Archiv: Juli 2022
Skrupelloser Schweinemäster vor Gericht: Versteckte Aufnahmen belegen Tierquälerei – Demo am 01.08.2022
vor Amtsgericht Nordhorn (Niedersachsen)
Das Deutsche Tierschutzbüro veröffentlichte Ende 2020 Videomaterial aus verschiedenen Betrieben, die in der Vergangenheit auch an Tönnies geliefert haben. Dabei fiel besonders eine Schweinemast in der Ortschaft Samern im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) auf. Die Aufnahmen zeigen, dass in dem Betrieb gegen Gesetze verstoßen wurde. So waren die Stallungen und Buchten zum Teil sehr verdreckt. Einige der Tiere waren stark verkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Kranke und verletzte Tiere wurden nicht ordnungsgemäß (tierärztlich) behandelt und separiert, wie versteckte Kameras dokumentierten.
So wurde in dem Mastbetrieb in Samern ein Schwein, das schwer krank war und dringend tierärztliche Hilfe benötigt hätte, einfach in den Zwischengang gelegt, ohne Zugang zu Wasser und Futter. Die versteckten Kameras dokumentierten tagelang, wie der Landwirt immer wieder an dem kranken Schwein vorbeiging oder sogar über das Tier stieg, weil es ihm im Weg lag. „Der Landwirt hat das Tier dort abgelegt, damit es jämmerlich stirbt. Ich will mir nicht vorstellen müssen, welche Höllenqualen es in seinem Todeskampf erleiden musste“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. Erst nach mehreren Tagen ohne Wasser und Futter machte der Landwirt Anstalten, das völlig abgemagerte und erschöpfte Tier mit einer sogenannten Nottötung zu erlösen. Dazu versuchte der Mäster, mit einem Bolzenschussgerät einen kleinen Bolzen in den Kopf des Tieres zu schießen, was jedoch nicht gelang. Auch der zweite Schuss hatte keinen Erfolg. Das Tier zeigte immer noch deutliche Anzeichen von Bewusstsein, was der Landwirt aber nicht mehr mitbekam, da er die Tür hinter sich zumachte und das Tier wieder sich selbst überließ. „Eigentlich hätte nach dem Bolzenschuss der todbringende Kehlschnitt erfolgen müssen. Dieser Landwirt muss zu Rechenschaft gezogen werden, da er ganz bewusst ein Tier massiv leiden ließ“, fordert Peifer. Das dies kein Einzelfall in dem Betrieb war zeigt sich daran, dass in der Kadavertonne des Betriebes ein Schwein vorgefunden worden ist, dass ein Bolzenschuss Einschuss hatte, aber keinen gesetzlich vorgeschriebenen Kehlschnitt.
Dabei handelt es sich bei der Mastanlage um einen kleinen, „regionalen“ Betrieb mit rund 1.000 Tieren, eher der „Bauer um die Ecke“. Laut Facebook-Seite des Landwirts ist dieser aktives Mitglied der Gruppierung „Landwirtschaft verbindet“ (LSV). Die Gruppierung demonstriert regelmäßig mit Traktoren für mehr Beachtung von Landwirt*innen und verurteilt nächtliche Stallkontrollen und Filmarbeiten von Tierrechtler*innen. „Kein Wunder, dass die Verantwortlichen solcher Mastbetriebe nicht wollen, dass in ihren Stallungen gefilmt wird, wenn dort solche Tierquälerei stattfindet“, so Peifer. Auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast verurteile damals die Tierquälerei: „Die Videoaufnahmen sind erschreckend. Solche Missstände verurteile ich ausdrücklich.“
Die Filmaufnahmen sind dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt worden. Nach kurzer Sichtung wurde im November 2020 sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung wurde dann Anfang Dezember 2020 eine Strafanzeige gegen den Betrieb bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet.
Daraufhin wurde Anfang 2022 ein Strafbefehl gegen den Landwirt in Höhe von 170 Tagessätzen erlassen, wogegen er vorgegangen ist. Aus diesem Grund kommt es am 01.08.2022 zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Nordhorn. „Vermutlich wird der Landwirt versuchen, eine geringere Strafe zu erzielen, indem er sein Verhalten als einmaliges Fehlversagen darstellt. Doch es ist natürlich unglaubwürdig, dass genau bei diesem einmaligen Fehler eine versteckte Kamera alles filmte zumal ein weiteres gequältes Schwein im Kadavereimer gefunden worden ist“, so Peifer.
Die Tierrechtler*innen empfehlen den Menschen, Fleisch sowie andere tierische Produkte durch pflanzliche Alternativen auszutauschen, denn nur so kann die Tierquälerei endlich nachhaltig beendet werden. „Wichtig ist mir zu sagen, dass kein Tier freiwillig in einen Schlachthof geht, denn Tiere wollen leben und nicht in einem Schlachthof getötet werden“, so Peifer abschließend.
Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 01.08.2022 um 09 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhorn (Saal 42) statt. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt.
Demonstration:
Wann: 01.08.2022 in der Zeit von 08 – 12 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Nordhorn (Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).
Bildmaterial auf dem Mastbetrieb auf Anfrage.
Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/skrupelloser-landwirt-laesst-krankes-schwein-verenden/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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Tarifkompromiss zwischen Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks und IG BAU
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat sich am 10.06.2022 einstimmig für den Tarifkompromiss vom 02.06.22 mit der Gewerkschaft IG BAU ausgesprochen und begrüßt diese Entscheidung.
Die Große Tarifkommission des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks hat sich am 10.06.2022 einstimmig für den Tarifkompromiss vom 2. Juni 2022 mit der Gewerkschaft IG BAU ausgesprochen. Die digital abgehaltene Sitzung verlief somit positiv und die Arbeitgeber stimmten dem Kompromiss zu.
Wenn die Gewerkschaft in der kommenden Woche ein ebenso positives Votum abgibt, steigen die Löhne in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in allen neun Lohngruppen zum 1. Oktober 2022. Die zweite Erhöhungs-Stufe greift zum 1. Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und endet zum 31. Dezember 2024.
Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn gilt für zwei Lohngruppen und schützt so die Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Dies ist ein großer Schritt für mehr Fairness am Arbeitsmarkt.
Ab dem 1. Oktober 2022 steigen die Löhne in der ersten Lohngruppe von 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). In der ersten Lohngruppe arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten. Die sechste Lohngruppe, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.
Die beiden Tarifvertragsparteien haben sich bereits geeinigt und das letzte Hindernis ist nun die Zustimmung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sobald diese erfolgt ist, tritt der neue Tarifvertrag am 1. Oktober 2022 in Kraft.
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Neue Coronatest-Verordnung erschwert Arbeit für Gebäudereinigungsunternehmen
Während die Testpflicht für Beschäftigte weiterhin bestehen bleibt, werden kostenfreie Coronatests abgeschafft. Dies hat Auswirkungen auf die Gebäudereinigungsunternehmen.
Ab dem 30. Juni 2022 gelten in Deutschland neue Regeln in Bezug auf das Coronavirus. Während die Testpflicht für Beschäftigte weiterhin bestehen bleibt, werden kostenfreie Coronatests abgeschafft. Dies hat Auswirkungen auf die Gebäudereinigung, da diese Dienstleistung oft in den genannten Bereichen angeboten wird. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks warnt nun vor den möglichen Folgen der Neuregelung und kritisiert das Bundesgesundheitsministerium für das verheerende Signal, welches mit dieser Entscheidung gesendet wird.
Es gibt immer mehr Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, die notwendigen Tests für ihre Mitarbeiter durchzuführen. Dies liegt daran, dass externe Reinigungskräfte nicht in den Testmöglichkeiten aufgeführt sind. Betriebe sollten sich jedoch keine Sorgen machen, da es mittlerweile zahlreiche Testmöglichkeiten gibt, die auch für externe Reinigungskräfte geeignet sind.
Der BIV hat sich an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gewandt und um bessere Arbeitsbedingungen für die deutsche Handwerksbranche gebeten. Laut Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich ist es angesichts der steigenden Inzidenzen und der immer lauter werdenden Mahnungen vor einer neuerlichen Welle mit Omikron-Subtyp BA.5 sachlich völlig unverständlich, gerade der Reinigungsbranche die Arbeit zu erschweren.
Der Bundesinnungsmeister sieht in der aktuellen Entscheidung der Bundesregierung ein verheerendes politisches Signal. Die Pflegekräfte, Ärzte und die Reinigungskräfte, die in Kliniken, OP-Sälen und Altenheimen arbeiten, spielen nach wie vor eine extrem wichtige Rolle. Allerdings werden sie von der Bundesregierung als „Beschäftigte zweiter Klasse“ angesehen. Dies ist laut dem Bundesinnungsmeister sehr schade, da man gehofft hatte, dass die Pandemie hier zu einem Umdenken führt.
Der BIV verlangt, dass die Liste der Personengruppen für kostenlose Coronatests erweitert wird und auch externe Personen integriert werden, die in den Einrichtungen arbeiten. „In der Praxis macht es keinen Unterschied, ob Reinigungskräfte bei einer Einrichtung unmittelbar oder bei einem Dritten angestellt sind“, sagte Dietrich.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
BREREI NordWest GmbH
Herr Lutz Prescha
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Wichtig ist professionelle Pflege auch für den Werterhalt der Fußbodenbeläge, des Mobiliars und der PC-Systeme. Deshalb sollten Sie sich immer für eine professionelle Gebäudereinigung entscheiden.
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