Archiv: April 2022

Esther Omlin: Cyberkriminalität wird auch die Zukunft bestimmen

24. April 2022 um 17:04 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Warum man den Entwicklungen der Cyberkriminalität laut Dr. iur Esther Omlin große Aufmerksamkeit schenken sollte

Als Autorin bei verschiedenen strafrechtlichen Publikationen hat sich Dr. iur Esther Omlin schon häufig mit dem Thema Cyberkriminalität auseinandergesetzt. Dass dieser Rechtsbereich heutzutage aktueller ist als je zuvor, ist auch nicht weiter verwunderlich – schließlich ist die Digitalisierung schon seit Jahren auf dem Vormarsch und darüber, welche wissenschaftlichen Fortschritte die Zukunft in diesem Bereich bereithält, kann nur gemutmaßt werden. Klar ist laut Esther Omlin aber auch, dass sich mit immer weiter fortschreitenden Technologien auch die Möglichkeiten der Cyberkriminalität erweitern werden.

o Warum ist Cyberkriminalität immer häufiger zu beobachten?
o Welche Aspekte beinhaltet die Cyberkriminalität?
o Wie kann man sich vor Cyberangriffen schützen?
o Wie ist die Zukunft in Bezug auf Cyberkriminalität einzuschätzen?

WARUM IST CYBERKRIMINALITÄT IMMER HÄUFIGER ZU BEOBACHTEN?

Wie Dr. iur Esther Omlin aus Erfahrung weiß, sind schon weitaus mehr Menschen Fällen von Cyberkriminalität zum Opfer gefallen als man vielleicht vermuten könnte. Spam-Angriffe oder erlebt man schon bei einem falschen Mausklick relativ schnell. Während solche Attacken hauptsächlich ärgerlich sind, können Malware- oder Virenangriffe allerdings durchaus ernste Konsequenzen haben. So hat Dr. Esther Omlin schon häufig erlebt, wie dadurch Identitätsdiebstähle vorgenommen wurden. Ebenfalls gefährlich sind sogenannte Phishing-Angriffe, bei denen sensible Daten gestohlen werden können, was vor allem für große Unternehmen, Geldautomaten oder Regierungspräsidien verheerend werden kann.

WELCHE ASPEKTE BEINHALTET DIE CYBERKRIMINALITÄT?

Dr. iur Esther Omlin führt aus, dass die Cyberkriminalität ein sehr weitläufiger Bereich ist, der sich auf sämtliche kriminellen Taten bezieht, die irgendwie mit dem Internet zu tun haben. Allerdings wird das Internet laut Esther Omlin nicht immer zwangsläufig benötigt, um Cyberangriffe zu starten. So fallen zum Beispiel auch Kreditkartenmissbräuche unter diesen strafrechtlichen Bereich, die durchaus auch offline vonstatten gehen können. Als die bekanntesten Cyberangriffe zählen Hacking- und Phishing-Angriffe sowie Identitätsdiebstahl. Doch Dr. Esther Omlin erklärt, dass auch Stalking und Belästigung häufig ein Teil der Cyberkriminalität sind.

WIE KANN MAN SICH VOR CYBERANGRIFFEN SCHÜTZEN?

Grundsätzlich ist es immer ratsam, ein umfassendes Internetsicherheitspaket zu nutzen und persönliche Inhalte mit Passwörtern zu schützen, rät Dr. iur Esther Omlin. Damit Cyberangriffe aber auch in Zukunft großflächig verhindert werden können, klärt die Luzernerin mittlerweile auch Personen aus der Sicherheitsbranche im Rahmen des Weiterbildungsangebots „CAS Recht der inneren Sicherheit“ über die Problematiken auf.

WIE IST DIE ZUKUNFT IN BEZUG AUF CYBERKRIMINALITÄT EINZUSCHÄTZEN?

Dr. iur Esther Omlin weist darauf hin, dass sich die Möglichkeiten der Kriminellen im Bereich der Cyberangriffe in den nächsten Jahren wohl noch stärker erweitern werden, da die Technologie sich immer weiterentwickelt. Auch Smartphones und Co. tragen hier zu einer immer größeren Sicherheitslücke bei, da immer mehr Personen hier ihre Bankkonten und andere wichtige Daten vermerken. Aus diesem Grund hebt Dr. Esther Omlin die Wichtigkeit hervor, in der Gesellschaft weiterhin für Aufklärung zu sorgen und dadurch die Plattform für Kriminelle zu verringern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
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DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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Anwaltsbüro Dubini – Giannotti, Herr Andrea Giannotti
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Tel.: +420 775 23 57 29; https://strafzettelausitalien.de

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Das Anwaltsbüro besteht aus zwei italienischen Rechtsanwälten, die in ganz Italien ausüben können. Seit 2010 ist das Anwaltsbüro auch in der Tschechischen Republik (Brünn, Karlsbad) tätig, wo der Rechtsanwalt Andrea Giannotti tätig ist, während der Rechtsanwalt Boris Dubini in Italien in Mailand und Meran tätig ist. Beide Anwälte sprechen Deutsch. Das Anwaltsbüro ist auf folgende Dienstleistungen spezialisiert: – die Beratung – die Vertretung vor den italienischen Gerichten für ausländische Mandanten. Die Muttersprachen des Boris Dubini sind Tschechisch und Italienisch.

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In Weilburg gelten andere Gesetze

22. April 2022 um 16:04 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Im Hessischen Weilburg scheinen wahrhaftig andere Gesetze zu gelten als überall sonst, denn anders lässt es sich nicht erklären, wie folgendes in Weilburg möglich scheint:

– Prozesse ohne Prozessgrundlagen werden angenommen durchgeführt
– Prozesse scheinen ganz nach Wunsch, der in der Klageschrift festgehalten sei, vorgezogen und gar bevorzugt behandelt zu werden, sowie den darin stehenden Wunsch des Prozessausganges gefolgt
– immer pünktlich zahlende Mieter werden ohne Kündigungsgrund per Prozessentscheid und ohne zuvor erfolgter rechtlich entsprechender Kündigung Zwangsgeräumt
– trotz Pflegegrad 3, was somit Härtefall bedeutet und entsprechenden Gutachten, die den Gesundheitszustand bescheinigen würden, erfolgte per sofort vom Gericht unter Ausschluss des gesetzlichen Räumungsschutzs das Urteil zur Zwangsräumung – Obdachlosigkeit. Ganz gleich das ein solcher Mensch somit weder  Kündbar noch Räumbar ist und dieses Urteil ohne jegliche Grundlage von Schulden, Vandalismus, Eigenbedarf etc. ausgesprochen wurde
– Vermieter habe sogar gegen seine immer zahlende Mieter mit Pflegegrad 3 einen Gerichtsvollzieher bestellt um das Objekt unter Einbehaltung des Hab und Gutes räumen zu lassen.
– Maßnahmen zur Revidierung und unter Einbezug des Bürgermeisters, der durch den Vermieter hierin involviert sei, spreche sich von seiner Verantwortung und Pflicht frei.

Erfolgt sei das ganze, nachdem die Jahrelange Mieterin nicht mehr auf die Übergriffe bis hin zu öffentlichen Nötigungen einging sowie ihn auf ihre Kostenerstattungen und massiven Mängel die nie behoben wurden angesprochen habe. Der Vermieter und Makler der viel Wert auf sein kommunalpolitisches Engagement seiner Mitmenschen lege, äußerte öffentlich in der Altstadt im Februar 2021 „tue einfach was ich sage, oder du fliegst raus“ was er somit unverzüglich umgesetzt zu haben scheint.

Ja im Hessischen Weilburg scheint zu gehen, was sonst nirgends geht. Gesetze scheinen somit doch nicht überall gleich zu sein oder für alle gleichermaßen zu gelten. Denn hier gehört nicht die Mieterin „bestraft“ sondern der Vermieter, der mehrfach und nicht nur bei dieser Frau übergriffig gewesen sein soll und zudem durch Nennung von Namen und Positionen wohl auch das Gericht auf seine Seite gezogen habe. Was bedeutet, das hier sich dem Gesetz nicht gebeugt wurde, sondern es entsprechend gebogen, wie benötigt und gar eingefordert.

– Wir alle wissen, wie die aktuelle Lage ist, die Abarbeitungen bei den Behörden, Ämtern so auch Polizei als auch Gericht sich alles stark verzögert und doch ist hier eine Zwangsräumung per Gericht erfolgt, die Herbst 2021 eingereicht wurde und Januar 20222 vom Gericht beschlossen wurden sei
– Wir alle wissen, das wenn Menschen nicht zahlen, oder Mutwillig das Objekt zerstören, es der Vermieter schwer hat, diese nicht zahlenden, vandalierenden Menschen aus seinem Objekt zu bekommen, es teils Jahre dauert bis es vor Gericht geht und noch mal Jahre, bis dann eine Räumung erfolgt und doch wird hier eine immer zahlende Mieterin mit Pflegegrad 3 innerhalb ganz kurzer Zeit zum 30.05.2022 per Gerichtsurteil Zwangsgeräumt
– Wir alle wissen, das ein Vermieter, wenn Mieter nicht gezahlt haben, er sie Zwangsräumen lassen muss, oder diese einfach verwunden sind, das Hab und Gut auf eigenen Kosten einlagern muss und doch kann hier ein Vermieter und Makler einen Gerichtsvollzieher beauftragen das Objekt räumen zu lassen und das gesamte Hab und Gut einzubehalten und alles ganz ohne jegliche Mietschulden?!  Zumal es so ausschaue, als habe der Vermieter sogar offene Positionen bei Mieterin.

Das hier etwas ganz anders dahinter steckt ist offensichtlich, weshalb selbst die Polizei schon gesagt haben soll, man baue eher auf die Staatsanwaltschaft, die nicht in dieser Statt angesiedelt ist und so eher weniger durch Namen und Positionen agieren könne. Jedoch arbeiten diese, wie eben bereits geschildert noch ihre gesamten vorherigen Fälle ab, wodurch diese bereits massiv geschädigte unschuldige, Pflegebedürftige Mieterin ihr Leben kosten könnte, denn ihre Gesundheit habe sich bereits verschlimmert und Obdachlosigkeit ist somit nicht gerade Gesundheitsfördernd. All das hier aufgeführte bedeutet zudem auch, das ein jeder der hierin involviert sei, dies zulasse, schweige und damit Unterstütze, bald nicht mehr nur Unterlassene Hilfeleistung leistet.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Presse für Jederman
Frau Shane Zoe Blue Baroness von Gleichen
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Deutschland

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