilung, doch nicht immer seien dafür die bewertenden Amtsärzte in den Kommunalbehörden verantwortlich, für deren Situation der Sozialberater Verständnis zeigt.

„Behinderte Menschen haben ein Mitwirkungsrecht und gleichsam die Pflicht, die Stadt- oder Kreisverwaltung bei der Feststellung eines angemessenen Behindertengrades und eventueller Merkzeichen zu begleiten. Dazu gehört die ordnungsgemäße Beifügung umfassender ärztlicher Bescheinigungen und lückenloser Krankenakten, die ein möglichst breites Bild vorliegender Funktions- und Gesundheitsstörungen ermöglichen“, führt der 37-Jährige aus. „Nicht selten scheitert eine sachgerechte Normierung bereits an nicht hinreichend gesicherten Diagnosen und einer mangelhaften Attestierung der Beeinträchtigungen, anhand derer das Ausmaß einer Behinderung festgelegt werden kann. Schließlich soll eine anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft eine verhältnismäßige und gleichsam abgestufte Festhaltung von benachteiligenden Gesundheitsproblemen sein, die nicht nur subjektiv an Teilhabe im alltäglichen Leben hindern. Insofern müssen sich Fälle vergleichen und fair zueinander in Proportion stellen lassen“, so Riehle.

In der Sozialberatung wolle man für diesen Umstand sensibilisieren: „Natürlich kann ich verstehen, dass viele Betroffene zunächst einmal enttäuscht sind, wenn der Bescheid des Amtes nicht so ausgefallen ist, wie man sich dies vielleicht erhofft hat. Aber dann stehen wir gerne zur Verfügung, um zu klären, welche Ursachen das Ergebnis haben könnte: Beruhten die Vorstellungen vielleicht auf falschen Informationen? Sind die ärztlichen Bescheinigungen in ihrer Formulierung unklar gewesen? Ist der Betroffene bei seinen eigenen Recherchen von unkorrekten Voraussetzungen und Annahmen ausgegangen? Oder gibt es vielleicht doch einen Mängel in der Arbeit des Versorgungsamtes, der einen Widerspruch rechtfertigen würde? Wir leisten keine Rechtsdienstleistung, sondern geben den Anfragenden eine allgemeine Sozialgesetzaufklärung, damit sie eine erste Orientierung haben, wie sie weiter vorgehen sollen. Nicht selten werden Einzel-GdB verschiedener Erkrankungen durch die Betroffenen einfach zusammengezählt. Das ist jedoch unzulässig – und dann scheint es kein Wunder, dass sie zu einem anderen Resultat als in dem Bescheid kommen!“.

Riehle macht nochmals deutlich: „Der letztendliche Gesamt-GdB (Grad der Behinderung) soll ein umfängliches Abbild über alle Krankheitsbilder des Betroffenen sein, die ihn in der geistigen, psychischen und körperlichen Funktion wechselseitig und gesamt beeinträchtigen oder von gesellschaftlicher, beruflicher oder familiärer Partizipation abhalten. Ihr Zweck ist es dabei eben nicht, verschiedene Behinderungen aufzusummieren, sondern in einen kompletten Eindruck zusammenzufügen, der dabei auch würdigt, welche Fertigkeiten und Kompetenzen noch vorhanden und intakt sind. Insofern handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die man nicht mit der Behinderung eines Anderen gewichten kann. Nur, weil Person X dieselben Erkrankungen wie Person Y hat, erhält sie nicht automatisch den gleichen Grad der Behinderung“, erklärt Riehle, der anfügt: „Damit würde man dem individuellen Charakter einer jeden Beeinträchtigung nicht gerecht werden. Deshalb ist es gut, sich nicht voreilig schlechter gestellt zu sehen!“.

Die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ ist bundesweit kostenlos für jeden Hilfesuchenden mit und ohne Behinderung unter der Webadresse www.beratung-mit-handicap.de erreichbar. Der Datenschutz und die Verschwiegenheit werden hierbei gewährleistet. Es findet lediglich eine allgemeine Sozialgesetzaufklärung statt, tiefergehende Einzelfallbewertungen sind Anwälten vorbehalten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Deutschland

fon ..: 07531/955401
web ..: https://www.presse-riehle.de
email : info@presse-riehle.de

Das ehrenamtliche Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt Vereine und gemeinnützige Initiativen in der PR, im Marketing und der Kommunikation. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.

Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Es ist Mitten in der Nacht, als sich das Team vom Deutschen Tierschutzbüro auf eine Pelzfarm in Polen schleicht.

Mit im Gepäck haben Denise Weber und ihr Team Transportboxen und Kameras. Denn sie wollen das Leid der Tiere auf der Farm dokumentieren, sie wollen aber auch 9 Tiere aus dem Elend retten. „Ich war schon einmal auf dieser Pelzfarm, damals hat mich vor allem das Schicksal der Marderhunde nicht mehr losgelassen“ sagt Denise Weber, Pelztierexpertin vom Deutschen Tierschutzbüro. Sie und ihr Team wollen wenigstens ein paar dieser hundeartigen Tiere retten. Denn gerade Marderhunde werden auf Pelzfarmen gehalten, um sie dann zu töten und ihnen das Fell abzuziehen. Dabei ist die Haltung von Marderhunden, Füchsen und Nerzen auf solchen Farmen unglaublich schrecklich. „In engen Käfigen leiden die Tiere, Auslauf ist nicht möglich. Das ist pure Folter für solch ein Wildtier“ sagt Weber. Auf der Farm in Polen werden die Marderhunde in ca. 1×1 Meter großen Käfigen gehalten, dabei haben die Tiere noch nicht einmal dauerhaften Zugang zu Trinkwasser, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

In der Nacht muss es schnell gehen, denn es bleibt nicht viel Zeit. Jederzeit könnten Denise Weber und ihr Team entdeckt werden. Nach kurzer Zeit ist die Aktion gelungen und die vier Marderhunde und fünf Füchse befinden sich in den Transportboxen. „Uns ist aber auch wichtig, die Zustände auf der Farm zu filmen und zu fotografieren, denn noch immer leiden Millionen Tiere für die Bommel an Mützen oder den Kragen an Jacken“ sagt Weber. Die Bildaufnahmen nutzt das Deutsche Tierschutzbüro für eine Kampagne gegen Pelz mit dem Ziel, Menschen zu informieren und sie aufzufordern, keinen Pelz mehr zu tragen „Es ist total absurd, aber Echtpelz ist inzwischen sogar billiger als Kunstpelz“, moniert Weber.

Für die geretteten Tiere ging es zunächst über die Grenze nach Deutschland an einen geheimen Ort, nach kurzer Zeit wurden sie dann auf Wildtierstationen in ganz Deutschland verteilt. „Wo genau die Tiere jetzt leben, sagen wir nicht, zum Schutz der Tiere“ so Weber. Leider ist in der Zwischenzeit auch schon ein Fuchs verstorben. „Er hat wenigsten noch erlebt, was es bedeutet, nicht in einem Käfig zu leben“ so Weber. Dem Rest der Tiere geht es inzwischen sehr gut und sie genießen ihr Leben außerhalb des Käfigs.

Mit der Mission Pelz beteiligt sich das Deutsche Tierschutzbüro an der Europäischen Bürgerinitiative „Fur Free Europe“ (Pelzfreies Europa). Wenn das Ziel von über einer Million gültiger Unterschriften erreicht wird, ist die Europäische Kommission verpflichtet zu reagieren und Maßnahmen im Parlament zu ergreifen. Es wurden bereits mehr als 1 Millionen Unterschriften gesammelt, allerdings werden erst am Ende doppelte und ungültige Unterschriften ausgefiltert, daher ist das Ziel, um die 1,4 Millionen Unterschriften zu erhalten, damit die Vorgabe von 1 Million gültiger Stimmen auch (sicher) erreicht wird. „Alles spricht für ein europaweites Verbot von Pelzfarmen sowie für ein Handels- und Importverbot von Pelzprodukten“, so Denise Weber abschließend.

Das Video „Mission Pelz – die emotionale Tierrettung“ ist der zweite Teil einer zweiteiligen Videoserie. Der erste Teil „Mission Pelz – Undercover mit Robert Marc Lehmann“ wurde vor ca. 10 Tagen veröffentlicht und erhielt auf allen Kanälen zusammen über 1,5 Millionen Videoaufrufe.

Weitere Informationen, die Petition und die Videoserie (Mission Pelz) finden sich unter: https://www.tierschutzbuero.de/fur-free-europe-europa-pelzfrei-machen

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
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