Archiv: Februar 2021

Rechtsexperten kritisieren das deutsche Betreuungsrecht!

24. Februar 2021 um 14:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Die Kester-Haeusler-Stiftung legt Forschungsbericht 2020 Justizministerin Christine Lambrecht vor! Rechtswissenschaftler beklagen immer noch bestehende schwere Mängel des Betreuungsgesetzes!

Die Rechtswissenschaftler des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung erläutern in ihrem Bericht in 13 Punkten, warum das deutsche Betreuungsrecht fast 30 Jahre nach Einführung des Betreuungsgesetzes in der Rechtspraxis zunehmend zu zahllosen Problemen führt.

Nach wie vor machen die Rechtsexperten die fehlende Ausbildung für den Mangel an qualifizierten, gesetzlichen Betreuern verantwortlich. Besonders die pauschale Vergütung von nicht ehrenamtlichen Betreuern wird kritisiert, wobei sowohl die bestehenden Regelungen zur Pauschalvergütung, als auch die Begrenzung der Stundenkontingente für Betreuer und die fehlende Kontrolle der erfolgten Leistungen durch die Gerichte bemängelt werden.

In diesem Jahr haben die Rechtswissenschaftler ihren Bericht auch Bundesjustizministerin Lambrecht vorgelegt. Die Forscher machen vor allem auch das Bundesministerium für Justiz dafür verantwortlich, dass in der breiten Bevölkerung auch Jahrzehnte nach der Gesetzeseinführung der Betreuungstatbestand als Rechtsinstitut zu wenig bekannt ist und daher ein generelles Fehlverständnis bezüglich der Begriffsbestimmung der gesetzlichen Betreuung besteht.

Weitere Kritikpunkte gelten den fehlenden Rechten für Angehörige. ,Wir fordern ein Vorkaufsrecht für Angehörige, um die mangelnde Transparenz bei Immobilienverkäufen durch Betreuer zu korrigieren, so Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung und Leiter der juristischen Forschung. Die umfangreichen Handlungsspielräume der gesetzlichen Betreuer im Hinblick auf die Veräußerung von Immobilien sind seit Jahren im Zentrum der Kritik der Wissenschaftler.

Die Kester-Haeusler-Stiftung betreibt seit über 30 Jahren empirische Forschung. Ihre Forschungsergebnisse werden frei zugänglich im Internet dargestellt. Unzählige Anfragen und Zuschriften von Betroffenen erreichen täglich das Institut. Die Auswertung der Anfragen durch Rechtsexperten gewährleistet eine Forschung mit konkretem Praxisbezug. Damit ist das Institut für Betreuungsrecht einmalig in Deutschland.
Den vollständigen Abschlussbericht des Forschungsinstituts erhalten Sie über die Kester-Haeusler-Stiftung unter office@kester-haeusler-stiftung.de.

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Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung

16. Februar 2021 um 09:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Der Winter ist folgenreich über Deutschland hereingebrochen: Vielerorts haben vereiste Straßen die Anzahl der Unfälle in die Höhe getrieben. Das müssen Geschädigte und Verursacher jetzt wissen.

Mit solchen Witterungsverhältnissen hatten deutsche Autofahrer schon lange nicht mehr zu kämpfen: Der Schnee türmt sich an den Straßenrändern und der Asphalt ist spiegelglatt. In diesen Zeiten gilt es besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Konkret bedeutet dies, seine Fahrweise so anzupassen, dass zu jeder Zeit ein gefahrloses Lenken, Bremsen sowie Anhalten gewährleistet ist. Das setzt auch voraus, sein Auto technisch den Wetterbedingungen anzupassen, es also mit Winterreifen auszustatten und für freie Scheiben zu sorgen.

Unfall auf glatten Straßen: Wer trägt die Schuld?

Kommt es dennoch zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug ins Rutschen geraten ist und der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, spricht bereits der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers. Es wird demnach von einer nicht angepassten Fahrweise im Rahmen der Witterung ausgegangen. Bei zu schlechtem Wetter beziehungsweise zu schlechten Fahrbedingungen hat der Fahrer Schrittgeschwindigkeit zu fahren oder sein Fahrzeug abzustellen, um einen Unfall zu verhindern. Auch bei Blitzeis liegt die Schuld beim Fahrer. So sind plötzliche Überfrierungen des Asphalts keine höhere Gewalt, die die Haftung des Fahrers unwirksam macht. Im Falle eines Unfalls ist also zu klären, welcher Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise nicht ausreichend angepasst hat und somit die alleinige oder zumindest eine Teilschuld trägt.

Sommerreifen auf vereisten Straßen: Wer übernimmt die Kosten?
Wichtig zu wissen für alle Vollkaskoversicherten: Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Auto teilweise, wenn vor Fahrtantritt und während der Fahrt klar ist, dass die Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung gekürzt werden.

Sie sind Geschädigter oder Verursacher eines Verkehrsunfalls?
Die Rechtsanwaltskanzlei von Stefan Tödt-Lorenzen bietet Ihnen durch die konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts eine optimale Interessenvertretung.

Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie Stefan Tödt-Lorenzen dabei, das Beste aus Ihrem Fall herauszuholen.

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Wer entscheidet über Corona-Impfung für Betreute?

3. Februar 2021 um 11:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Entscheidung der Betreuer ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit der betreuten Person. Wann die Impfanordnung eine Verletzung der Betreuungstätigkeit darstellt.

Mit Beginn der Impfungen wächst die Unsicherheit sowohl unter Angehörigen als auch unter Betreuern hinsichtlich der rechtmäßigen Vorgehensweise hinsichtlich der Corona-Impfungen.
Können unter Betreuung stehende Personen, die noch willensmäßig verstehen was eine Impfung ist, selbst entscheiden oder übernehmen das die Betreuer? Betrifft das auch unter Betreuung stehende schwer Demenzkranke, die nicht mehr willensmäßig erfassen, was die Impfung gegen das Corona-Virus bedeutet?
Nach Ansicht des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung ist generell auf die sogenannte Einsichtsfähigkeit der betreuten Person abzustellen, das heißt, dass der Betreute noch Sinn und Zweck der Impfung erfassen können muss.
Ist diese Einsichtsfähigkeit vorhanden, sollte der Betreute selbst entscheiden können. „Allerdings ist auch hier abzuwägen, was für ihn gut ist und warum die Impfung im Einzelfall notwendig ist“, so Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Stiftung und wissenschaftlicher Leiter der Forschungsinstitute. Hatte die betreute Person die Fähigkeit im Grundsatz die für- und widersprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und auch gegeneinander abzuwägen, konnte sie die Grundbedeutung und Tragweite der Entscheidung erkennen, dann spricht nichts dagegen, dass die Betreuer diese Entscheidung der Betreuten akzeptieren.
Es ist aber auch in diesen Fallkonstellationen zu unterscheiden, ob sich die betreute Person in Heimunterbringung befindet oder im eigenen Zuhause. Wenn der Betreute in einem Heim untergebracht ist, wo zum Schutz anderer Heimbewohner die Impfung notwendig ist, wird der Betreuer der Impfung zustimmen. Verantwortliche Angehörige, die gegen das Impfen sind, müssten in diesem Fall veranlassen, dass der Betreute aus dem Heim herausgenommen wird und in eine Unterbringung kommt, in der auch Menschen untergebracht werden können, die nicht geimpft sind.
Ganz anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn die Willensfähigkeit bei der betreuten Person nicht mehr vorhanden ist. In diesen Fällen entscheidet der Betreuer. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass der Betreuer nur im Sinne des Betreuten bzw. in dessen mutmaßlichen Interesse handeln darf. Dem Betreuer wird dabei normalerweise keine Verletzung seiner Betreuungstätigkeit nachzuweisen sein, wenn er eine Impfung anordnet.

Seit Wochen erhält das Forschungsinstitut für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung verstärkt Fragen zur Impfpraxis für unter Betreuung stehende Personen. Es melden sich sowohl besorgte Angehörige als auch ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer.

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web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : prof.thieler@kester-haeusler-stiftung.de

Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.

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