Archiv: Juli 2021

Esther Omlin informiert über die strengere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Menschenrechte bei Unternehmen.

Esther Omlin berichtet, dass durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf hinsichtlich der Konzernverantwortungsinitiative erstmals verpflichtende Gesetzesvorgaben zur näheren Bestimmung der Unternehmensverantwortung im Bereich der Menschenrechte durch Änderung des Obligationenrechts und Strafgesetzbuchs in die Schweizer Rechtsordnung aufgenommen werden.

Neu eingeführt werden für in der Schweiz ansässigen Firmen die jährliche Pflicht zur Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche (sog. ESG-Reporting). Diese Pflicht ist unabhängig von den jeweiligen Tätigkeiten und Wirtschaftsbereichen. Es gelten Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Human Rights Due Diligence für alle Lieferketten. Zwar werden bei auffälligen Vergehen gegen diese Vorgaben keine weiteren zivilrechtliches Haftungsregime eingeführt, jedoch dürfen Verstöße mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Die neuen Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich im Laufe 2021 in Kraft treten und ab dem Geschäftsjahr 2022 gelten.

Daher nachgefragt bei Esther Omlin:

o Für welche Unternehmen trifft die neue Bestimmung zu?
o Welche Punkte muss der Bericht enthalten?
o Welche Unternehmen müssen der strengeren Sorgfaltspflicht nachkommen?
o Welche Vorgaben gelten für diese Unternehmen?
o Wer kann Firmen dabei unterstützen?

FÜR WELCHE UNTERNEHMEN TRIFFT DIE NEUE BESTIMMUNG ZU?

Betroffen von der neuen Pflicht zu Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche sind alle Unternehmen:

o Die gemäß Art. 727 Abs. 1 OR einer ordentlichen Revision unterliegen..
o Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitbeschäftigte im Jahresmittel angestellt haben.
o Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 20 Millionen Franken als Bilanzsumme überschritten haben.
o Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Umsatzerlös von 40 Millionen Franken erwirtschaftet haben.

Sollten diese Punkte auf ein Unternehmen zutreffen, gelten fortan die Pflichten zur Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche, merkt Esther Omlin an.

WELCHE PUNKTE MUSS DER BERICHT ENTHALTEN?

Der Bericht dient einzig und allein dem Zweck zur Rechenschaftsablage bezüglich aller direkten und indirekten Auswirkungen der Tätigkeitsfelder auf alle nicht monetären Bereiche, erklärt Esther Omlin. Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen:

o Die Beachtung aller Umweltbelange, vor allem unter Berücksichtigung aller CO2-Ziele
o Die Beachtung aller Sozialbelange.
o Die Beachtung aller Arbeitnehmerbelange wie Gleichstellung der Geschlechter, Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, die Umsetzung der grundlegenden Vorgaben der internationalen Arbeitsorganisation, die Wahrung der Gewerkschaftsrechte, die Fürsorgepflicht.
o Die Einhaltung der Menschenrechte.
o Die Korruptionsbekämpfung.

In den jeweiligen jährlichen Berichten müssen all die Informationen enthalten sein, die Einblicke in die allgemeinen Geschäftsabläufe, alle Unternehmensbilanzen und Ergebnisse, die Unternehmensstandorte und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf diese Belange gewähren. Die Angaben sind von der unterzeichnungsberechtigen Firmenleitung freizugeben. Das Hauptthema der Berichte wird aber die Offenlegung aller Risiken der jeweiligen Wirtschaftsbereiche bezüglich aller nicht monetärer Bereiche sein. Ebenfalls müssen die Maßnahmen zur Risikobekämpfung aufgeführt werden. Dabei gilt es nicht nur die eigenen Risiken zu berücksichtigen. Auch alle möglichen Risiken, die durch die geschäftlichen Beziehungen mit anderen Firmen und Lieferanten entstehen können (strengere Sorgfaltspflicht) müssen darin aufgezeigt werden, berichtet Esther Omlin.

WELCHE UNTERNEHMEN MÜSSEN DER STRENGEREN SORGFALTSPFLICHT NACHKOMMEN?

Alle Firmen unterliegen der strengeren Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Lieferketten, die auch mit in den Bericht aufgenommen werden muss, wenn:

o Das Unternehmen mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten handelt und in die Schweiz importiert oder in der Schweiz verarbeitet.
o Mit Produkten oder Dienstleistungen handelt oder anbietet, bei denen der Verdacht besteht, dass für die Herstellung Kinderarbeit zum Einsatz kam, schildert Esther Omlin.

WELCHE VORGABEN GELTEN FÜR DIESE UNTERNEHMEN?

Zusätzlich zur Pflicht der Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche müssen Firmen, die der strengeren gesetzlichen Pflicht zur Sorgfalt unterliegen, ein genau vorgegebenes Managementsystem (Due Diligence System) einführen. Dieses dient der Protokollierung der gesamten Lieferketten und beteiligten Firmen für die erwähnten Mineralien und Metalle aus potenziellen Konflikt- und Hochrisikogebieten. Auch alle Produkte und Dienstleistungen, die der Kinderarbeit verdächtigt werden, sind darin zu notieren. Die Daten müssen bis zum Ursprungsort der Lieferkette zurückverfolgbar sein. Dazu sind die betroffenen Firmen verpflichtet, die Risiken und Vernachlässigung der Menschenrechte in den jeweiligen Lieferketten selbst zu ermitteln, zu bewerten und in einem Risikomanagementplan festzuhalten. Darin gehören auch alle Maßnahmen, die zur Risikoeindämmung eingesetzt werden, erläutert Esther Omlin. Letztlich verlangt das neue Gesetz, dass die betroffenen Firmen ein funktionierendes Human Rights Due Diligence System benötigen und auch danach arbeiten und handeln müssen. Wie genau das Human Rights Due Diligence System auszusehen hat, wird in den UN-Guiding Principles on Business & Human Rights oder den OECD Guidelines for Multinational Enterprises näher beschrieben. Auch über die Einhaltung und Erfüllung der strikteren Sorgfaltspflichten müssen die jeweiligen Firmen jährlich Bericht erstatten. Dieser Bericht muss zwingend von der Geschäftsleitung erstellt und offengelegt werden. Ein einfaches Unterzeichnen wie bei den nicht monetären Bereichen ist hier nicht möglich. Durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf nimmt die Verrechtlichung des Themas Wirtschaft & Menschenrechte in der Schweiz erneut Fahrt auf. Inzwischen ist eine einfache Aufnahme des Themas in firmeninterne CSR-Strategien nicht mehr ausreichend, merkt Esther Omlin an.

WER KANN FIRMEN DABEI UNTERSTÜTZEN?

Der beste Weg zur Hilfe, wenn eine Firma von der strengeren Sorgfaltspflicht oder von nicht monetärer Berichterstattung betroffen ist, ist ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt oder Anwältin für Wirtschafts- und Menschenrechte wie von Dr. iur. Esther Omlin. Diese können die jeweiligen Firmen in zahlreichen Punkten unterstützen. Zu diesen gehören:

o Die Ausarbeitung der notwendigen internen Unternehmensprozesse zur Entwicklung eines rechtlich passenden Systems zur umfassenden Berichterstattung im Bereich der nicht monetären Geschäftsfelder.
o Die Erstellung bestimmter Menschenrechtsbereiche, speziell für jede Firma, bezüglich der nicht monetären Bereiche.
o Eine unvoreingenommene Sichtung der verschiedenen Unternehmensberichte über alle nicht monetären Belange.
o Die Einführung eines selbstständigen Human Rights Due Diligence Systems und die Ausweitung bereits vorhandener Kontrollsysteme auf Menschenrechte und mögliche Risiken hinsichtlich der Menschenrechtsverletzung.
o Die Evaluierung und Priorisierung aller Risiken, die Menschenrechte betreffend über alle Geschäftsbereiche hinweg.
o Die Realisierung von unternehmensspezifischen Menschenrechts-Assessments
o Erstellung und Durchführung von Schulungen mit entsprechendem Kursmaterial hinsichtlich der Einhaltung und Vorgaben der Menschenrechte.
o Überprüfung und Ausarbeitung von zusätzlichen Lieferantenverträgen und Code of Conducts
o Vertretung in zivil-, straf- und aufsichtsrechtlichen Verfahren.

Mittlerweile ist es wichtig, bis zum tatsächlichen wirksam werden der neuen gesetzlichen Vorgaben die existierenden Due-Diligence- und Berichterstattungssysteme um das Thema nicht monetäre Risiken zu ergänzen und rechtlich zulässige Lösungsvorschläge einzuarbeiten, äußert Esther Omlin von Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen abschließend.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz

fon ..: +41 (0) 41 220 21 92
web ..: https://www.omlin-strafrecht-untersuchungen-expertisen-beratung.com/
email : esther.omlin@omlin-strafrecht.ch

DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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Black Friday weiterhin geschützte Marke

21. Juli 2021 um 16:07 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Die Black Friday GmbH, Betreiberin des Portals blackfridaysale.de, begrüßt die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gewonnene Rechtssicherheit.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt. Danach bleibt die Marke „Black Friday“ in Bezug auf alle für sie eingetragenen Waren und einen Großteil der eingetragenen Dienstleistungen weiterhin geschützt und muss beachtet werden. Die Black Friday GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte mit dem Recht zur Unterlizenzierung an Dritte.
Die Black Friday GmbH hat sich im Jahr 2016 die exklusiven Markennutzungsrechte der Wortmarke Black Friday gesichert, „um unseren teilnehmenden Händlern Rechtssicherheit garantieren zu können“, informiert Geschäftsführer Konrad Kreid.

Unbekannte Bezeichnung bei Registrierung
Obwohl es in Summe 15 Löschungsanträge gab, war das Bundespatentgericht bereits in 2019 von der Schutzwürdigkeit der Marke überzeugt. „Als 2013 die Wortmarke Black Friday in Deutschland eingetragen wurde, brachte der wesentliche Teil des deutschen Verkehrs den Namen Black Friday nicht mit Rabattaktionen in Verbindung“, so Kreid. Diese Ansicht hat nun auch der Bundesgerichtshof in der aktuell finalen Entscheidung bekräftigt.

Verletzung der Markenrechte
Die Markeninhaberin, die Super Union Holdings Ltd., muss sich auch weiterhin gegen Verletzungen ihrer Markenrechte zur Wehr setzen. „Das ist üblich und sogar notwendig, denn wer seine Marke nicht entsprechend durchsetzt, dem drohen Schutzeinbußen oder gar der Verlust der Markenrechte“, erklärt Kreid. Zudem ist es der Markeninhaberin wichtig, die Interessen der Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke legal erstanden haben.
Die Black Friday GmbH darf gültige Sub-Lizenzen an seine Partner erteilen, sodass diese die geschützte Wortmarke „Black Friday“ am deutschen Markt nutzen können. Kreid meint dazu: „Alle Black Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz und sind somit bei Verwendung der geschützten Marke auf der rechtlich sicheren Seite“.

Erfolgsgeschichte in Deutschland
2013 startete die Black Friday GmbH mit ihrem Portal www.blackfridaysale.de, um die dort stattfindende Verkaufsveranstaltung Black Friday Sale bekannt zu machen. Enorme Marketing-Anstrengungen und Medienkooperationen haben über die Jahre ihre Wirkung gezeigt. So wurde der Bekanntheitsgrad bis heute massiv gesteigert.

Rekordergebnis für 2021 erwartet
Das Wochenende vom vierten Freitag im November ist mittlerweile das umsatzstärkste für den deutschen Online Handel.
Jährlich nehmen hunderte Händler im November daran teil und Millionen Shopper besuchen die Webseiten der Black Friday GmbH. „Seit unserem Start gab es jährlich hohe zweistellige Zuwachsraten bei unseren Zugriffszahlen in Österreich und Deutschland. In diesem Jahr werden wir erneut ein Rekordergebnis erzielen“, so Kreid weiter.

Über Blackfridaysale.de
Die Black Friday GmbH betreibt die Verkaufsplattform www.blackfridaysale.de. Mehrere hundert teilnehmende Markenshops und angesagte Labels reduzieren dabei drastisch ihre Preise. Auf dem Shoppingportal blackfridaysale.de können Kunden in übersichtlichen Kategorien passende Produkte und alle Angebote der teilnehmenden Händler finden. Im Jahr 2021 startet die Verkaufsveranstaltung Black Friday Sale auf www.blackfridaysale.de. Die Black Friday GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte der in Deutschland geschützten Wortmarke „Black Friday“.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Black Friday GmbH
Herr Konrad Kreid
Wattgasse 48
1170 Wien
Österreich

fon ..: +43 1 361995810
web ..: http://www.blackfridaysale.de
email : office@blackfridaysale.de

Über Blackfridaysale.de
Die Black Friday GmbH betreibt die Verkaufsplattform www.blackfridaysale.de. Mehrere hundert teilnehmende Markenshops und angesagte Labels reduzieren dabei drastisch ihre Preise. Auf dem Shoppingportal blackfridaysale.de können Kunden in übersichtlichen Kategorien passende Produkte und alle Angebote der teilnehmenden Händler finden. Im Jahr 2021 startet die Verkaufsveranstaltung Black Friday Sale auf www.blackfridaysale.de. Die Black Friday GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte der in Deutschland geschützten Wortmarke „Black Friday“.

Pressekontakt:

Prime Consulting Public Relations
Herr Albert Haschke
Währingerstraße 2
1090 Wien

fon ..: +43 1 3172582 0
web ..: http://www.prime.co.at
email : office@prime.co.at

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„Die Spirale der Gewaltkriminalität“ ist ein Fachbuch von Volker Mariak, in dem Gewalt gegen Menschen und Tiere thematisiert wird. Diese Taten bekamen durch die Corona-Pandemie eine neue Bedeutung.

In der dritten, erweiterten und überarbeiteten Auflage seines Fachbuches rückt der Autor die Corona-Pandemie ins Zentrum seiner Ausführungen. Denn seiner Ansicht nach gab es seit der Nachkriegszeit keine Phase, in der die sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines nationalen Ereignisses so groß waren. Dies betrifft insbesondere das Zusammenleben in den Familien und sonstigen Partnerschaften. Denn die Kontaktbeschränkungen lösten katastrophale Folgen aus und auch durch den Lockdown kamen fast alle öffentlichen Aktivitäten zum Erliegen. So blieben die Menschen auf den eigenen Wohnraum und den engsten Familienkreis beschränkt und wurden auf diese Weise sozial isoliert. In der Folge stieg die Zahl häuslicher Konflikte und Gewalt gegen Mensch und Tier drastisch. Der Autor zeigt in seinem Buch auf, warum die Nichtbeachtung dieses Phänomens für unsere Gesellschaft ebenso gefährlich werden könnte, wie die Ausbreitung der Pandemie selbst.

Volker Mariak stammt aus Hamburg und ist Diplom Sozialwirt sowie Diplom Kriminologe. Nach diversen Lehr- und Forschungsaufträgen wurde er Leiter der Forschungsdokumentation und Senior-Projektleiter in einem privatwirtschaftlichen Regional- und Stadtforschungsinstitut. Zudem engagiert sich Mariak seit vielen Jahren für den Tierschutz.

„Die Spirale der Gewaltkriminalität“ von Volker Mariak ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-347-34068-8 zu bestellen. Die tredition GmbH ist ein Hamburger Unternehmen, das Verlags- und Publikations-Dienstleistungen für Autoren, Verlage, Unternehmen und Self-Publishing-Dienstleister anbietet. tredition vertreibt für seine Kunden Bücher in allen gedruckten und digitalen Ausgabeformaten über alle Verkaufskanäle weltweit (stationärer Buchhandel, Online“Stores) mit Einsatz von professionellem Buch- und Leser-Marketing.

Alle weiteren Informationen zum Buch gibt es unter: https://tredition.de

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Frau Jacqueline Stumpf
Halenreie 40-44
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Die tredition GmbH für Verlags- und Publikations-Dienstleistungen zeichnet sich seit ihrer Gründung 2006 durch eine auf Innovationen basierenden Strategie aus. tredition kombiniert die Freiheiten des Self-Publishing, wie kreative Freiheit, individuelle Buchgestaltung nach Wunsch oder freie Verkaufspreisbestimmung, mit der Service- und Vermarktungsstärke eines Verlages. Mit der Veröffentlichung von Paperbacks, Hardcover und E-Books, flächendeckendem Vertrieb im internationalen Buchhandel, individueller Autorenbetreuung und einem einmaligen Marketingpaket stellt tredition die Weichen für den Bucherfolg und sorgt für umfassende Auffindbarkeit jedes Buches. Tredition vertreibt Bücher im gesamten Buchhandel national und international und setzt dafür auch eigene Außendienstmitarbeiter ein. Unter den führenden Self-Publishing-Dienstleistern ist tredition ein inhabergeführtes Familienunternehmen mit über 40.000 veröffentlichten Büchern.

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