Archiv: August 2020
So löschen Sie dauerhaft Ihre negativen Schufa Einträge!
Der Begriff Schufa ist den meisten Menschen bekannt, aber was steht hinter diesem Begriff und wie kann man einen Schufa Eintrag löschen?
Die Schufa Holding AG ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die privatwirtschaftlich organisiert ist. Getragen wird sie von verschiedenen Unternehmen, die Kredite vergeben. Die Schufa hat die Aufgabe, die Vertragspartner von Kreditausfällen zu schützen. Andererseits schützt sie den Verbraucher vor Überschuldung. Die meisten kennen den Werdegang schon bei einfachen Handyverträgen, die bei der Schufa eingetragen werden.
Man muss unterscheiden zwischen positiven und negativen Merkmalen, die von der Schufa gespeichert werden und sie muss den Schufa Eintrag löschen, nach einer vorgegebenen Frist.
In fast allen Verträgen, wie Kredite, Handyverträge, oder auch Versicherungsverträge, ist die Schufaklausel eingearbeitet. Dies Schufaklausel ist die Einwilligung des Kunden, dass an die Schufa Daten übermittelt werden dürfen. Dabei werden Daten wie Name, Geburtsdatum und aktueller Wohnort, sowie auch frühere Wohnorte gespeichert. Als Positivmerkmale werden Daten über die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen sowie deren vertragsgemäße Realisierung gespeichert. Aber, es werden auch Negativmerkmale gespeichert. Dazu gehören gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen und auch nichtvertragsgemäßes Verhalten.
Viele Menschen haben in der heutigen Zeit Negativmerkmale als Schufa Eintrag und man fragt sich, wie kann man diesen Schufa Eintrag löschen? Der Sinn dieser Frage ergibt sich aus der Bedeutung von Negativmerkmalen. Mit Negativmerkmalen ist der Betreffende eingeschränkt in Bezug auf Finanzen, denn die Kreditwürdigkeit ist beschränkt oder nicht mehr vorhanden. So werden Kredite abgelehnt, wenn man Negativmerkmale in der Schufa hat. Oder man kann keine Handyverträge abschließen und es ist wichtig für den Einzelnen so einen Schufa Eintrag löschen zu lassen. Generell muss die Schufa nach drei Jahren einen Schufa Eintrag löschen, wenn die offenen Forderungen positiv erledigt wurden. Forderungen unter 1000 EUR, die nicht tituliert sind und die nach Meldung innerhalb eines Monats beglichen wurden, werden sofort gelöscht. Bei Minderjährigen wird direkt nach Rückzahlung der Eintrag gelöscht.
Ein Schufa Eintrag ist ein wichtiges Bontitätsmerkmal. Daher ist die Bedeutung für den Vorgang – Schufa Eintrag löschen – schon sehr wichtig. Jeder hat das Recht, sich bei der Schufa eine Selbstauskunft einzuholen, die man gegen eine geringe Gebühr erhält. Dann hat man eine detaillierte Übersicht über die Schufa Einträge. Einen Schufa Eintrag löschen ist auch bei negativem Eintrag möglich. Dabei sollte Folgendes beachtet werden: Die Selbstauskunft sollte intensiv geprüft werden, um Fehler oder Unkorrektheiten zu erkennen. Wer solche findet, muss sich an die Stelle wenden, welche diese Informationen an die Schufa gegeben hat. In der Regel erfolgt dann eine schnelle Löschung. Sind die Negativmerkmale berechtigt, kann man beantragen, einen negativen Schufa Eintrag löschen zu lassen, wenn die Zahlung erledigt wurde und die Gläubiger dieses schriftlich bestätigen. Zusätzlich muss beim Amtsgericht eine Löschungsurkunde beantragt werden. Mit persönlichem Einsatz ist es also möglich, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Internetservice
Herr Mike Fünffinger
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Juristisch betreut & vertreten – die Fachanwälte der Kanzlei Scheerer & Maly in Stuttgart
In der Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly werden Sie in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Allgemeines Zivilrecht sowie im Verkehrs- und Strafrecht kompetent beraten und vertreten.
Die Fachanwälte Thomas Scheerer und Tim Maly der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly unterstützen in Baden-Württemberg lebende Mandanten in Form von juristischen Beratungen, außergerichtlichen Vertretungen oder vor Gericht. Besonderes Augenmerk legt die Kanzlei dabei auf Fälle im Verkehrsrecht und Strafrecht, aber auch andere Rechtsbereiche, insbesondere das Sozialrecht, gehören zum Kenntnisstand der Anwälte.
Kanzleischwerpunkt: Strafrecht
Vor allem im Strafrecht ist das frühzeitige Hinzuziehen eines Anwaltes wichtig, da hier oftmals mit schwerwiegenden Folgen zu rechnen ist. Der Anwalt für Strafrecht, Tim Maly, greift rechtzeitig ins Ermittlungsverfahren ein, sichtet die Akten und erarbeitet für seine Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist immer die vorzeitige Abwendung eines Urteils und die Einstellung des Strafverfahrens. Mandanten im Strafrecht profitieren von Fachanwalt Malys weitreichendem rechtlichen Kenntnisstand in den folgenden Bereichen:
– Jugendstrafrecht
– Vermögensdelikte
– Freiheitsdelikte
– Tötungsdelikte
– Schadensersatz
– Betäubungsmittelstrafrecht
– Körperverletzungs- und Sexualdelikte
– Verkehrsstrafrecht
– Nebenklage
– Und viele mehr
Anwaltlich beraten im Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts arbeiten die Fachanwälte um den zuständigen Anwalt Tim Maly sowohl im öffentlichen als auch im privaten Verkehrsrecht. Besonders, wenn hier Aussage gegen Aussage steht, kennt ein Anwalt alle Rechte sowie Pflichten und kann Haftungsfragen beantworten. Dabei machen die Anwälte von allen rechtlichen Möglichkeiten rund um Bußgeldverfahren, Verkehrsunfall, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot Gebrauch. Wenn sinnvoll, arbeitet die Kanzlei eng mit Sachverständigen zusammen. Auch bei Interessenkonflikten mit Kfz-Versicherungen vertritt Fachanwalt Maly im Schadensfall die Rechte des Versicherungsnehmers.
Weitere Fachbereiche der Kanzlei
Die Anwälte unterstützen Mandanten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gerichtsverhandlungen in den folgenden Fachbereichen:
Sozialrecht: Alles rund um Sozialversicherung und Sozialhilfe sowie Betriebsprüfungen
Zivilrecht: Miet- und Pachtrecht
Opferrecht: Vertretung von Opfern und deren Angehörigen in Strafverfahren
Arbeitsrecht: Von Vertrag über Entgelt bis Kündigung
Die Kontaktmöglichkeit
Im Notfall sind die Fachanwälte 24 Stunden am Tag unter 0 1577 / 78 534 38 zu erreichen!
Für Besprechungen steht den Mandanten die Kanzlei in Stuttgart-Vaihingen in der Möhringer Landstraße 65, 70563 zur Verfügung. Die Anwälte sind von 9 bis 18 Uhr oder je nach Terminvereinbarung zu sprechen und unter 0711 – 718 763 32 zu erreichen.
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Unfassbar: Neues von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper. Zum Pankower Kleingärtner-Skandal.
Rechtsanwältin von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper teilt uns im Auftrag ihrer Mandanten Behauptungen mit, die nicht nur bei uns Übelkeit erzeugen. Doch bitte, bilden Sie sich selbst Ihre Meinung:
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Der nachfolgende Bericht erinnert an Nenas Song „Wunder geschehen – ich hab’s gesehen“. Indessen empfehlen wir, nicht zu sehr an Wunder zu glauben, denn die Angelegenheit ist zu ernst.
BildHinweis vorab: An verschiedener Stelle im nachfolgenden Bericht, verweisen wir auf externe Links. Zu all diesen Links kommen Sie über den nachfolgenden Link:
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Bevor wir die hochinteressanten Neuigkeiten schildern und kommentieren, eine kleine Zusammenfassung der Vorgeschichte:
Schon im letzten Jahr äußerten wir Kritik an Viola Kleinau (Vorsitzende des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V. und Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.) und Friedhelm Schipper (stellvtr. Vorsitzender des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V.) – unter dem Titel:
„Wenn Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen u.a. sind.“ Sie können diese Artikel auf unserer Titelseite (www.pankower-gartenzwerge.de), weit unten, nachlesen. Wir kritisierten scharf das Bestehen von Interessengegensätzen in der im Jahre 2016 begonnenen Personalunion.
Wir berichteten auch darüber, daß auch der Generalstaatsanwalt (-Zentralstelle Korruptionsbekmpfung-) das Bestehen und die Gafahr von Interessengegensätzen mit Schreiben vom 19.8.2020 bestätigte (wörtlich). Frau Kleinau und Herr Schipper haben uns bislang nicht verklagt, auch nicht den Generalstaatsanwalt. Das erstaunt uns nicht. Würde sich das von uns kritisierte Verhalten im öffentlichen Dienst ereignen, würde man nach dem dort geltenden Nebentätigkeitsrecht -im Hinblick auf Interessengegensätze- eine Untersagung aussprechen, und bei Zuwiderhandlung eine Abmahnung aussprechen. Das ist unstrittig. Wer zweifelt, möge einen Arbeitsrechtler befragen.
Zum Thema Interessengegensätze (im einzelnen) gehen Sie bitte oben auf LINK-WEITERLEITUNG.
Auch die „Berliner Morgenpost“ berichtete am 15.10.2019 ausführlich („Morddrohungen und böse Briefe“). Gehen Sie bitte auch diesbezüglich oben auf LINK-WEITERLEITUNG. Auch die Berliner Morgenpost wurde von Frau Kleinau und Herrn Schipper nicht verklagt.
Die Äußerungen, die Frau Kleinau in ihrem Statement („Klarstellung“ vom 11.8.2019 – siehe Internet) machte, sind nicht nachvollziehbar. Es ist dies eine Vernebelung. Für die Motive, die sie dort benennt (es bestehe angeblich keinerlei commerzielles Interesse), wäre eine GmbH-Gründung nicht nötig gewesen. Ein Verein oder eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) hätten ausgereicht und wären steuerrechtlich günstiger gewesen.
Es wurden bei Gründung über 20.000,- Euro aus privaten Eigenmitteln in die GmbH eingebracht.
Es gibt -unstrittig- GmbH-rechtlich keine GmbH ohne commerzielle Interessen. Das geht garnicht. Bilden Sie sich aber bitte ihr eigenes Urteil. Fragen Sie einen Steuerberater oder jemanden, der sich mit GmbH-Recht auskennt. Vor allem aber: Sehen Sie sich den konkreten Handelsregister-Text an: Gehen Sie bitte auch diesbezüglich oben auf LINK-WEITERLEITUNG. Dort können Sie den Text nachlesen.
Auch die Frage der Raummiete (ein ganz zentrales Brennpunktthema in der ganzen Angelegenheit) läßt Fragen offen. Das wird noch für lange Zeit Thema bleiben.
Zu der Delegiertenversammlung vom 5.8.2019 (Frau Kleinau hat sich dort wiederwählen lassen), unsere öffentliche Kritik hatte gerade erst begonnen, schreibt Frau Kleinau im o.g. Statement, daß die Delegierten umfassend informiert worden seien. Bezogen auf den hier gegebenen Zusammenhang stimmt das nicht. Weder wurde dort GmbH-Recht kurz erläutert, noch wurde die Höhe der Raummiete benannt, die die Makler-GmbH (die ihren Geschäftssitz in der Quickbornerstrasse im Haus des Bezirksverbandes der Gartenfreunde hat) an den Bezirksverband zahlen muß. Zwar wurde auf der Delegiertenversammlung das Thema Raummiete angesprochen, die Höhe der Raummiete wurde aber verschwiegen: Gehen Sie bitte auch diesbezüglich oben auf LINK-WEITERLEITUNG. Dort können Sie die Einzelheiten nachlesen.
Im Herbst 2019 wurde die öffentliche Kritik lauter. In immer weiteren Kreisen der Gesellschaft, nicht nur unter Kleingärtnern, wurde zum Thema diskutiert. Auch Forderungen nach Rücktritt waren zu hören.
Man darf die Annahme vertreten, daß Frau Kleinau und Herr Schipper sich der Fragwürdigkeit ihres Verhaltens und der Problematik ihrer Situation bewußt waren – bewußt sind. Im Herbst 2019 beendeten beide ihr Geschäftsführeramt in der GmbH und zugleich ihre dortige Anteilseignerschaft. Die GmbH-Anteile von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper (also von beiden) wurden an Petra Henning übertragen. Wir berichteten darüber und sprachen hinsichtlich der Beziehung von Petra Henning zu Friedhelm Schipper von „langjähriger Lebensgefährtin“. Das ist eigentlich allgemein bekannt -und doch etwas sehr schönes- und dabei bleiben wir auch.
UND-JETZT-BITTEN-WIR-DEN-GENEIGTEN-LESER-SICH-ANZUSCHNALLEN , denn
Frau Kleinau und Herr Schipper ließen uns durch ihre Anwältin mitteilen, daß
1) Viola Kleinau mit Petra Henning nicht verwandt und verschwägert ist, und
2) Petra Henning nicht die Lebensgefährtin von Friedhelm Schipper ist.
Unsere Stellungnahme:
In dem o.g. Anwaltsschreiben wird abgestritten, daß Interessengegensätze bestehen oder bestanden haben (nur nebenher: Der Generalstaatsanwalt sieht das anders). Dabei werden dann die o.g. Punkte 1) und 2) herausgestellt.
Unsere Stellungnahme:
Nachfolgend zu 1) :
Gewiß ist, im Zusammenhang mit Interessengegensätzen, der Hinweis wichtig, daß Frau Kleinau mit Frau Henning nicht verwandt und nicht verschwägert ist. Den Hinweis können wir nachvollziehen. Dann dürfen wir aber fragen: Steht die Person Viola Kleinau der Person Viola Kleinau (also diese sich selbst gegenüber) nicht näher als all ihren Verwandten (oder nicht Verwandten) und all ihren Verschwägerten (oder nicht Verschwägerten) ? Frau Kleinau höchstselbst war doch im Jahre 2016 Gründungsmitglied der Makler-GmbH (das bleibt ewige Tatsache) und jahrelang ZUGLEICH Vorsitzende UND Geschäftsführerin beim Kleingärtner-Bezirksverband UND Anteilseignerin und Geschäftsführerin der Makler-GmbH.
Hoffentlich wird jetzt nicht auch noch mit wütender Leidenschaft behauptet, daß Frau Kleinau auch mit sich selbst in keiner Weise verwandt und verschwägert ist.
Nachfolgend zu 2) :
Friedhelm Schipper und Petra Henning haben schon vor Jahrzehnten eine gemeinsame Laube in einer Pankower Kleingartenanlage untergepachtet. Und damals schon wohnten sie auch gemeinsam in einer Berliner Wohnung. Dann sind sie gemeinsam in eine andere Berliner Wohnung umgezogen. Einige weitere Punkte lassen sich hier anführen. Und nunmehr läßt Herr Schipper durch seine Anwältin mitteilen: Keine Lebensgefährtin. “ Gute Güte ! Allgemeines Kopfschütteln und nicht wenig Gelächter. Hoffentlich kommt jetzt nicht auch noch die Mitteilung, daß Herr Schipper Frau Henning nicht kennt und niemals gekannt hat.
Und auch hier ist festzustellen:
Gewiß ist, im Zusammenhang mit Interessengegensätzen, die Frage sehr bedeutsam, inwieweit Herr Schipper und Frau Henning zueinander in Beziehung stehen. Die Anwältin muß das ja wohl auch so sehen, wozu ansonsten diese Aussage in ihrem o.g. Schreiben. Den Hinweis also können wir nachvollziehen bzw. die Tatsache, daß man das als wichtig erachtet. Dann dürfen wir aber wiederum fragen: Steht die Person Friedhelm Schipper der Person Friedhelm Schipper (also diese sich selbst gegenüber) nicht näher als einer Lebensgefährtin (oder Nicht-Lebensgefährtin) ? Herr Schipper höchstselbst war doch im Jahre 2016 Gründungsmitglied der Makler-GmbH (das bleibt ewige Tatsache) und jahrelang ZUGLEICH Funktionär beim Kleingärtner-Bezirksverband UND Anteilseignerin und Mit-Geschäftsführerin der Makler-GmbH, brachte viel privates Geld ein.
Was Frau Kleinau und Herr Schipper über ihre Anwältin mit großer Leidenschaft mitteilen ließen, erscheint uns unfasslich, es verwundert doch sehr. Aber wir glauben nicht an Wunder (bei aller Sympathie für Nenas Song – „Wunder geschehen …“).
Immernoch ist der Geschäftssitz der Makler-GmbH in der Quickborner Str. 12 (in Pankow), im Gebäude des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde.
Die Art und Weise, wie Frau Kleinau und Herr Schipper mit der Problematk, in die sie sich seit 2016 verstrickt haben, umgehen, erachten wir als noch schlimmer als die Problematik selbst (auch wenn diese schon schlimm genug ist).
Wir sprachen hier schon letztes Jahr, bedenkt man nämlich noch zusätzlich alles, worüber die Berliner Morgenpost am 15.Oktober 2019 berichtet hat (schon in der Überschrift des Artikels), von einem KREBSGESCHWÜR , von dem das Pankower Kleingartenwesen befallen ist.
Und wiederum stellen wir fest: Die Kuh ist nicht vom Eis, und das Eis wird dünner.
Axel Quandt (Herausgeber der Zeitschrift „Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“ und Koordinator des Netzwerks kritischer Kleingärtner)
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Wir werden weiter berichten. Dies sei gewiß. Bald auch über Youtube.
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