Das Landeskriminalamt Berlin ermittelt. Nicht die Kritik an der Korruption, sondern die dokumentierten Fälle der Korruption selbst sind es, die das Kleingartenwesen und dessen Ansehen schädigen.

Die Kritik des Herrn Gert Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) an der Korruption im Kleingartenwesen (u.a. auch mit Blick auf den Pankower Korruptionsskandal, den größten in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens) wirkt wie …

… HANDLUNGSARMES GELABER.

Feigenblatt ?

Auch ist eine erhebliche Differenz zwischen seinen Worten und seinen Handlungen zu beobachten.

Im Gegensatz dazu ist die Kritik des BRANDBRIEF-Vereins („… Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption … im Kleingartenwesen e.V.“) …

… WESENTLICH ENTSCHLOSSENER !

DAS scheint es zu sein, was Herrn Schoppa stört.

Der BRANDBRIEF-Verein ist bei diesen Dingen kein Spaßpartner.

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In einer Internetveröffentlichung vom 22.3.2024 kritisiert Gert Schoppa (Präsident des „Landesverbands der Gartenfreunde Berlin“) in hektisch-nervöser und aggressiver Form Kleingärtner, die Korruptionstatbestände im Kleingartenwesen, vor allem im Bereich des Berlin-Pankower Kleingartenwesens, kritisiert haben.

Lt. Schoppa drohe die „Vernichtung“ des deutschen Kleingartenwesens.

Diese kritischen Kleingärtner sind z.T. im Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen e.V.“ organisiert. Dieser Verein ist für Schoppa ein rotes Tuch.

Ausgangspunkt der berechtigten Kritik der Kleingärtner war/ist der Pankower Kleingartenskandal, der unstrittig größte Korruptionsskandal in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens. Riesen-Geldbeträge sind beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow „verschwunden“. Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ermitteln. Der amtsgerichtlich bestellte Insolvenzverwalter waltet seines Amtes. Der Ausgang des Insolvenzverfahrens ist noch völlig offen. Sehr viele Strafanzeigen liegen vor; auch das Land Berlin hat Strafanzeige erstattet, gegen sämtliche Vorstandsmitglieder, die seinerzeit im Vorstand des Bezirksverbands Pankow waren (drei davon sind indessen noch immer im Vorstand).

Die Zeitungen berichten seit langem immer wieder über diesen Korruptionsskandal, zuletzt erneut die BERLINER MORGENPOST zweimal und der TAGESSPIEGEL. Auch zweimal der BERLINER RUNDFUNK. Auch mit der dortigen Berichterstattung ist Schoppa unzufrieden.

Im Zentrum des Skandals steht die frühere Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow, Viola Kleinau. Sie hatte ehemals auch eine Funktion beim „Landesverband der Gartenfreunde Berlin“, war dort Schatzmeisterin. Sie ist inzwischen zurückgetreten, ebenso -gleichzeitig- viele andere Vorstandsmitglieder beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow.

Der BRANDBRIEF-Verein kritisiert die Zustände und sieht in dieser Kritik den einzigen Weg zur Verbesserung der Zustände und zur Heilung. Auch aktuell gibt es Kritikwürdiges beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow, so bspw. die Tatsache, daß der Ehemann eines der verbliebenen drei Vorstandsmitglieder (die schon unter Viola Kleinau im Vorstand waren) vom Vorstand in den Vorstand kooptiert wurde, was im Gegensatz zu jeglicher Compliance steht. Etliche andere, die auch ihre Mitarbeit angeboten hatten, wurden abgelehnt.

Schoppa kritisiert die Arbeit des BRANDBRIEF-Vereins äußerst hektisch, spricht davon, daß das gesamte deutsche Kleingartenwesen verunglimpft wird (was der BRANDBRIEF-Verein indessen niemals getan hat). Seine Kritik gipfelt in dem Verdacht, daß das ganze deutsche Kleingartenwesen „vernichtet“ werden solle. In Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall. Die Arbeit der Korrekten wird gestärkt durch eine Kritik am Unkorrekten !

Axel Quandt, der Vorsitzende des BRANDBRIEF-Vereins ist in einer Sprachnachricht ausführlich auf die hektische Kritik von Schoppa eingegangen, und spricht hier von Hüftschüssen und Panik bei Schoppa:

Zur Sprachnachricht von Axel Quandt (bei Facebook): HIER

Sehr interessant auch der Radio-Bericht des BERLINER RUNDFUNKS zur Thematik: HIER

Siehe auch https://www.pankower-gartenzwerge.de/

Die hektisch-nervöse Kritik des Verbandsfunktionärs Gert Schoppa wurde von einem Facebook-Nutzer wie folgt kommentiert: Hier ein Auszug dieser Kommentierung:

“ Lieber Herr Schoppa,

ich habe ihren Gastbeitrag im Newsletter des BV Pankow mit großem Interesse und wachsendem Erschrecken gelesen. Ihnen ist sicher bewusst, dass ein Mitglied des Brandbrief, die Missstände in Pankow erst ans Tageslicht gebracht hat? Ihnen ist schon bewusst, dass aufgrund dessen, deutschlandweit ein sehr großes Interesse an den Zuständen im Kleingartenwesen entstanden ist? Ihnen ist schon bewusst, dass ähnliche Vorfälle deutschlandweit bereits dokumentiert wurden? Ihnen ist aber sicher auch bewusst, dass der Pankower Kleingartenskandal, der größte Skandal in der Kleingartengeschichte ist? Wo bleibt denn da ihre persönliche Verantwortung als Landesvorsitzender? Und was haben wir von ihrem Gastbeitrag zu halten? …… Ich hoffe sehr, da ich weiß das auch dieser Post im Landesverband gelesen wird, das sie so ehrlich sind, und sich zu ihrem kritikwürdigen Beitrag beim BV Pankow äußern. Mit freundlichen Grüßen „

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46988359
web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

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aus

Nach acht Jahren und fünf Monaten wurde am 17.1.24 der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens, das der Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen hat, dem Petenten übersandt.

Der Verlauf der Petition war mehr oder minder offensichtlich mit hinhaltenden, Widerständen, Verzögerungen und Einflussnahmen versehen.

Bereits im September 2015 wurde die Petition an den Petitionsausschuss mit der Bitte, gesetzlich klarzustellen, dass in der Kraftfahrzeugversicherung eine unterschiedliche Behandlung wegen Alters nur dann zulässig sei, wenn die versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen für den Verbraucher nachvollziehbar dargestellt werde und die Nachweise öffentlich zugänglich seien. Verbraucher seien vor Vertragsabschluss bzw. Vertragsänderung auf einen Alterszuschlag ausdrücklich hinzuweisen.

Im Laufe des Petitionsverfahrens von 101 Monaten wurden sechs weitere sachliche Ergänzungen zur Petition eingereicht.  Auch aus dem Grunde, weil kein Fortgang der Petition erkennbar wurde.

Vom Petitionsausschuss wurde viermal mitgeteilt, dass das Verfahren der Petition beendet sei. Gegen diese Niederschlagungen konnte sich der Petent erfolgreich durch weitere Sachverhaltsergänzungen wehren, sodass die Angelegenheit weiterverfolgt worden ist.

Eindreiviertel Jahr hat dann der Ausschuss den Petenten in Unkenntnis über den weiteren Ablauf gelassen. Eine Sachstandanfrage vom 13.7.22, ergab lediglich, zwei Schreiben des Petitionsausschusses, mit dem lapidar mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch andauert.

Der Deutsche Bundestag hatte am 30.11.2023 die Petition beraten und beschlossen, worüber der Petent erst mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 8.1.24 mit Eingang am 17.1.24 informiert worden ist.

Die Petition wurde laut des Deutschen Bundestages an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen. Soweit der Beschluss des Deutschen Bundestages.

Ziel der Petition ist es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen.

Als Bürger dieser Republik fragt man sich, warum wurde diese Eingabe so lange hinausgezogen? Vermuten kann man hier deutlich, dass der politisch gebildete Ausschuss sich über Jahre nicht zu einer konstruktiven Entscheidung durchringen konnte.

Die jungen Kfz-Halter bis 25 Jahre und Senioren müssen durch unverkennbare Entscheidungsunwilligkeit und/oder Entscheidungsunfähigkeit des Petitionsausschusses über Jahre hohe Alterszuschläge zu ihren Kfz-Prämien zahlen.

Einen weiteren Aspekt, der durch den Petitionsausschuss erkennbar wurde, ist, dass ein Petent über eingeholte Stellungnahmen keine Kenntnis erhielt, sodass er sich dazu nicht äußern oder richtigstellen kann. Hier ist eine Benachteiligung der Petenten erkenntlich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:


Herr Rainer Schäffer
Grohner Reeperbahn 13
28759 Bremen
Deutschland

fon ..: 042176209682
web ..: https://www.facebook.com/altersdiskriminierung66
email : schaeffer.bremen@gmail.com

Pressekontakt:


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aus

Vor mehr als drei Jahren hat ANINOVA (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück.

In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online-Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher sollte es im August 2023 zur einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bersenbrück kommen. Diese wurde kurzfristig abgesagt und verschoben.

Der für März neu angesetzten Gerichtstermin wird auch nicht stattfinden, denn das Gericht, der Landwirt und die Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich darauf verständigt, das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO gegen die Zahlung von einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. „Wir sind enttäuscht und hätten uns deutlich mehr erhofft“, sagt Peifer und ergänzt: „Der Landwirt betreibt diverse Mastanlagen, 5.000 Euro zahlt er aus der Portokasse. Hinzu kommt, dass diese Entscheidung überhaupt keine abschreckende Wirkung hat. Tierquälerei muss hart bestraft werden“. ANINOVA beobachtet schon seit Jahren, dass bei Tierschutz-Verstößen kaum empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Gemeinsam mit anderen Tierrechtsorganisationen wurde das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de ins Leben gerufen. Dort wurden aus den letzten Jahren alle Aufdeckungen der beteiligten Organisationen zusammengetragen und ausgewertet. „In den dort 186 verzeichneten Fällen kam es nur in 25 Fällen zu einer Verurteilung durch ein Gericht, das sind gerade mal 14 %. Meistens sind es dann auch nur Geldstrafen. Haftstrafen oder Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen“, moniert Peifer abschließend.

Weitere Informationen zu dem Fall in Merzen hier: https://aninova.org/aufdeckung/erneut-tierqualerei-in-einer-schweinemast/

Bildmaterial aus der Mastanlage senden wir auf Anfrage gerne zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

Pressekontakt:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

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