Archiv: Dezember 2019

Wie wird Compliance richtig kommuniziert? Seminare in München

8. Dezember 2019 um 14:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Top informiert zu aktuellen Compliance-Themen: Compliance – Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen –

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt & Stuttgart 03.12.2019

Frankfurt & München 18.02.2020

Berlin & Stuttgart 10.03.2020

Köln & Leipzig 12.05.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Vorstände und Geschäftsführer bei Unternehmen im Nicht-Finanzsektor sowie im Finanzsektor,
> Compliance Officer, Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen,
> Leiter Interne Revision, Datenschutzbeauftragte, Geldwäsche Officer, Justiziare,
> Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance

Seminarprogramm:

Compliance: Keine Haftung, keine Strafen, keine Ermittlungen

> Aktuelle aufsichtsrechtliche und prüfungsrelevante Anforderungen
> Wie sollte die Stellenbeschreibung des Compliance Officers aussehen und was hat es mit der Garantenstellung auf sich?
> Wann haftet der Compliance Officer? Und wann haftet das Unternehmen?
> Legal Inventory als Basis von Überwachungs- und Kontrollhandlungen der Compliance-Funktion
> Risikobewertung für die Geldwäsche-Prävention, sonstige strafbare Handlungen sowie Compliance-relevante Sachverhalte
> Was passiert nach der Risikobewertung? Aufgaben und Sorgfaltspflichten des Compliance Officers

Top informiert zu aktuellen Compliance-Themen

> Geschenke, Einladungen und Co.
> Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter – Welche Arten von arbeitsrechtlichen Kontrollen sind zulässig?
> Business Partner Check – Auf was kommt es an?
> Neues Datenschutzrecht – Was gilt es als Compliance Officer zu beachten?
> Interne Untersuchungen vs externe Ermittlungen – Wenn der Ernstfall zur Krise wird

High Level-Kontrollen zur Steuerung von Compliance-Risiken

> Kontrollplan Compliance – Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Schnittstellen zwischen Geldwäsche und Compliance optimal steuern
> Optimales Zusammenspiel mit dem Auslagerungsbeauftragten
> Tax-Compliance sicher umsetzen
> IT-Compliance: Die neuen BAIT als Benchmark für die Praxis
> Kontrollplan des Compliance-Beauftragten: Überwachungs- und Berichtspflichten, Überprüfung der Compliance-Vorgaben

Compliance richtig kommunizieren

> Best-Practice zu Verhaltenskodex und Compliance-Richtlinien
> Tone at the Top: Kommunikation im Unternehmen und Schulung der Mitarbeiter
> Welche Rolle spielt ein Whistleblowing-System im Rahmen der Compliance-Kommunikation?
> Berichterstattung an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen zum Thema Compliance finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

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Herr Achim Schulz
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Steuertipps für Angestellte im Jahr 2019

5. Dezember 2019 um 11:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Wer die neuesten Steuerspartipps kennt, profitiert von einigen wichtigen Steuervorteilen. Durch Steuertipps für Angestellte können Verbraucher bares Geld sparen.

Durch Steuertipps für Angestellte werden selbst Laien in die Lage versetzt, von Sparmöglichkeiten bei der Steuererklärung zu profitieren. Niemand muss selbst Steuerprofi sein, um bei der Erklärung ans Finanzamt das bestmögliche rauszuholen. Außerdem zeigen aktuelle Tipps, wie Sie im Alltag weniger Steuern an den Staat entrichten müssen.

Dieser Beitrag wird Ihnen dabei helfen bereits während des Jahres Steuern zu sparen.

Zudem kann er Ihnen als Leitfaden dabei helfen bei der Steuererklärung alles richtig auszufüllen und am Ende einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Wir zeigen Ihnen zusätzlich wie sie beim Finanzamt richtig nachfragen, falls etwas im Bescheid nicht nach den eigenen Wünschen beurteilt wurde.

Was sind berufliche Ausgaben bei der Steuererklärung?
Arbeitnehmer können einige berufliche Ausgaben bei der Steuererklärung absetzen. Dazu gehören vor allem Werbungskosten. Diese mindern die Steuerlast bei den Einkünften. Werbungskosten sind Ausgaben, die aufgrund der Ausübung der Arbeit entstehen. Das Finanzamt setzt für Angestellte einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro an. Diese können ohne die Vorlage von Belegen bei der Steuererklärung angesetzt werden.

Unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V. können sie den gesamten Artikel lesen.
Alle Informationen rund um den Verein und Berthold Schadek finden Sie auf der „Der Verein“ Seite.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschland

fon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
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VW-Abgasskandal: Ansprüche Ende 2019 doch noch nicht verjährt?

2. Dezember 2019 um 21:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Ein aktuelles Urteil sät Zweifel, ob schon zum 31.12.2019 Schadensersatzansprüche aus dem Abgasskandal verjähren oder nicht erst viel später.

Geschädigte im VW-Abgasskandal, die bislang ihre Ansprüche noch nicht auf verjährungshemmende Weise geltend gemacht haben, verzichten in vielen Fällen auf die Verfolgung ihrer Ansprüche in der (möglicherweise irrigen) Annahme, diese seien verjährt. Bislang musste davon ausgegangen werden, dass die Schadensersatzansprüche von Autobesitzern, in deren Fahrzeug ein Dieselmotor des Typs EA189 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut wurde, zum 31.12.2018 oder spätestens zum 31.12.2019 verjähren.

LG Trier: Verjährung hat noch gar nicht begonnen

Dem tritt nunmehr das Landgericht Trier in seinem Urteil vom 19.09.2019, Az.: 5 O 417/18 entgegen: Nach Auffassung des Landgerichts Trier hat die dreijährige Verjährungsfrist vorliegend möglicherweise noch gar nicht zu laufen begonnen. Voraussetzung hierfür sei nämlich, dass eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage für die vom Abgasskandal Betroffenen überhaupt möglich ist. In den Fällen der Abgasmanipulation im Zusammenhang mit dem Motor des Typs EA189 fehle es jedoch bislang an einer höchstrichterlichen Entscheidung und damit auch an einem den Verjährungsbeginn auslösenden Ereignis.

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeugbesitzer sollten demnach dringend bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Automobilhersteller und Autohändler anwaltlich prüfen lassen und bestenfalls noch im Jahre 2019 Klage erheben, weil aktuell noch nicht absehbar ist, ob sich die Rechtsprechung des Landgerichts Trier bundesweit durchsetzen wird.

Die Rechtsanwaltskanzlei Reissner, Ernst & Kollegen vertritt Geschädigte aller betroffenen Hersteller in einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen. In der Regel können die anfallenden Kosten über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Rechtsanwalt Udo Reissner kann als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt in Starnberg auf eine Vielzahl von Entscheidungen zurückgreifen und das Prozessrisiko realistisch einschätzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland

fon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
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