Archiv: November 2019

Anwalt Reiserecht über Reiseplanung in Zeiten des Brexit

30. November 2019 um 13:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Ob No-Deal-Brexit oder doch noch ein Abkommen – für die Planung von Flugreisen hängt Einiges davon ab. Zum Beispiel bei der Wahl der Fluggesellschaft.

Wenn Sie mit Ryanair oder Easyjet planen

Brexit hin oder her – London ist eines der weltweit beliebtesten Ziele für Städtereisen! Aber was ist in Zeiten des Brexit zu beachten, wenn man beabsichtigt, einen Flug nach Großbritannien zu buchen?.

Wer einen Flug bei Ryanair oder Easyjet bucht, muss sich keine grauen Haare wachsen lassen, denn Ryanair ist eine irische Fluggesellschaft und die für die europäischen Länder zuständige Tochtergesellschaft von Easyjet hat ihren Sitz in Österreich. Damit bleiben dem Fluggast zumindest bei diesen beiden Fluggesellschaften die Entschädigungsansprüche, welche bei stornierten oder erheblich verspäteten Flügen von der Airline zu bezahlen sind, erhalten.

Wenn Sie mir britischen Airlines planen

Für Flüge mit britischen Fluggesellschaften bleibt abzuwarten, ob sich Briten und Rest-Europa bis zum 31.01.2020 auf einen „Deal“ verständigen können.

Wenn das nicht der Fall ist, es also zu einem harten Brexit kommt, dann dürften die Europäischen Standards und Ansprüche nicht mehr gelten.

Einigen sich hingegen die Briten und die EU auf ein Abkommen, dann ändert sich für Flugreisende im kommenden Jahr erst mal nichts. Denn bis zum Ende des Jahres 2020 gilt dann der „Status Quo“ weiter, damit während dieser Zeit ein vernünftiges Abkommen ausgehandelt werden kann. In der Folgezeit wird es zwischen Großbritannien und der EU wohl inhaltlich vergleichbare Regelungen geben, wie sie jetzt mit der Schweiz und mit Norwegen (beide gehören ebenfalls nicht zur EU) bestehen.

Eine Einigung wäre also auch im Sinne unzähliger Flugpassagiere!

Fragen dazu beantwortet gerne die Autorin Rechtsanwältin Johanna Steinle in der überregional tätigen Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland

fon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
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Wie werde ich zertifizierter MaRisk-Compliance Officer? Seminare in Köln

22. November 2019 um 09:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Compliance Finanz-Unternehmen – Geldwäsche & Fraud – Legal Inventory – Betrugsprävention – Datenschutz – Strafrecht für Compliance Officer

Unsere nächsten Termine finden Sie direkt in

Köln & München 02.12. bis 06.12.2019

München & Frankfurt 17.02. bis 21.02.2020

Stuttgart & Berlin 09.03. bis 13.03.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Seminarprogramm:

Tag 1

> Neue Anforderungen im Compliance System sicher umsetzen
> Compliance: Keine Haftung, keine Strafen, keine Ermittlungen

Tag 2

> High Level- Kontrollen zur Steuerung der Compliance Risiken
> Compliance richtig kommunizieren

Tag 3

> Aufgaben des Managements – Haftungsrisiken für die Geschäftsführung
> Betrieblicher Datenschutzbeauftragte – Was bleibt gleich und was ändert sich?

Tag 4

> Aufgaben und Pflichten bei der Geldwäscheprävention
> Research- und Kontrollhandlungen des Geldwäsche-Beauftragten

Tag 5

> Strafrecht für Compliance Officer
> Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis

Was bringt Ihnen die Teilnahme am Zertifizierungs-Lehrgang (S&P)?

Die Zertifizierungs-Lehrgänge (S&P) wurden speziell für Fach- und Führungskräfte konzipiert. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit das erworbene Know How unabhängig und qualifiziert überprüfen zu lassen. Mit dieser Zertifizierung dokumentieren unsere Teilnehmer nicht nur ihre Schulungsaktivitäten, sondern erwerben ein Alleinstellungsmerkmal für ihre berufliche Karriere.

Für die Tätigkeit als Compliance Officer und Geldwäsche Officer führen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Fit & Proper – Nachweis.

Ihr Vorsprung für die Praxis: Mit der Zertifizierung erhalten unsere Teilnehmer optimale Sicherheit für ihren Wissenstransfer in der Praxis. Erfolgschancen können mit unseren Lehrgängen optimal genützt und Haftungsrisiken bestmöglich begrenzt werden.

Die Prüfungen finden als online Prüfung mit Multiple Choice-Fragen statt. Die Teilnehmer haben keine Reise- und Übernachtungskosten und können sogar den Prüfungstermin selbst bestimmen.

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen zu unseren Zertifizierungslehrgängen finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Herr Achim Schulz
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Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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aus

Bestens beraten im Bereich des Arbeitsrechts

18. November 2019 um 16:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Das Team von Lazarus Rechtsanwälte vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber deutschlandweit bei Rechtsfragen zum Thema Arbeitsrecht.

Als Rechtsanwälte für das Thema Arbeitsrecht haben es sich die Kollegen um Anwalt Christian Möbus in Königs Wusterhausen zur Aufgabe gemacht, alle beteiligten Parteien des Arbeitsrechts zu vertreten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erhalten in der Kanzlei Lazarus Rechtsanwälte Unterstützung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen und werden sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich beraten und vertreten.

Zielführende Vertretung für alle Anliegen des Arbeitsrechts

Ob Kündigungsschutz für Arbeitnehmer oder Kündigungsfristen für Arbeitgeber – diese und viele weitere Themen sind die Kernkompetenz der Kanzlei Lazarus Rechtsanwälte. Dabei vertreten die Anwälte von Selbstständigen und Angestellten über Abteilungsleiter bis hin zur Management- und Führungsebene die Mandanten durchsetzungsstark und zielgerichtet. Während einem Beratungsgespräch in der Kanzlei werden hierfür alle Einzelheiten ausführlich besprochen.

Für jeden einzelnen Fall und auch für komplexe Fragestellungen werden individuelle Strategien ausgearbeitet, die die Risiken für alle Beteiligten abwägen und die bestmögliche Lösung stets im Blick haben. Diese kann auch darin bestehen, dass durch die richtige Informationsbeschaffung ein Rechtsstreit bereits im Vorfeld abgewendet wird. Die Kompetenzen zum Thema Arbeitsrecht werden durch erfolgreiche Kooperationen mit Fachanwälten in den Bereichen Wirtschafts-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht erweitert. Der zusätzliche Sachverstand kommt, wenn notwendig und für den Fall hilfreich, außerhalb und innerhalb eines Gerichts ebenfalls zum Tragen.

Bei folgenden Rechtsfragen stehen die Rechtsanwälte Ihnen unter anderem zur Seite:

– Arbeitszeugnis
– Aufhebungsvertrag
– Kündigung & Kündigungschutzklage
– Abmahnungen

Zusammenarbeit mit Fachanwälten

Um auch in komplexen Sachverhalten und Fragestellungen stets die nötigen Informationen und Antworten zu beschaffen, arbeiten Rechtsanwältin Laura Lazarus und Rechtsanwalt Christian Möbus eng mit Fachanwälten aus anderen Rechtsgebieten zusammen. Fachanwalt Christian Feierabend bringt beispielsweise fundierte Kenntnisse im Bereich internationales Wirtschaftsrecht sowie in der Unternehmensführung mit sich. Rechtsanwältin Natalia Pospiesznas ermöglicht juristische Unterstützung in den Sprachen Deutsch, Englisch und Polnisch.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Lazarus Rechtsanwälte GbR
Frau Laura Lazarus
Am Nottefließ 19
15711 Königs Wusterhausen
Deutschland

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fax ..: +49 (0) 3375 51 71 42 9
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email : kontakt@kanzlei-lazarus.de

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