Archiv: September 2021
Markenschutz lohnt sich. Besonders für Amazon Händler!
Wie schütze ich mich bei Amazon gegen chinesische Händler, die mein Angebot kopieren? Wann ist es sinnvoll eine Marke eintragen zu lassen?
Als Amazon Händler kann man seine Produkte einer großen potentiellen Kundengruppe vorstellen und dabei die Produktbeschreibungen und Produktbilder Dritter verwenden. Vermehrt drängen aber chinesische Anbieter mit unlauteren Methoden an den Markt.
Wie kann man das eigene Geschäft schützen?
Chinesische Händler kopieren Produktpaletten in Ihren Shops?
Die Konkurrenz aus China schläft nicht. In vielen Fällen handeln diese Händler rechtswidrig.
Das Problem ist die Überprüfbarkeit dieser Verstöße, weil Algorithmen von Amazon umgangen werden.
Welche Tricks werden angewendet? Wen betreffen diese illegalen Handlungen?
Grundsätzlich gibt es ca. 40.000 Amazon Händler in Deutschland. Sie nutzen den Marktplatz von Amazon, um ihre Produkte zu platzieren und um Marktnischen zu bedienen. Die Umsätze können enorm sein.
Immer öfter passiert es nun, dass Mitbewerber aus China schamlos Kopien der kompletten Angebotspalette deutscher Händler erstellen.
Es werden die Fotos, die Produktbeschreibungen und komplette Sortimente einfach kopiert und online gestellt. Es wird lediglich der Markenname ausgetauscht (oft durch sinnlose Wortkombinationen). Damit ist von 0 auf 100 ein starker Konkurrent mithilfe der eigenen Daten geboren.
Hier ist ein mächtiges Werkzeug die Eintragung einer Amazon-Markenregistrierung. Jeder, der auf Amazon eine Marke registriert, bekommt mehr Daten und dessen Angebote werden vom Algorithmus gegenüber NO-NAME-Produkten bevorzugt. Deshalb melden Chinesen Tausende von Marken an. Dies hat eine Steigerung der EU Marken von 50 % zur Folge als im Vorjahreszeitraum.
Regelmäßig kopieren Chinesische Händler ein komplettes Angebot, welches von etablierten Händlern über Jahre hinweg mühevoll evaluiert und stetig verbessert wurde. So wurde der Kundenbedarf ermittelt und gedeckt.
Durch diese neuen Shops brechen die Umsätze der zuvor bestandenen Shopbetreiber ein.
Welche unlauteren Maßnahmen werden ergriffen?
Die plötzlich auftretenden Händler:
melden kurzfristig eine Marke an, nehmen aber nicht die Pflichtangaben nach Produktsicherheitsgesetz oder die Anmeldung beim Verpackungsregister vor. Vorteil daraus: siehe oben.
sie bestellen Dutzende von Produkten ihrer Konkurrenz, senden Sie ungeprüft zurück und
bewerten die Produkte schlecht mit „qualitativ minderwertig“. Und das, obwohl sie regelmäßig aus derselben Fabrik stammen, wie die eigenen Produkte.
Wie reagiert Amazon?
Obwohl die Shopbetreiber aus Fernost gegen die Geschäftsbedingungen von Amazon verstoßen, ist es schwer gegen das unlautere Verhalten vorzugehen. Die Beschwerden beim Amazons Service für Verkäufer gehen häufig ins Leere.
Zudem wächst die Anzahl der chinesischen Anbieter. Mehr als 40 Prozent aller Händler der Plattform agieren aus China. Es wird also auch für Amazon immer schwieriger den Überblick über die „schwarzen Schafe“ zu behalten.
Der Markenschutz von Amazon lässt sich leicht missbrauchen. Einige melden beispielweise die Produkte der Konkurrenz als Kopien der eigenen Produkte. Das führt dann zu einem niedrigeren Ranking in den Suchergebnissen. Das kann zu starken Umsatzeinbußen führen. Eine stärkere Aufsicht wäre sehr wichtig. Momentan wirkt der Online Riese mit dieser Aufgabe überfordert.
Marketplace für Amazon von hoher wirtschaftlicher Bedeutung
Hinzu kommt, dass der Marketplace für Amazon extrem wichtig ist.
Mehr noch. Für Amazon ist der Marketplace inzwischen das Geschäft mit dem höchsten Beitrag zum Konzernumsatz. Danach folgt erst das eigene Handelsgeschäft. Voraussichtlich 100 Milliarden Dollar Umsatz werden die Verkaufsgebühren nur im Jahr 2021 einbringen.
Zudem ermöglicht die „Services“-Sparte mehr Marge als jeder andere Konzernbereich.
Es werden von Amazon somit immer bessere Werkzeuge angeboten, um die Produkte einfach und werbewirksam zu platzieren. Diese Tools werden sehr oft missbraucht. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regeln sollte an dieser Stelle deutlich verbessert werden.
Wie schütze ich meinen Abverkauf?
Markenregistrierung als Präventionsmaßnahme:
Im Kampf um die „Buy Box“ um das kleine gelbe Feld für den Direktkauf neben einem Produkt, oder um den ersten Listenplatz bei Produktsuchen nutzen viele Händler unlautere Tricks. Es gibt die Variante der Konkurrenz schlechte Rezensionen zu geben. Ein weiterer unlauterer Trick ist die Bestellung einiger Produkte und die Rücksendung der Ware unter der Angabe „Qualität ungenügend“.
Weiterhin registrieren die Chinesen aktuell eine Unzahl an Wortmarken. Bis Ende Juni 2021 wurden bereits über 100.000 Wortmarken in der EU angemeldet wurden, 15 Prozent mehr als im Vorjahr, 25 Prozent mehr als 2019.
Aus China kamen in diesem Zusammenhang knapp 20.000 dieser Anmeldungen, 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Oftmals sinnlose Wortkombinationen, allein für Tricksereien auf Amazons Marktplatz erdacht.
Markenschutz lohnt sich!
Die meisten Marken werden als Individualmarken zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen (Nizza-Klassen) eines Unternehmens zur Abgrenzung der Produkte anderer Unternehmen angemeldet. Daneben gibt es aber auch andere Markenformen wie die Wort-/Bildmarke.
Hier sollte eine klare Abwägung stattfinden. Schließlich verschafft die Wortmarke den effizienteren Schutz des Wortes, als die Wort-/Bildmarke. Aber auch die Wort-/Bildmarke kann vorzugswürdig sein. Beispielsweise, sofern ein Logo geschützt werden soll.
Sofern Eine Marke begründet wurde, sollten diese die Amazon-Markenregistrierung durchlaufen.
Sie erhalten dann bei Amazon einen besonderen Service und einige der oben dargestellten Vorteile.
Es werden dann zudem einige Tools freigeschaltet, um den Markenaufbau zu optimieren.
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Media Exklusiv GmbH obsiegt vor dem Landgericht Bielefeld gegenüber Kanzlei S-D-K Bielefeld
Kanzlei S-D-K Bielefeld wirft der Media Exklusiv GmbH im Rahmen ihrer angeblichen Recherchen Wucherpreise vor – Landgericht Bielefeld kommt zum anderen Ergebnis
Die Media Exklusiv GmbH aus Gütersloh obsiegte vor dem Landgericht Bielefeld gegenüber einem ehemaligen Kunden, der sich außergerichtlich von der Kanzlei S-D-K Bielefeld vertreten ließ.
MEDIA EXKLUSIV GMBH: ANBIETER VON STRENG LIMITIERTEN FAKSIMILES
Das Geschäftsfeld der Media Exklusiv GmbH ist vornehmlich die Veräußerung von limitierten Faksimiles, wie zum Beispiel die Repliken historischer Bibeln, Atlanten oder Kunstbüchern. Entsprechend seltene Bücher mit hohem Herstellungs- und Materialaufwand erfreuen sich unter Sammlern großer Beliebtheit.
RECHTSANWALTSKANZLEI S-D-K BIELEFELD WIRFT MEDIA EXKLUSIV GMBH WUCHERPREISE VOR
Der Kunde verlangte über die Rechtsanwaltskanzlei S-D-K Bielefeld von der Media Exklusiv GmbH die Rückabwicklung eines Kaufvertrages und Rückzahlung des Kaufpreises für das Faksimile „Von Rittermut und Liebe“. Seine Anwälte ließen hierzu außergerichtlich vortragen, dass es angeblich Recherchen gäbe, dass die Produkte der Firma Media Exklusiv GmbH zu wucherischen Preisen veräußert würden und daher der Kaufvertrag nichtig sei.
KANZLEI S-D-K BIELEFELD LEGT KEINE ANGEBLICHEN RECHERCHEN VOR – LANDGERICHT BIELEFELD URTEILT, DASS KEIN RÜCKABWICKLUNGS- UND RÜCKZAHLUNGSANSPRUCH BESTEHT
Da auch auf außergerichtliche Anforderung keinerlei Recherchen vorgelegt wurden, nahm die Media Exklusiv GmbH den von der Kanzlei S-D-K vertretenen Kunden in Anspruch und beantragte beim Landgericht Bielefeld die Feststellung, dass ein Anspruch auf Rückzahlung nicht besteht.
Zwischenzeitlich hat das Landgericht Bielefeld entsprechend geurteilt, dass ein Rückabwicklungs- und Rückzahlungsanspruch nicht besteht. Der Kaufvertrag ist somit rechtswirksam. Die angeblichen Recherchen, die von der Kanzlei S-D-K Bielefeld nach wie vor im Namen ihrer Kunden in den Raum gestellt werden, wurden weder außergerichtlich noch gerichtlich vorgelegt. Die Entscheidung des Landgerichtes Bielefeld ist rechtskräftig.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Media Exklusiv GmbH
Herr Marco Krause
Am Anger 35
33332 Gütersloh
Deutschland
fon ..: 05241 – 9951630
web ..: https://media-exklusiv.com/
email : info@media-exklusiv.com
Die Media Exklusiv GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kulturschätze der Menschheit als Faksimile interessierten Liebhabern und Sammlern zugänglich zu machen. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen eine individuelle, fachkundige und kompetente Beratung garantieren und Ihnen exklusive und limitierte Faksimileausgaben einmalig schöner Prachthandschriften anbieten.
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Arbeitsrecht in der Schweiz
Dr. Patrick Stach über das Arbeitsrecht in der Schweiz
Die Sicherung und Wahrung des eigenen Arbeitsplatzes sind den Menschen heute immer wichtiger, wie Patrick Stach weiß. Daher werden auch viele Unannehmlichkeiten in Kauf genommen, die aus arbeitsrechtlicher Sicht eigentlich gar nicht zulässig wären. Was das Arbeitsrecht ist, was in den Gesetzen des Staates steht und ob es einen Kündigungsschutz gibt, erklärt uns Rechtsanwalt Patrick Stach von der Stach Rechtsanwälte AG (St. Gallen).
WAS IST DAS ARBEITSRECHT?
Grundsätzlich ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften geregelt. Genauer bedeutet dies, dass das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmerschutz dient und die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigten regelt. Basis dafür bilden das Obligationenrecht (OR), das Arbeitsgesetz (ArG) und das Mitwirkungsgesetz (MwG). Diese Gesetze werden mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zwischen den Sozialpartnern ergänzt. Die Unternehmen selbst können weitere Aspekte zwischen dem Arbeitnehmer und der Firma, dem Arbeitgeber, definieren. In der Regel sind dies Präzisierungen der im GAV genannten Vereinbarungen, erfahren wir von Patrick Stach. Der individuelle Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss alle anderen Verträge und Gesetze beachten. Er kann jedoch weitere Rechte und Bestimmungen beinhalten, erläutert Stach. Allgemein lässt sich das Arbeitsrecht in drei Bereiche untergliedern:
o Öffentliches Arbeitsrecht
o Kollektives Arbeitsrecht
o Individualarbeitsrecht
WAS STEHT IN DEN GESETZEN DES STAATES?
Im Obligationenrecht sind allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen geregelt. Diese minimalen gesetzlichen Vorschriften gelten für alle Unternehmen. So wird im OR unter anderem die Arbeitsvertragsform geregelt. Die unterschiedlichen Vertragsformen, die darin geregelt sind, sind:
o Einzelarbeitsvertrag, Art. 319 bis 343 OR
o Lehrvertrag, Art. 344 bis 346a OR
o Handelsreisendenvertrag, Art. 347 bis 350a OR
o Heimarbeitsvertrag, Art. 351 bis 354 OR
o Gesamtarbeitsverträge/GAV, Art. 356 bis 360 OR
o Normalarbeitsvertrag, Art. 359 bis 360 OR
Das Arbeitsgesetz ist öffentliches Recht, informiert Patrick Stach. Das Arbeitsgesetz und die zugehörigen Verordnungen regeln den Schutz der Arbeitnehmenden, wie die Festlegung der Höchstarbeitszeiten.
Die Gesamtarbeitsverträge regeln die allgemeinen Bestimmungen für eine Branche. Der Mindestrahmen wird in einem privatrechtlichen Vertragswerk erweitert und den Bedürfnissen des entsprechenden Arbeitsplatzes beziehungsweise für das jeweilige Unternehmen angepasst. Falls der GAV für ein bestimmtes Problem keine Regelung vorsieht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (OR, ArG, MwG), führt Patrick Stach weiter aus.
GIBT ES EINEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ?
Der Kündigungsschutz soll Arbeitnehmer vor der Kündigung zu ungünstigen Zeitpunkten schützen. Grundsätzlich besteht in der Schweiz im privaten Arbeitsrecht Kündigungsfreiheit. Dies betrifft sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer, erläutert Patrick Stach. Auch ist eine Kündigung ohne einen berechtigten Anlass möglich. Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird jedoch überprüfen, ob eine missbräuchliche Kündigung vorliegt und der allgemeine Kündigungsschutz greift. Nach Ablauf der Probezeit, die in der Regel zwischen ein bis maximal drei Monate dauert, darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden:
o Wenn der Arbeitnehmer Militärdienst oder Zivildienst leistet, sofern der Dienst mehr als elf Tage dauert, und während vier Wochen vor und nach dem Dienst.
o Wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise an der Arbeit verhindert ist. Im ersten Dienstjahr sind dies 30 Tage, bis zum 5. Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage.
o Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt.
o Während der Arbeitnehmer, mit Erlaubnis des Arbeitgebers an einer durch eine Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland tätig ist.
Weiter erfahren wir von Rechtsanwalt Patrick Stach, dass fristlose Kündigungen nur in seltenen Fällen möglich sind. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen, wie beispielsweise ein Verbrechen oder Vergehen gegen den Arbeitgeber. Liegt kein triftiger Grund vor, ist die Kündigung zwar nicht rechtmäßig, aber nicht ungültig. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung seines Gehaltes, das auch bei einer rechtmäßigen Kündigung, mit Einhaltung der Kündigungsfristen, fällig gewesen wäre. Zudem erhält der fristlos gekündigte Arbeitnehmer, nach gerichtlichem Ermessen, eine Entschädigung im Umfang von maximal sechs Monatslöhnen. Eine fristlose Kündigung ist auch während einer Sperrfrist (vergleiche „Kündigung zur Unzeit“) zulässig, sofern wichtige Gründe vorliegen, erklärt Patrick Stach abschließend.
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PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.
Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
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Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.
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