Archiv: April 2021

Veterinäramt geht rechtlich gegen Schlachthof vor – Deutsches Tierschutzbüro fordert harte Strafen für die Täter

Das Deutsche Tierschutzbüro hat Anfang des Jahres Bildmaterial aus dem Bio-Schlachthof der Firma Färber in Neuruppin bei Berlin veröffentlicht. Die Bilder zeigten, wie brutal mit den Schweinen im Betäubungsbereich umgegangen wurde. So wurden die Tiere mehrfach getreten, geworfen und zum Teil mit Haken geschlagen. „Dies ist Tierquälerei und in dieser Form nicht erlaubt“ so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. Die Bilder zeigten auch, dass es im Betäubungsbereich keine Fixierungsmöglichkeit gab und so wurde die Elektrozange im „Laufschritt“ angesetzt. Dies führte immer wieder zu einer unsachgemäßen Anwendung mit der Folge, dass die Schweine nicht vollständig betäubt waren. Insgesamt wurden 410 Tiere an 2 Tagen im August 2020 dokumentiert. Die detaillierte Auswertung zeigte, dass bei mindestens 67 Tieren die gesetzliche Vorgabe von 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entblutung überschritten und somit nicht eingehalten wurde.

Im Entblutungsbereich, wo der Kehlschnitt erfolgt, wurden ca. 100 Tiere dokumentiert, die eine deutliche, zum größten Teil mehrfache (bis zu 12x) Schnappatmung bzw. Maulatmung aufwiesen. Einige der Tiere zeigten zudem eine deutliche Atembewegung an der Brust und Bauchwand. Mindestens 63 Tiere zeigten sehr heftige Bewegungen mit allen Extremitäten. „Die Aufnahmen zeigen immer wieder Tiere, die sich sehr heftig bewegen, nach Luft schnappen und den Kopf bewusst bewegen. Diese Tiere sind weder betäubt noch tot, sondern sie erleiden Höllenqualen“ so Peifer. Im Entblutungsbereich wiesen viele der Tiere eine Doppelung von Anzeichen einer Fehlbetäubung auf, hatten also z.B. Schnappatmung und klare Bewegungen mit meist allen Extremitäten. Bei einem Teil der Tiere war eine Auswertung nicht möglich, da die Kamerasicht verdeckt war. „Wir gehen insgesamt von einer Fehlbetäubung von ca. 40 % aus, das ist mit das schlimmste, was man einem Tier antun kann“ so Tierrechtler Peifer.

Besonders pikant: der Schlachthof hat auch Bio-Schweine geschlachtet und beleiferte kleine und regionale Metzgereien. Auch die Bio-Company hat Fleisch aus dem Schlachthof bezogen bzw. dort schlachten lassen. Die Bioladen-Kette mit 60 Filialen in Berlin, Brandenburg, Dresden, Hamburg und Potsdam hat die Zusammenarbeit mit dem Schlachthof im Dez. 2020 beendet. Dieses führte sicherlich mit dazu, dass in diesem Schlachthof nun keine Tiere mehr geschlachtet werden. Zudem hat QS den Schlachthof im QS System gesperrt, auch nimmt der Schlachthof nicht mehr an der „Initiative Tierwohl“ teil.

Auf Nachfrage durch das Deutsche Tierschutzbüro bestätigte nun das Unternehmen Färber, die Schlachtung am Standort Neuruppin beendet zu haben. Der Schlachtbetrieb war seit Bekanntwerden der Zustände und Veröffentlichung der Bildaufnahmen eingestellt worden, damals aber vor allem vor dem Hintergrund, dass es Überlegungen gab, den Schlachthof umzubauen. Von diesem Plan weicht das Unternehmen nun offenbar ab. Eine Schlachtung erfolgt weiterhin nicht und ist, nach Auskunft des Betreibers, auch nicht in Zukunft geplant. „Wir begrüßen diesen Schritt und freuen uns sehr, dass in dem Skandal-Schlachthof keine Tiere mehr gequält werden. Das ist ein großartiger Erfolg unserer Kampagne“ so Peifer und ergänzt „Jetzt müssen die Täter hart bestraft werden, Tierquälerei darf nicht folgenlos bleiben“.

Basierend auf einer Strafanzeige, die das Deutsche Tierschutzbüro bereits im November gestellt hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Neuruppin (AZ 334 UJs 22891/20) gegen den Schlachthof wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetzt. Auch der Schlachthof selbst hat Strafanzeige gegen einzelne Mitarbeiter gestellt. Wie das zuständige Veterinäramt jetzt mitgeteilt hat, wurde auch durch das Amt Strafanzeige erstattet. Zudem wurden mehrere Ordnungsverfügungen zum Entzug von Sachkundebescheinigungen, sowie zur Gewährleistung des tierschutzgerechten Umgangs mit den Schlachttieren erlassen. In dem Schlachthof wurden zuletzt ca. 600-700 Schweine pro Woche geschlachtet. „Immer wieder wird empfohlen bei kleinen, regionalen Betrieben zu kaufen, denn dort würde kein Tier gequält. Unsere Bilder beweisen zum wiederholten Mal, dass dies ein Trugschluss ist“ so Peifer und ergänzt „ob klein, regional oder groß und weit weg, kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof und kein Tier will sterben“. Die Tierrechtler*innen empfehlen den Verbraucher*innen die vegane Lebensweise, denn nur so ist sichergestellt, dass kein Tier leidet.

Abschließend weist das Deutsche Tierschutzbüro darauf hin, dass dies das 15te mal in den letzten 5 Jahren ist, dass Undercover-Bildmaterial Tierquälerei aus deutschen Schlachthöfen aufzeigt. „Wie viele von den angeblichen „bedauerlichen Einzelfällen“ müssen Tierrechtler*innen noch aufzeigen bis die Politik anerkennt, dass dringend Handlungsbedarf besteht und Schlachthöfe endlich geschlossen werden?“ so Peifer.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.tierschutzbuero.de/erfolg-skandal-bio-schlachthof-geschlossen

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
Streustraße 68
13086 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-270049611
fax ..: 030-270049610
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email : info@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Warum Betreuer Privateigentum vernichten können!

20. April 2021 um 11:04 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Gesetzeslücke im Betreuungsrecht führt bei Haushaltsauflösungen dazu, dass vom Gericht eingesetzte Betreuer Eigentum vernichten! Unersetzliche Erinnerungsstücke gehen so immer häufiger verloren.

Am 26.3.2021 hat der Deutsche Bundesrat in 2. Lesung das neue Betreuungsgesetz auf den Weg gebracht.
Die Rechtswissenschaftler des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester Haeusler-Stiftung kritisierten aktuell, dass es auch in dem neuen Gesetz beim Verkauf von Immobilien kein Vorkaufsrecht für Angehörige gibt.

Ebenfalls keinen Regelungsbedarf hat der Gesetzgeber bei der Auflösung von Haushalten gesehen. So wird die oft unbarmherzige und menschenfeindliche Praxis vieler Betreuer fortgesetzt werden, dass bei der Auflösung von Hausrat Erinnerungsstücke vernichtet werden. Es besteht bei Haushaltsauflösungen keine Informationspflicht gegenüber Angehörigen der betreuten Personen. Beim Umgang mit Inventar, Erinnerungsstücken und persönlichsten Gegenständen sind den Betreuern sogar per Gesetz die Hände gebunden. Mobiliar und andere Gegenstände dürfen demnach den Angehörigen vom Betreuer nicht angeboten werden, da der Gesetzgeber für Betreuer ein Schenkungsverbot vorsieht. Somit können nur materiell geringwertige Gegenstände wie z.B. Fotos an Angehörige weitergegeben werden. In der Praxis ist aber oft auch das nicht der Fall, da professionelle Firmen zur Entsorgung des Haushalts beauftragt werden, die keinen Kontakt zu den Angehörigen haben.
Die Münchner Juristen weisen darauf hin, dass Betreute mit der Anordnung einer Betreuung nicht ihre Eigentumsrechte verlieren, damit also auch nach der Haushaltauflösung weiterhin Eigentümer der dort bewahrten Gegenstände bleiben. „Mit welchem Recht der Staat dann dem Betreuer erlaubt und ihn sogar dazu auffordert Gegenstände entweder zu verkaufen oder der Müllabfuhr zu übergeben, ist rechtlich unserer Ansicht nach bisher nicht überlegt worden“, kritisiert Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester Haeusler Stiftung.

Die Stiftung bietet enteigneten Betroffenen an sich beim Forschungsinstitut für Betreuungsrecht zu melden und ihren Fall darzulegen. In diesem Zusammenhang wird auf das Interview mit Prof. Thieler im Beitrag ‚Verloren unter gerichtlicher Betreuung‘ in der ARD-Sendung Plusminus am 21.04.2021 um 21.45 Uhr hingewiesen. https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sendung-vom-21-04-2021-102.html

Das neue Vormundschafts- und Betreuungsgesetz wird nach jetziger Planung am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland

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fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : institut@kester-haeusler-stiftung.de

Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
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