Archiv: September 2019
Lehrgang Zertifizierter Aufsichtsrat bei Finanz-Unternehmen in München
Rechte + Pflichten des Aufsichtsrats – Bilanzwissen für den Aufsichtsrat
Unsere nächsten Lehrgänge finden Sie direkt in
Köln & Frankfurt 09.10.-10.10.2019
München & Stuttgart 03.12.-04.12.2019
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Zielgruppe:
> Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Vorstände bei Finanz-Unternehmen
> Neu bestellt als Aufsichtsrat, Sachkunde-Nachweis für Aufsichtsräte
> Prokuristen, Compliance Officer und Interne Revision
Ihr Nutzen:
Tag 1:
> Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats bei Finanz-Unternehmen
> Schnittstelle Beauftragtenwesen: Neue Aufgaben und Risiken für den Aufsichtsrat
> Prüfungssichere Organisation der Aufsichtsratsarbeit
Tag 2:
> Der Jahresabschluss als Informationsinstrument für den Aufsichtsrat
> Risiken und stille Verluste erkennen und überwachen
> Ertragsquellen und deren Veränderungen gezielt hinterfragen
> Lagebericht: Richtigkeit und Vollständigkeit als Aufsichtsrat sicher beurteilen
Seminarprogramm Tag 1:
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats bei Finanz-Unternehmen
> Die wichtigsten Aufgaben aus dem KWG kennen:
– Erörterung der Geschäfts- und Risikostrategie
– Einhaltung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen
– Mindestanforderungen an das Risikomanagement
– Die wichtigsten aufsichtsrechtlichen Kennzahlen
> Haftungsfalle: Wesentliche Risiken und davon abweichende Risiko-Entscheidungen
> Self-Assessment Aufsichtsrat und Geschäftsführung
> Vergütungssysteme Geschäftsleiter und Mitarbeiter
Schnittstelle Beauftragtenwesen: Neue Aufgaben und Risiken für den Aufsichtsrat
> Modell der drei Verteidigungslinien: Überblick zu den Beauftragungen
> Wann muss sich der Aufsichtsrat aktiv einschalten?
> Informations- und Kontrollpflichten der Compliance-Officer:
– MaRisk-Compliance und WpHG-Compliance
– Geldwäsche-Beauftragter und Betrugs-Beauftragter
– Interne Revision und Revisionsbeauftragter
> Umsetzung der BAIT / VAIT / KAIT:
– Informationssicherheits-Beauftragter und Datenschutz-Beauftragter
> Aufgaben der neuen Beauftragungen im Überblick:
– Auslagerungs-Officer und Single-Officer
> Anforderungen an Mindestinhalt und Qualität des Beauftragten-Reportings
> Haftungsfalle: Ad hoc-Berichterstattung: sicheres Verhalten im Eskalationsprozess
Prüfungssichere Organisation der Aufsichtsratsarbeit
> Satzung und Aufsichtsratsordnung: Welche Kontrollpflichten sind zu beachten?
> Aufbau eines mehrjährigen risikoorientierten Überwachungsplans:
– Informations- und Kontrollpflichten aus den MaRisk
– Pflichten aus der MiFID-Organisationsverordnung sowie den MaComp
> Sicherstellen der Wirksamkeit des
– Risikomanagementsystems
– Geldwäschepräventionssystems
– Internen Kontrollsystems
– Internen Revisionssystems
Seminarprogramm Tag 2:
Der Jahresabschluss als Informationsinstrument für den Aufsichtsrat
> Die wichtigsten Vorschriften der RechKredV und des HGB für Finanz-Unternehmen
> Überblick zu den Posten der Bilanz
> Bewertungsvorschriften für das Anlage- und Umlaufvermögen
> Besonderer Bewertungsmaßstab für Finanzinstrumente
– Wertpapiere des Handelsbestands,
– Wertpapiere der Liquiditätsreserve und
– Wertpapiere des Anlagevermögens
Risiken und stille Verluste erkennen und überwachen
> Kundenforderungen und Bildung von Einzelwertberichtigungen
> Bilanzierung von Bewertungseinheiten
> Gliederung des Eigenkapitals und Ableitung der Risikotragfähigkeit
> Eigenkapital: Unterschied zwischen HGB und KWG
> Stille und offene Vorsorgereserven (§ 340 f HGB und § 340 g HGB)
> Eigenmittelzielkennziffer: Pillar 2 Requirement (P2R) und Pillar 2 Guidance (P2G)
Ertragsquellen und deren Veränderungen gezielt hinterfragen
> Überblick zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
> Aufwendungen und Erträge bei Finanzunternehmen analysieren
> Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
> Bewertung von Forderungen und Wertpapieren
Der Lagebericht: Richtigkeit und Vollständigkeit als Aufsichtsrat sicher beurteilen
> Allgemeine und besondere Prüfungspflichten des Aufsichtsrats
> Mindestanforderungen an die Ausgestaltung des Lageberichts
> Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibilisieren und richtig beurteilen
Die inhaltlichen Details sowie unsere weiteren Zertifizierungslehrgänge finden Sie direkt hier.
Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland
fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de
Vorsprung in der Praxis
Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:
Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen
Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:
Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.
Pressekontakt:
S&P Unternehmerforum GmbH
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Lehrgang Zertifizierter Datenschutz Beauftragter – Lehrgänge in München
Datenschutz-Compliance – Datenschutz-Managementsystem & IT-Compliance
Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in
Frankfurt & Stuttgart 08. – 10.10.2019
Hamburg & München 04. – 06.12.2019
Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.
Zielgruppe:
> Neu als Datenschutzbeauftragter in Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance- und Datenschutzbeauftragte,
> Führungskräfte und Mitarbeiter im Vertrieb und HR-Management
Ihr Nutzen:
Tag 1
> Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen
> Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
> Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?
Tag 2
> Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten
> Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten
Tag 3
> IT-Compliance sicher umsetzen
> IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs
> Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern
Seminarprogramm Tag 1:
Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen
> Überblick zu EU-DSGVO und BDSG:
– „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“
– Striktere Löschpflichten und Recht auf Vergessenwerden
– Neue Compliance-Meldepflichten: Organisation der Datenflüsse und Prozesse mit der Datenschutzrichtlinie
> Besonderheiten für Unternehmensgruppen/Konzerne
> Meldepflichten bei Datenschutz-Vorfällen
> Neue Zuständigkeiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Sanktionen und Bußgelder
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
> Benennung, Stellung und Aufgaben im Überblick
> Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und überwachen
> Risikobeurteilung der mit den Verarbeitung verbundenen Risiken
> Mehr Akzeptanz schaffen: Überzeugende Kommunikation der Prüfungsergebnisse
> Erledigungsverfahren effizient einrichten: Maßnahmenverfolgung und Follow Up-Prozesse in der Praxis
Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?
> Erweiterte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sicher erfüllen
> Risikobasierter Datenschutz:
– Durchführung eines prüfungssicheren Risk Assessments
– Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
> Anforderungen an die Datenübermittlung an Drittländer
> Datenschutzrechtliche Folgen des „Brexit“
Seminarprogramm Tag 2:
Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten
> Schnittstelle EU-DSGVO und Kundendaten im Vertrieb
> Einrichten eines Datenschutz-Management-Systems (DMS)
> Ermitteln von Risikoindikatoren
> Was gilt künftig für Datentransfers ins EWR-Ausland?
> Abgrenzung zwischen wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Einwilligung
> Was muss in die Datenschutzhinweise?
> Social Media und Cloud-Computing – wichtige Regelungen auf einen Blick
> Safe Harbor und EU-US Privacy Shield
> EU-Standardvertragsklauseln – Binding Corporate Rules gemäß Art. 47 DSGVO
Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten
> Mindestanforderungen an die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
> Beschäftigtendatenschutz nach Art. 88 DSGVO:
– Neue Erlaubnistatbestände – Was gilt für Betriebsvereinbarungen?
– Nutzung und Kontrolle von Kommunikationsmitteln, wie E-Mail, Internet & Co.
– Betriebliches Eingliederungsmanagement
> Sonderfall: Datenverarbeitung für Compliance-Zwecke
Seminarprogramm Tag 3:
IT-Compliance sicher umsetzen
> Diese „rote Linien“ müssen Sie kennen: Mindestanforderungen aus BAIT, VAIT, DIN EN ISO 2700x und BSI-Grundschutz prüfungsfest umsetzen
> Welche Risiken sind „wesentlich“? Begriffsabgrenzung zu § 25b KWG; § 26 ZAG und § 32VAG
> Auslagerung oder Fremdbezug? Richtige Bewertung von Software und IT-Dienstleistungen
> IT-Compliance im Überblick: Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance, Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement
> Prüfungsschwerpunkt IT-Compliance: IT-Strategie, IT-Umfeld und IT-Organisation im Fokus der neuen MaRisk, MaGO, KAMaRisk und BCBS 239
IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs
> Risikoanalyse im Informationsmanagement
> Durchführung der qualitativ verschärften IT-Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
– Einschätzung des Schutzbedarfs mit Blick auf Integrität,Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Authentizität
– Neue BaFin-Anforderungen an Cloud-Computing: Strategie, Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbewertung
– Informationssicherheits-Management: Erstellung des Sollmaßnahmenkatalogs und Ableiten der risikoreduzierenden Maßnahmen
Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern
> Module eines wirksamen Datenschutzsystems: Schnittstellenmanagement zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Sicherer Umgang mit selbst entwickelten IT-Anwendungen, Zugriffsrechten, IT- Abnahmen sowie Veränderungen im IT-System
> Effiziente Kommunikation zu Auslagerungs-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Informationssicherheits-Beauftragten
> Kontrollplan Compliance: Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Compliance-Anforderungen an Kontroll- und Reportingpflichten im IT-Bereich
Die inhaltlichen Details sowie unsere weiteren Zertifizierungslehrgänge finden Sie direkt hier.
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Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
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Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:
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Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.
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Umfassender juristischer Beistand im Arbeitsrecht
Was ist am Arbeitsplatz erlaubt – was nicht? Die Anwälte der Kanzlei Hoffmann ? Christlein klären Mandanten über ihre Rechte auf und setzen sich für deren Interessen auch vor Gericht ein.
Was ist eine Abmahnung? Wann kann mein Arbeitgeber mir kündigen? Wie steht es um meinen Urlaubsanspruch? Mit diesen und vielen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen sehen sich täglich viele Arbeitnehmer konfrontiert. Laien sind in den meisten Fällen nicht über ihre eigenen rechtlichen Ansprüche und Pflichten im Bilde und können die Konsequenzen arbeitsrechtlicher Konflikte nicht richtig einschätzen. Um bei Themen wie Arbeitsvertrag, Betriebsrat, Krankheit, Mutterschutz, Probezeit oder betriebliche Altersversorgung den Überblick zu behalten, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Anwalts. Bei der Kanzlei Hoffmann ? Christlein in Nürnberg erfahren Mandanten eine persönliche Betreuung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich mit Erfahrung und Kompetenz für deren rechtliche Interessen einsetzt.
Durchsetzung von sämtlichen arbeitsrechtlichen Ansprüchen
Die Anwälte der Kanzlei Hoffmann ? Christlein setzen sich sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht für ihre Mandanten ein. Angefangen bei Themen wie Lohn und Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über Arbeitszeugnisse und Weiterbeschäftigung bis hin zu Ansprüchen von Betriebsräten sind alle arbeitsrechtlichen Themen hier in den besten Händen. Im Vordergrund steht dabei in jedem Fall eine konfliktfreie Lösung für beide Seiten zu finden. In diesem Sinne beraten die Anwälte ihre Mandanten auch im Hinblick auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Darunter fallen z.B. Änderungen von Arbeitsverträgen und -bedingungen, aber auch die Probezeit, Befristungen, Abmahnungen sowie die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmen.
Fachliche Unterstützung seit 2003
Die Kanzlei Hoffmann ? Christlein steht nicht nur für eine Vielzahl an Fachgebieten, in denen sie ihre Mandanten von Arbeits- bis Versicherungsrecht kompetent vertritt. Sie zeichnet sich darüber hinaus durch eine schnelle Terminvergabe, gute Erreichbarkeit und die erfolgreiche Vollstreckung rechtlicher Ansprüche aus. So vertrauen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aus Nürnberg, Erlangen, Fürth und der umliegenden Region seit Jahren auf die Kompetenz der Kanzlei und verlassen sich auf die fundierte Rechtsberatung durch erfahrene Fachanwälte.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hoffmann – Christlein Rechtsanwälte Inhaber Rechtsanwalt Andreas Hoffmann
Herr Andreas Hoffmann
Keßlerstraße 10
90489 Nürnberg
Deutschland
fon ..: 0911 53 30 05
fax ..: 0911 55 40 80
web ..: http://hoffmann-christlein.de/
email : info@hoffmann-christlein.de
Pressekontakt:
RegioHelden GmbH
Herr Tilman Ockert
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart
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email : seoteam@regiohelden.de